Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996120195.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Ein Berichtigungsfall aus "EDV-Gründen" liegt nur dann vor, wenn der Wille der Behörde im Bescheid durch den mangelhaften Betrieb der Anlage verfälscht worden ist. Ein inhaltlich unrichtiges Beweismittel kann aber keine Berichtigung begründen (Hinweis E 28.5.1982, 82/04/0093, 0094, VwSlg 10749 A/1982; hier: Ausgehend von der
Begründung: des angefocht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 90/08/0136 4 Stammrechtssatz Der § 62 Abs 4 AVG bietet keine Handhabe für eine inhaltlich berichtigende oder erklärende Auslegung des Spruches oder der
Begründung: eines Bescheides. Ebensowenig kann auf Grund dieser Gesetzesstelle eine unrichtige rechtliche Beurteilung eines richtig angenommenen Sachverhaltes od... mehr lesen...
1.1. Mit dem für den Bürgermeister gezeichneten Schreiben des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 7. April 1995 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 2 Abs. 2 O.ö. Parkgebührengesetz 1988 (im folgenden: OÖ ParkgebührenG) aufgefordert, binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, WEM ER ein dem Kennzeichen nach bestimmtes mehrspuriges Kraftfahrzeug, das am 24. Oktober 1994 um 10.48 Uhr in X an einem näher bezeichneten Ort ohne Entrichtung der Parkgebühr gebührenp... mehr lesen...
Index: L37064 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;KFG 1967 §103 Abs2 impl;ParkabgabeG OÖ §2 Abs2;ParkabgabeG OÖ §6 Abs1 litb;ParkgebührenV Linz 1989 §3 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Überflüssige Spruchbestandteile (hier: der letzte Halbsatz der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat) vermögen keine Rechtswidrigkeit de... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) vom 23. April 1996 wurde über Antrag der mitbeteiligten Parteien (mP) gemäß § 19 in Verbindung mit den §§ 1, 2, 3, 6, 7 und 15 Abs. 2 des Tiroler Güter- und Seilwegelandesgesetzes 1970, LGBL. Nr. 40 (GSLG 1970) zugunsten von Grundstücken der erstmitbeteiligten Partei und zugunsten von im Eigentum der Mitglieder der zweit- und drittmitbeteiligten Partei stehenden Grundstücken ein land- und forstwir... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z5 litb;AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Handelt es sich bei der Änderung betreffend die Anführung des dem Bringungsrecht zugrundeliegenden Projektes und der betroffenen Grundstücke um die Berichtigung einer offenbar auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeit und wird hiedurch der materielle ... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Wien wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 1. Juni 1994 auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufG) "zurück", weil der Antrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer der dem Beschwerdeführer erteilten letztgültigen Bewilligung (1. Juli 1994) gestellt worden sei. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 4. April 1995, zugestellt am 14. April 1995, wurde die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Der Charakter einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung als Sacherledigung ist aus dem Gesamtinhalt des Bescheides abzuleiten. Ein Vergreifen im Ausdruck (Zurückweisung statt Abweisung) ist nicht entscheidend (Hinweis E 10.12.1996, 95/19/0411, betreffe... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 9. September 1965 wurde den Beschwerdeführern gemäß §§ 26 ff der Salzburger Landbauordnung die Genehmigung zur Bebauung der ihnen gehörigen GP nn/2 unter anderem mit der Auflage erteilt, den nach dem Regulierungsplan der Marktgemeinde Tamsweg erforderlichen Straßengrund gemäß § 29 LBO kosten- und lastenfrei an die Marktgemeinde Tamsweg abzutreten und mit gutem Straßenbaumaterial auf das erforderliche Niveau zu bringen. Dieser Beschei... mehr lesen...
Index: L82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs4;LandbauO Slbg 1952 §29;VVG §1 Abs1;VVG §10 Abs2;VVG §10 Abs3;
Rechtssatz: Ist im
Spruch: eines Berufungsbescheides (einer im Instanzenzug ergangenen Vollstreckungsverfügung in einer Bausache) die Landesregierung genannt, in der Fertigungsklausel die Wortfolge "für den Landeshauptmann" angeführt, so ist bei Würdigung ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 1. Juli 1993, Zl. 91/17/0158, verwiesen. Mit dem in diesem Erkenntnis angeführten Bescheid vom 13. April 1978 wurde der Beschwerdeführerin als Eigentümerin der "am Hauptkanal liegenden und zum Bauplatz erklärten Grundstücke GP 1765/27, .4557, 1765/22, KG X" gemäß §§ 11 und 12 bzw. § 1 Abs. 4 erster Satz des Anliegerleistungsgesetzes - ALG (LGBl. für Salzburg Nr. 77/1976) - der Beitrag für die Herstellung des Hau... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/21 89/06/0104 4 VwSlg 13233 A/1990 Stammrechtssatz Die Berichtigung des Bescheides darf dessen Inhalt, sei es in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht, nicht verändern (Hinweis B 27.11.1948, 775/47, VwSlg 595 A/1948). European... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/21 89/06/0104 5 VwSlg 13233 A/1990 Stammrechtssatz Das Rechtsinstitut der Bescheidberichtigung dient vornehmlich der Bereinigung solcher textlicher Unstimmigkeiten, die den wahren Sinn des Bescheides nicht in Frage stellen können (Hinweis E 24.3.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/21 89/06/0104 3 VwSlg 13233 A/1990 Stammrechtssatz Offenkundig ist die Unrichtigkeit dann, wenn jene Personen, für die der Bescheid bestimmt ist (im wesentlichen die Behörden und die Parteien des Verfahrens) die Unrichtigkeit erkennen können und die Behörde nach der Aktenlage bei ents... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Berichtigung iSd § 62 Abs 4 AVG ist überall dort ausgeschlossen, wo sie eine nachträgliche Änderung des Spruchinhalts des berichtigten Bescheides oder die Sanierung eines unterlaufenen Begründungsmangels bewirkt. Hingegen ist es geradezu Zweck des in Rede stehenden Instituts, den Wortlaut des Bescheides (i... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Es können nur klar erkennbare, also offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeiten berichtigt werden. Dabei kommt es letztlich auch auf den Inhalt der übrigen Bescheidteile bzw auf den Akteninhalt an (Hinweis E 25.3.1994, 92/17/0133). Schlagworte Individuelle Normen und Parteien... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0124 E 19. Dezember 1985 RS 2 Stammrechtssatz Eine offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn die ursprüngliche Entscheidung den Gedanken, den die Behörde offenbar aussprechen wollte, unrichtig wiedergegeben, d. h. also wenn die zu berichtigende Entscheidung dem Willen der Behörde offensichtli... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. November 1995 hatte der Landeshauptmann von Oberösterreich der Gemeinde A. die wasserrechtliche Bewilligung zur Räumung eines bestimmten Baches in einem näher bezeichneten Abschnitt unter Einhaltung bestimmter Nebenbestimmungen erteilt und die Frist für den Arbeitsbeginn mit dem 31. März 1996 sowie jene für die Beendigung der Arbeiten mit dem 30. Juni 1996 festgesetzt; die Einwendungen der Beschwerdeführer waren aus dem Grunde ihrer fehlenden Parteistellung zurück... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §112;
Rechtssatz: Die Festsetzung der in § 112 WRG genannten Fristen berührt ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen der Behörde und dem Konsensträger, nicht jedoch die Rechtsstellung Dritter, auch wenn diesen im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 1995, Zl. 93/18/0087, hingewiesen. Mit diesem wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 1993, mit dem der Beschwerdeführer wegen insgesamt 31 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes und 20 Übertretungen des Arbeitsruhegesetzes, die der Beschwerdeführer in den Monaten Juni und Juli 1990 begangen habe, bestraft worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Beim Abspruch über mehrere Übertretungen, die Gegenstand desselben Verfahrens gewesen sind, handelt es sich um trennbare Absprüche iSd § 59 Abs 1 zweiter Satz AVG. Dadurch, daß die erstinstanzliche Behörde zunächst nur einen Teil der dem Besch angelasteten Übertretungen im
