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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen, wonach ein gesetzwidrig erteilter Mängelbehebungsauftrag kein subjektives Recht der Partei schafft, ihr an sich unzulässiges Rechtsmittel unter Bedachtnahme auf die erfolgte Mängelbehebung als zulässig zu behandeln (Hinweis E 19.12.1985, 85/02/0125).
Schlagworte
Rechtsmittelbelehrung Verbesserungsauftrag AusschlußEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020072.X01Im RIS seit
21.06.2005