RS Vwgh 2021/1/28 Ra 2020/02/0270

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Veröffentlicht am 28.01.2021
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §33 Abs3
AVG §6 Abs1
ZustG §2 Z7

Rechtssatz

Bei Weiterleitung eines Anbringens nach § 6 Abs. 1 AVG gilt das Postlaufprivileg des § 33 Abs. 3 AVG nur bei Übergabe an einen Zustelldienst iSd § 2 Z 7 des ZustG zur Übermittlung an die zuständige Stelle und nicht im Fall der Staatsämterabfertigung (vgl. VwGH 27.1.2015, Ra 2014/22/0137 bis 0139).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020270.L02

Im RIS seit

01.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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