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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Wenn die Rechtsmittelbelehrung den Hinweis enthält, dass im Rechtsmittelschriftsatz die Berufungsgründe anzuführen sind, und sich das Rechtsmittel in der Aussage erschöpft, dass fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingelegt wird, liegt keine dem Gesetz entsprechende Begründung eines Rechtsmittels vor.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten RechtsmittelantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986090144.X02Im RIS seit
21.06.2006