1 Das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 22. Juni 2022 wurde der Revisionswerberin am 24. Juni 2022 zugestellt. Die dagegen erhobene Revision wurde (verbunden mit einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung) per Post beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision (gemeinsam mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung) am 16. August 2022 an das für deren Einbringung zuständige Bundesfinanzgericht (vgl. § 25a Vw... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 5 VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. Daraus ergibt sich, dass auch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen ist. 2 Nach § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Revision gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts (Revisionsfrist) sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 4 leg. cit. im Falle der Abtretung einer Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof mit der Zustellung des Erkennt... mehr lesen...
I. 1 1. Zur näheren Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. September 2017, Ra 2015/04/0023, verwiesen. 2 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark vom 31. Juli 2013 wurde der Revisionswerberin die mineralrohstoffrechtliche Genehmigung für Änderungen ihrer Bergbauanlage in der Gemeinde Weinburg am Saßbach unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. 3 Die dagegen erhobene - seit 1. Jänner 2014 als Beschwerde zu beha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1AVG §56AVG §6 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/03/0004 E 26. Juni 2014 VwSlg 18884 A/2014 RS 3 Stammrechtssatz Die Behörden haben ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit gemäß § 6 Abs 1 AVG von Amts wegen wahrzunehmen. Dies bedeutet grundsätzlich, dass Änderungen der Zuständigkeitsvorschriften während des Verwaltungs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1AVG §56AVG §6 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/03/0004 E 26. Juni 2014 VwSlg 18884 A/2014 RS 4 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Judikatur wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass - ungeachtet einer im Rechtsmittelverfahren erfolgten Änderung der (erstinstanzlichen) beh... mehr lesen...
1 Am 13. September 2018 fand in einem Lokal der revisionswerbenden Partei eine Kontrolle nach dem Glücksspielgesetz - GSpG statt. 2 Die revisionswerbende Partei erhob mit Schriftsatz vom 25. Oktober 2018 Maßnahmenbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht Kärnten (LVwG), in der sie sich gegen die Hinzuziehung eines Reporterteams und die Durchführung einer Hausdurchsuchung bei dieser Kontrolle jeweils durch Organe der Landespolizeidirektion Kärnten (LPD) wandte. 3 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erhob gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien vom 16. September 2020 eine Revision. Mit Berichterverfügung vom 3. Dezember 2020 wurde dem Revisionswerber die Behebung diverser Mängel seiner Revision, u.a. die Abfassung und Einbringung der Revision durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt aufgetragen und zur Behebung dieser Mängel eine Frist von zwei Wochen vom Tage der Zustellung dieses Auftrages an gerechnet, bestimmt. Dieses Schriftstück wurde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3AVG §6 Abs1ZustG §2 Z7
Rechtssatz: Bei Weiterleitung eines Anbringens nach § 6 Abs. 1 AVG gilt das Postlaufprivileg des § 33 Abs. 3 AVG nur bei Übergabe an einen Zustelldienst iSd § 2 Z 7 des ZustG zur Übermittlung an die zuständige Stelle und nicht im Fall der Staatsämterabfertigung (vgl. VwGH 27.1.2015, Ra 2014/22/0137 bis 0139). Europea... mehr lesen...
1. Zu Ra 2020/05/0072: 1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3AVG §6 Abs1VwGG §24 Abs1VwGG §25a Abs5VwGG §26 Abs1VwGG §34 Abs1VwGG §62 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2020/05/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/05/0003 B 14. Mai 2014 RS 1 (hier: Eine Fristwahrung lag nicht vor, weil die Weiterleitung der Revision durch deren Übergabe an di... mehr lesen...
1 Gemäß § 24 Abs. 1 erster Satz VwGG sind die Schriftsätze, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, beim Verwaltungsgericht einzubringen. Nach § 25a Abs. 5 VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. 2 Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Revision gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes (Revisionsfrist) sechs Wochen und beginnt in den Fällen des Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG dann, wenn das Erkenntnis dem Revisionswerb... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien (Verwaltungsgericht) wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 15. Februar 2018, mit dem der Revisionswerber einer Übertretung der GewO 1994 für schuldig befunden worden war, abgewiesen und ausgesprochen, dass er einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von EUR 42,-- zu leisten habe und dass der Verein E gemäß § 9 Abs. 7 VStG für die ... mehr lesen...
1 Mit Schriftsatz vom 9. Mai 2019 brachte die Antragstellerin beim Bundesverwaltungsgericht durch ihren Vertreter im elektronischen Rechtsverkehr eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. März 2019 in einer Angelegenheit der Gerichtsgebühren ein. 2 Der Verwaltungsgerichtshof, dem das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 30a Abs. 7 VwGG die Revision unter Anschluss der Akten des Verfahrens vorgelegt hatte, forderte die Antragstelleri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1VwGG §33 Abs2VwGG §46 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 6 AVG hat die Behörde, bei welcher Anbringen einlangen, zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Der Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht di... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 7. Februar 2019 wies das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Beschwerde des Antragstellers gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde wegen Übertretung des § 103 Abs. 2 KFG als unbegründet ab und erklärte die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig. 2 Dieses Erkenntnis wurde dem Antragsteller am 15. Februar 2019 zugestellt. Ausgehend davon endete die sechswöchige Revisionsfrist gemäß § 26 Abs. 1 Z 1 VwGG mit Ablauf des 29. März 2019... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6AVG §6 Abs1AVG §71 Abs1 Z1VwGG §24 Abs1 Z2VwGG §46
Rechtssatz: Die in § 6 AVG normierte Pflicht der unzuständigen Stelle zur Weiterleitung von Schriftstücken an die zuständige Stelle darf nicht beliebig lange hinausgezögert werden. Wurde die Partei durch eine grundlose extreme Verzögerung der Weiterleitung ihres irrtümlich bei der unzuständi... mehr lesen...
