RS Vwgh 1990/12/11 90/08/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;

Rechtssatz

Für die Anwendung des § 62 Abs 4 AVG ist die Frage der Rechtmäßigkeit des zu berichtigenden Bescheides ohne Belang; der Berichtigung ist die Rechtmäßigkeit des Bescheides weder hinderlich, noch die Rechtswidrigkeit förderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080136.X05

Im RIS seit

11.12.1990

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten