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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/08/0170Rechtssatz
Wird der Berichtigungsbescheid durch den VwGH aufgehoben, beginnt die Wiedereinsetzungsfrist gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen den berichtigten Bescheid mit dem Tag der Zustellung des aufhebenden Erkenntnisses zu laufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990080169.X05Im RIS seit
03.04.2001