I. 1 Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien (im Folgenden: Magistrat) vom 13. März 2018 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe als Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A. GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft 1) ... als gewerbsmäßig im Bereich der Abfallwirtschaft tätige Person von 29.09.2017 bis 02.10.2017 in 1130 Wien, ..., Asbestzementplatten (Fassaden- un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1VStG §30 Abs3VStG §45 Abs1 Z3VwGG §42 Abs2 Z2VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §38
Rechtssatz: War "Sache" des Verfahrens vor dem VwG auf Grund der Beschränkung der Beschwerde auf die Bekämpfung der Strafhöhe nur mehr die Straffrage,war es dem VwG verwehrt, auf die Schuldfrage, hinsichtlich derer Teilrechtskraft eingetreten war, einzugehen (vgl.... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 6. April 2018 wurde der Revisionswerberin, einer armenischen Staatsangehörigen, der Status der subsidiär Schutzberechtigten von Amts wegen aberkannt und die befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter entzogen, kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass ihre Abschiebung nach Armenien zulässig sei. Die Frist für di... mehr lesen...
1 Gemäß § 24 Abs. 1 erster Satz VwGG sind die Schriftsätze, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, beim Verwaltungsgericht einzubringen. Nach § 25a Abs. 5 VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. 2 Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Revision gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes (Revisionsfrist) sechs Wochen und beginnt in den Fällen des Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG dann, wenn das Erkenntnis dem Revisionswe... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §6 Abs1;
Rechtssatz: Die Weiterleitung eines schriftlichen Anbringens an die zuständige Stelle gemäß § 6 Abs. 1 AVG erfolgt durch formlose Verfügung. Wenn zwei oder mehrere Behörden eine gemeinsame Einbringungsstelle haben (z.B. ein Gemeindeamt), gilt ein Schriftstück (Anbringen) mit Einlangen bei dieser Einbringungsstelle als bei jeder dieser Behörden einge... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 2. August 2018 beantragte der Revisionswerber (u.a.) im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg (im Folgenden: BH) mit der GZ BHDL-15.1-1069/2016 die Gewährung von Verfahrenshilfe. Unter einem wurde eine (so bezeichnete) "Klage" beim Verwaltungsgerichtshof erhoben. Das nicht von einem Rechtsanwalt abgefasste, unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Schreiben langte am 8. August 2018 bei diesem ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1VwGG §25a Abs5VwGG §26 Abs1 Z1VwGG §26 Abs3VwGG §34 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/10/0031 B 11. August 2015 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 25a Abs. 5 VwGG ergibt sich, dass jede Revision, also auch eine außerordentliche, beim VwG einzubringen ist. War die Revisionsfrist schon im für den ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wurde am 13. August 2013 in Thailand als Sohn eines österreichischen Staatsbürgers und einer Staatsangehörigen der Volksrepublik China geboren. 2 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 17. Mai 2016 wurde der Antrag des Revisionswerbers vom 1. März 2016 auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß § 12 Abs. 2 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. Nr. 311 idF BGBl. I Nr. 136/2013 (StbG) abgewiesen. Begründend führte die Behörde aus, der mi... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 7. Jänner 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den von der Antragstellerin am 18. März 2015 gestellten Antrag auf internationalen Schutz wegen entschiedener Sache zurück (Spruchpunkt I.), erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass eine Abschiebung in die Russische Föderation zulässig sei (Spruchpunkt II.) und sprach aus, dass keine Frist für eine freiwillige ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §6;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §24 Abs1 Z2;VwGG §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/18/0331 B 27. August 2018 RS 2 Stammrechtssatz Die in § 6 AVG normierte Pflicht der unzuständigen Stelle zur Weiterleitung von Schriftstücken an die zuständige Stelle darf nicht beliebig lange hinausgezögert werden. Wurde die Partei durch eine gr... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. Jänner 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den vom Antragsteller am 18. März 2015 gestellten Antrag auf internationalen Schutz ab (Spruchpunkt I. und II.), erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass eine Abschiebung in die Russische Föderation zulässig sei (Spruchpunkt III.), sprach aus, dass keine Frist für eine freiwillige Ausreise bestehe (Spruchpunkt IV.... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 9. April 2018, der Antragstellerin zugestellt am 12. April 2018, wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 7. Jänner 2016 erhobene Beschwerde gemäß § 68 Abs. 1 AVG ab und erklärte die Revision für nicht zulässig. 2 Die Antragstellerin brachte am 9. Mai 2018 einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer außerordentlichen Revision beim BVwG ein, wo dieser Antrag... mehr lesen...