Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;
Rechtssatz: Die Nichtanführung der Mitglieder einer Kollegialbehörde im
Spruch: ihres Bescheides verstößt nicht gegen § 58 Abs 3 iVm § 18 Abs 4 AVG 1950. Schlagworte Behördenbezeichnung Behördenorganisation European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987120047.X01 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;
Rechtssatz: Ein Bescheid ist auf Grund der gem §§ 58 Abs 3 und 18 Abs 4 AVG maßgeblichen Fertigungsklausel unzweifelhaft der dort genannten Behörde zuzurechnen. Auch die Verwendung eines Briefpapiers mit einem anderen
Kopf: vermag daran nichts zu ändern (Hinweis auf E 22.10.1970, 1250/70). Schlagworte Fertigungsklausel ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AHG 1949 §3;AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;BAO §96 impl;B-VG Art20 Abs1;B-VG Art23 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0252 E 25. Februar 1988 RS 2 Stammrechtssatz Müßten behördliche Erledigungen von niemanden mehr unterschrie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;HDG 1985 §24;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0156 B 22. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, dass eine - ihrem Inhalt nach über eine Berufung gegen ein mündlich erlassenes Disziplinarerkenntnis nach dem Heeresdisziplinargesetz absprechende - Erledig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0214 E 18. Juni 1985 RS 2 Stammrechtssatz Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Bescheides gehört die Unterschrift dessen, der die Erledigung genehmigt hat. Fehlt dieses wesentliche Erfordernis eines Bescheides, dann mangelt dem betreffenden Schriftstück die Bescheidqualität schlechthin. (Hinweis auf E vom 3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §1;AgrVG §13;AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;BeglaubigungsV 1925 §4;
Rechtssatz: Durch § 13 AgrVG sind nicht die die Beglaubigung regelnden Bestimmungen ausgeschlossen worden. (§ 1 AgrVG, §§ 58 Abs 3, 18 Abs 4 AVG, Beglaubigungsverordnung) (Hinweis auf E vom 16.6.1975, 0776/75, VwSlg 08849 A/1975, E vom 30.6.1975, 0906/75, Vwslg 08870 A/1975) Schl... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AHG 1949 §3;AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;BAO §96 impl;B-VG Art20 Abs1;B-VG Art23 Abs1;
Rechtssatz: Müßten behördliche Erledigungen von niemanden mehr unterschrieben und genehmigt werden, so wäre nicht mehr erkennbar, ob und allenfall... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/17/0246 Besprechung in:ÖJZ 10/1991;
Rechtssatz: Das Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfertigung ist als wesentlicher Fehler anzusehen, der zur absoluten Nichtigkeit eines (erlassenen) "Bescheides" führt. Schlagworte Unterschri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1988/1, S 22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0072 B 10. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Wie der VwGH in seinen Erkenntnissen vom 5.6.1985, 84/11/0178, und 12.3.1986, 85/03/0144 ausgesprochen hat, wurde die grundsätzliche Forderung des Gesetzgeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die in einer Erledigung (hier: ein vom Bürgermeister unterfertigtes Schreiben, mit dem ein Beschluss des Gemeinderates ausgefertigt wurde, das aber nicht als Bescheid bezeichnet worden ist) verwendete Formulierung; "wird mitgeteilt", lässt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0072 B 10. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Wie der VwGH in seinen Erkenntnissen vom 5.6.1985, 84/11/0178, und 12.3.1986, 85/03/0144 ausgesprochen hat, wurde die grundsätzliche Forderung des Gesetzgebers, für die Parteien eines Verfahrens müsse die Identität ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs3;AVG §62 Abs4;VStG §46 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Bescheid vorliegt ist ausschließlich nach OBJEKTIVEN Gesichtspunkten zu beurteilen, also danach, ob für jedermann (demnach auch für den VwGH) erkennbar ist, dass es sich um einen Bescheid handelt und daher auch, welcher Behörde da... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs3;AVG §62 Abs4;VStG §46 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Bundesverfassung lässt bestimmte Merkmale erkennen, die einerseits von der einfachen Gesetzgebung als für den Bescheidbegriff wesentlich vorgeschrieben werden müssen und andererseits in Anwendung und Auslegung der einfach... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/01/0054 B 11. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Forderung des Gesetzes, wonach die Identität des eine verwaltungsbehördliche Erledigung Genehmigenden für die Verfahrensparteien erkennbar sein muss, wurde durch die Novelle BGBl Nr 199/1982 insofern noch verdeutlicht un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):B 11.2.1987, 85/01/0287 B 11.2.1987, 86/01/0058 B 11.2.1987, 86/01/0141 B 11.2.1987, 86/01/0229 B 11.2.1987, 86/01/0159 B 11.2.1987, 86/01/0171 B 11.2.1987, 86/01/0158
Rechtssatz: Die Forderung des Gesetzes, won... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein als Bescheid bezeichnetes behördliches Schriftstück, das eine den Namen des Genehmigenden nicht erkennen lassende Unterschrift ohne leserliche Befügung des Namens des Genehmigenden aufweist, leidet an einem wesentlichen Fehler, sodass dem Schriftstück infolge dieses Mangels Bescheidqualität nicht zukommt und es als "Nichtbescheid" zu qualifizieren ist. Schlagworte Unterschrift des Genehmigenden Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0072 B 10. Dezember 1986 RS 2 Stammrechtssatz Ein als Bescheid bezeichnetes behördliches Schriftstück, das eine den Namen des Genehmigenden nicht erkennen lassende Unterschrift ohne leserliche Befügung des Namens des Genehmigenden aufweist, leidet an einem wesentlichen... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie der VwGH in seinen Erkenntnissen vom 5.6.1985, 84/11/0178, und 12.3.1986, 85/03/0144 ausgesprochen hat, wurde die grundsätzliche Forderung des Gesetzgebers, für die Parteien eines Verfahrens müsse die Identität des Genehmigenden erkennbar sein, durch die Novelle BGBl Nr 199/1982 noch insofern verdeutlicht, als seither gefordert wird, dass sich aus der Ausfertigung in leserlicher Form der Name des Betreffenden ergeben muss; sollte daher eine Unterschrift unleserlich sein, so... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0072 B 10. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Wie der VwGH in seinen Erkenntnissen vom 5.6.1985, 84/11/0178, und 12.3.1986, 85/03/0144 ausgesprochen hat, wurde die grundsätzliche Forderung des Gesetzgebers, für die Parteien eines Verfahrens müsse die Identität des Gene... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;HDG 1985 §24;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass eine - ihrem Inhalt nach über eine Berufung gegen ein mündlich erlassenes Disziplinarerkenntnis nach dem Heeresdisziplinargesetz absprechende - Erledigung, die in der Kopfbezeichnung das "Fliegerregiment 3. Kommando", also ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs3;
Rechtssatz: Wohl bedürfen nach § 18 Abs 4 letzter Satz AVG 1950 (in der Fassung der Novelle BGBl Nr 199/1982) Ausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden, weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung. Jedoch muss ungeachtet der Form der Bescheidausfertigung im Sinne des § 18 Abs 4 ... mehr lesen...
Nach dem Ausweis der Verwaltungsakten wurde durch eine amtliche Erhebung am 11. April 1974 seitens des Magistrates der Stadt Salzburg festgestellt, daß der Beschwerdeführer auf dem Campingplatz G (GP. 3, KG. A) ein "Mobilheim" der Type Standard 800 laut Prospekt der Firma "T", aufgestellt habe. Nach einem Vorhalt des Ermittlungsergebnisses vom 13. Mai 1973 äußerte sich der Beschwerdeführer am 6. Juni 1974 dahin gehend, daß das "Mobilheim" als solches nicht den Erdboden berühre und auf... mehr lesen...
Index: Baurecht - SlbgL00045 Amt der Landesregierung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4AVG §56AVG §58 Abs3GO AdLReg Slbg 1974 §3
Rechtssatz: Vertritt ein Beamter bei Erlassung eines Bescheides im Bereich der Landesverwaltung ein zur Besorgung dieser Angelegenheiten berufenes Mitglied der Landesregierung entsprechend der Geschäftsordnung der Slbg Landesregierung und der Geschäftsordnung des Amtes... mehr lesen...