Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §61 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs9;DVG 1958 §10;GehG 1956 §12 impl;
Rechtssatz: Aus der mit § 145 Abs 9 Krnt DienstrechtsG wortgleichen Bestimmung des § 12 Abs 9 GehG ergibt sich, dass die Feststellung des Vorrückungsstichtages nich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Behauptung, ein Mangel einer Rechtsmittelschrift im Sinne des § 63 Abs 3 AVG sei ein zu verbessernder Formmangel, ist unrichtig. Nur dann, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages enthielt, gilt das Fehlen eines solchen als ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Eine bloße "Berufung wegen Rechtswidrigkeit" ohne eine weitere Ausführung entspricht nicht dem Mindesterfordernis des § 63 Abs 3 AVG (Hinweis auf E 27.6.1980, 1244/80, 10.9.1982, 81/08/0057, 11.2.1984, 83/03/0123, 19.2.1988, 88/18/0016). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0076 E 9. Juli 1987 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine formalistische Auslegung der Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages den Verwaltungsverfahrensgesetzen fremd, doch muss eine Berufung, um den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen,... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3;GdO NÖ 1973 §61 Abs1;
Rechtssatz: Ein begründeter Vorstellungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0183 E 30. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der § 61 Abs 1 zweiter Satz AVG in Verbindung mit § 61 As 5 AVG ist als die spezielle Vorschrift im Verhältnis zu § 13a AVG anzusehen (Hinweis E 11.1.1984, 83/03/0353, VwSlg 11279 A/1984). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs2;AVG §71 Abs1 litb;AVG §71 Abs4;B-VG Art119a Abs5;GdO NÖ 1973 §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/05/0108 E 4. November 1986 VwSlg 12288 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Über den Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der Frist zur Einbr... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs2;AVG §71 Abs1 litb;AVG §71 Abs4;B-VG Art119a Abs5;GdO NÖ 1973 §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/05/0108 E 4. November 1986 VwSlg 12288 A/1986 RS 3 Stammrechtssatz Eine Rechtsmittelbelehrung zum Berufungsbescheid eines Gemei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §71 Abs1 litb;AVG §71 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0100/47 B 29. März 1947 VwSlg 71 A/1947 RS 3 Stammrechtssatz Unkenntnis des Gesetzes ist kein Wiedereinsetzungsgrund. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988050200.X03 Im RIS seit 03.11.2006 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Gem § 63 Abs 3 AVG hat die Berufung den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Der Berufungsantrag stellt einen wesentlichen sachlichen Bestandteil der Berufung dar. Anbringen, welche trotz des Hinweises in der Rechtsmittelbelehrung auf das Erfordernis eines begründeten Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;ZustG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0043 E 18. April 1988 VwSlg 12701 A/1988 RS 3 Stammrechtssatz Eine Verlängerung der - ab der ersten gültigen Zustellung laufenden - Rechtsmittelfrist (bei wiederholter gültiger Zustellung derselben Ausfertigung eines Bescheides) bis zu dem Zeitpunkt, in dem die ab der zweiten Zustellung errechnete Rechtsmittelfris... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verlängerung der - ab der ersten gültigen Zustellung laufenden - Rechtsmittelfrist (bei wiederholter gültiger Zustellung derselben Ausfertigung eines Bescheides) bis zu dem Zeitpunkt, in dem die ab der zweiten Zustellung errechnete Rechtsmittelfrist abliefe, iS des § 61 Abs 3 AVG setzt bei einer Auslegung dieser Bestimmung im Zusammenhalt mit § 6 ZustG - voraus, dass die Behörde diese Auffassung in der neuerlich zugestellten Ausfertigung des Bescheides in einer solchen Art... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;
Rechtssatz: Enthält die Rechtsmittelbelehrung im erstinstanzlichen Bescheid iSd § 61 Abs 1 AVG idF BGBl 1982/199 den Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, so kann das Fehlen eines solchen Antrages auch nicht iSd § 61 Abs 5 als gem § 13 Abs 3 AVG verbesserungsfähiges Formgebrechen angesehen werden. Eine Beh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0099 E 23. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Es handelt sich um einen inhaltlichen und daher nicht der Verbesserung zugänglichen Mangel, wenn in der Berufung eine
Begründung: fehlt, obwohl in der Rechtsmittelbelehrung auf das Erfordernis, dass schriftliche Berufungen zu begründen sind,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Enthält die Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides gem § 61 Abs 1 AVG den Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, dann kann das Fehlen eines solchen in der Berufung nicht als Formgebrechen iSd Abs 5 dieser Paragraphen angesehen werden. Schlagworte Verbesseru... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufung gegen einen - den Hinweis iSd § 61 Abs 1 AVG enthaltenden - wasserpolizeilichen Auftrags gem § 138 Abs 1 AVG (hier: u.a. Beseitigung einer Fischteichanlage), deren Ausführungen nur zu entnehmen ist, dass die Partei zwar den Bescheid bekämpfen will, dass diese aber ande... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine formalistische Auslegung der Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages den Verwaltungsverfahrensgesetzen fremd, doch muss eine Berufung, um den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen, erkennen lassen, was die Partei anstrebt und womit sie ihren Standp... mehr lesen...
