RS Vwgh 1986/7/10 86/02/0052

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §58 Abs1;
AVG §61 Abs1;
AVG §61 Abs5;
AVG §63 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/02/0072 E 3. Juli 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen, wonach ein gesetzwidrig erteilter Mängelbehebungsauftrag kein subjektives Recht der Partei schafft, ihr an sich unzulässiges Rechtsmittel unter Bedachtnahme auf die erfolgte Mängelbehebung als zulässig zu behandeln (Hinweis E 19.12.1985, 85/02/0125).

Schlagworte

Rechtsmittelbelehrung Verbesserungsauftrag Ausschluß

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020052.X02

Im RIS seit

21.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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