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L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNorm
AVG §58 Abs1;Rechtssatz
Eine Rechtsmittelbelehrung zum Berufungsbescheid eines Gemeinderates mit dem Inhalt: "Gegen diesen Bescheid ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Auf die Bestimmungen des § 61 der nö Gemeindeordnung 1973, LGBl 1000-0 wird verwiesen", ist nicht als unrichtig anzusehen (Hinweis E 30.4.1985, 85/5/0057).
Schlagworte
RechtsmittelbelehrungZuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im VorstellungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050108.X03Im RIS seit
15.09.2005Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011