Index: L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §7 Abs1;AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z4;AVG §61 Abs1;VwRallg;WWSLG Tir 1952 §38;WWSLG Tir 1952 §39;WWSLG Tir 1952 §41; Beachte Siehe:86/07/0109 B 15. Juli 1986 RS 1 Fortgesetztes Verfahren:88/07/0017 E 13. Juni 1989; ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Wenn die Rechtsmittelbelehrung den Hinweis enthält, dass im Rechtsmittelschriftsatz die Berufungsgründe anzuführen sind, und sich das Rechtsmittel in der Aussage erschöpft, dass fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingelegt wird, liegt keine dem Gesetz entsprechende
Begründung: eines Rechtsmi... mehr lesen...
Mit Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 19. März 1986 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den zufolge § 17 Abs. 1 und 3 des Niederösterreichischen Kanalgesetzes 1977 ergangenen Bescheid des Bürgermeisters dieser Gemeinde vom 16. September 1985 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als unbegründet abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid vollinhaltlich bestätigt. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 12. Juni 1986 wurde der Antrag der B... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs2;AVG §71 Abs1 litb;AVG §71 Abs4;B-VG Art119a Abs5;GdO NÖ 1973 §61;
Rechtssatz: Eine Rechtsmittelbelehrung zum Berufungsbescheid eines Gemeinderates mit dem Inhalt: "Gegen diesen Bescheid ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht zul... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs2;AVG §71 Abs1 litb;AVG §71 Abs4;B-VG Art119a Abs5;GdO NÖ 1973 §61;
Rechtssatz: Über den Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung der Vorstellung hat ungeachtet der im Gesetz vorgesehenen Einbringungsstelle die Auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §58 Abs1;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Berufungsbehörde ohne gesetzlichen Anlass einen Verbesserungsauftrag erteilte (hier: Nachbringen der erforderlichen
Begründung: im Berufungsschriftsatz) und demnach - obwohl auch die Verbesserung außerhalb der gesetzten Nachfrist erfolgte - ein Ermittlungsverfahren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Es handelt sich um einen inhaltlichen und daher nicht der Verbesserung zugänglichen Mangel, wenn in der Berufung eine
Begründung: fehlt, obwohl in der Rechtsmittelbelehrung auf das Erfordernis, dass schriftliche Berufungen zu begründen sind, hingewiesen wurde (Hinweis E 3.7.1986, 86/02/0072). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0183 E 30. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der § 61 Abs 1 zweiter Satz AVG in Verbindung mit § 61 As 5 AVG ist als die spezielle Vorschrift im Verhältnis zu § 13a AVG anzusehen (Hinweis E 11.1.1984, 83/03/0353, VwSlg 11279 A/1984). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0125 E 19. Dezember 1985 RS 4 Stammrechtssatz Aus § 61 Abs 1 AVG, § 61 Abs 5 AVG und § 63 Abs 3 AVG ergibt sich das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020066.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §62 Abs1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3145/80 E 22. Mai 1981 RS 2 Stammrechtssatz Der Mangel der
Begründung: zu einem schriftlichen Berufungsantrag ist nicht verbesserbar, er führt zur Zurückweisung der Berufung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020052.X0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §58 Abs1;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0072 E 3. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen, wonach ein gesetzwidrig erteilter Mängelbehebungsauftrag kein subjektives Recht der Partei schafft, ihr an sich unzulässiges Rechtsmittel unter Bedachtnahme auf die erfolgte Mängelbehebung als zulässig zu behandeln (H... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §58 Abs1;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen, wonach ein gesetzwidrig erteilter Mängelbehebungsauftrag kein subjektives Recht der Partei schafft, ihr an sich unzulässiges Rechtsmittel unter Bedachtnahme auf die erfolgte Mängelbehebung als zulässig zu behandeln (Hinweis E 19.12.1985, 85/02/0125). Schlagworte ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde M vom 17. Mai 1972, Zl. 153-0/273/72, gemäß § 113 Abs. 3 der Niederösterreichischen Bauordnung, LGBl. für Niederösterreich Nr. 166/1969, aufgetragen, das auf dem Grundstück Nr. n1, inneliegend in EZ. nn1 des Grundbuches der Katastralgemeinde M, ohne vorherige Erwirkung der Baubewilligung errichtete Holzhaus innerhalb von acht Wochen ab Erhalt des Bescheides abzutragen und den ursprünglichen Zustand herzustellen. D... mehr lesen...