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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Enthält die Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides gem § 61 Abs 1 AVG den Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, dann kann das Fehlen eines solchen in der Berufung nicht als Formgebrechen iSd Abs 5 dieser Paragraphen angesehen werden.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten RechtsmittelantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070076.X02Im RIS seit
21.03.2006