Spruch: ihres Bescheides umschrieben hat und erst i... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 19. November 1993 suchte die Beschwerdeführerin um die Widmungsbewilligung für ein Grundstück im Gemeindegebiet der mitbeteiligten Marktgemeinde für Wohnzwecke an. Es fand daraufhin zwar eine örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung statt, ein Bescheid wurde jedoch nicht erlassen. Mit Anbringen vom 22. März 1995 an den Gemeinderat der mitbeteiligten Marktgemeinde wurde von der Beschwerdeführerin ein Antrag auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung gemäß § 73... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §33 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ein Berichtigungsbescheid wirkt ungeachtet seiner möglichen Rechtswidrigkeit auf den berichtigten Bescheid zum Zeitpunkt der Erlassung desselben zurück (Hinweis E 19.3.1991, 85/08/0042, E 10.12.1986, 86/11/0007, sowie E 30.10.1991, 91/09/0047 und 0108). Eine Berichtigung eines ... mehr lesen...
Am 20. April 1994 forderte die Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) den Beschwerdeführer dazu auf, sich zu folgendem, die Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 3 lit. g in Verbindung mit § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959 begründenden Tatvorwurf zu rechtfertigen: Der Beschwerdeführer habe es als der gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortliche Beauftragte der M. Gesellschaft mbH für den Bereich "Lager und Zwischenlager" dieser Gesellschaft zu verantworten, daß am 30. März 1994 auf dem Firmena... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatort ist essentielles Element der in den
Spruch: eines Straferkenntnisses nach § 44a Z 1 VStG aufzunehmenden als erwiesen angenommenen Tat. Zu einem Austausch dieses wesentlichen Tatbestandselementes der vorgeworfenen Verwaltungsübertretung (hier: Änderung der Tatortbezeichnung von Grundstück Nr 93/2 in Nr 93/1) ist di... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. April 1996 (dem Beschwerdevorbringen zufolge am 6. Mai 1996 zugestellt) gab die belangte Behörde dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 24. Jänner 1996 auf Erteilung eines Sichtvermerkes "gemäß § 7 (8) Fremdengesetz" nicht statt. Mit Schreiben vom 11. Juni 1996 teilte die belangte Behörde dem Vertreter der Beschwerdeführerin mit, daß die Ablehnung "gemäß § 7 (7) FrG" erfolgte und in der schriftlichen Entscheidung "nur durch einen bedauerlichen Schreibfehler § 7 (8)... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §26 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0479/47 B 13. Februar 1948 VwSlg 317 A/1948 RS 2 Stammrechtssatz Wenn ein Bescheid nach § 62 Abs 4 AVG berichtigt wird, so ist die Beschwerdefrist dann von der Zustellung des Berichtigungsbescheides an zu berechnen, wenn erst in der berichtigten Fassung des Bescheides ein Eingriff in ... mehr lesen...
Mit dem die Beschwerde als unbegründet abweisenden hg. Erkenntnis vom 22. Februar 1995, Zl. 94/17/0315-10, wurden dem Land Steiermark die Kosten für Schriftsatzaufwand und Aktenvorlage mit S 4.565,-- zugesprochen. In den Entscheidungsgründen dieses Erkenntnisses heißt es im letzten Satz: "Die Gegenschrift der belangten Behörde enthält keine die Bescheidbeschwerde betreffenden Ausführungen, so daß in diesem Verfahren der belangten Behörde ein Schriftsatzaufwand nicht zuzusprechen war."... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4 impl;BAO §293 impl;VwGG §43 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1953/73 B 24. Juni 1974 VwSlg 8642 A/1974 RS 1 Stammrechtssatz Den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht ein Antragsrecht auf Berichtigung von Schreibfehlern und Rechenfehlern nicht zu. ... mehr lesen...