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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §61 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/12/0043 E 18. April 1988 VwSlg 12701 A/1988 RS 3Stammrechtssatz
Eine Verlängerung der - ab der ersten gültigen Zustellung laufenden - Rechtsmittelfrist (bei wiederholter gültiger Zustellung derselben Ausfertigung eines Bescheides) bis zu dem Zeitpunkt, in dem die ab der zweiten Zustellung errechnete Rechtsmittelfrist abliefe, iS des § 61 Abs 3 AVG setzt bei einer Auslegung dieser Bestimmung im Zusammenhalt mit § 6 ZustG - voraus, dass die Behörde diese Auffassung in der neuerlich zugestellten Ausfertigung des Bescheides in einer solchen Art zum Ausdruck bringt, dass nicht mehr "das gleiche Schriftstück" iS des § 6 ZustG vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120044.X01Im RIS seit
23.06.2006