RS Vwgh 1979/2/21 2131/76

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Veröffentlicht am 21.02.1979
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Index

Baurecht - Slbg
L00045 Amt der Landesregierung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4
AVG §56
AVG §58 Abs3
GO AdLReg Slbg 1974 §3

Rechtssatz

Vertritt ein Beamter bei Erlassung eines Bescheides im Bereich der Landesverwaltung ein zur Besorgung dieser Angelegenheiten berufenes Mitglied der Landesregierung entsprechend der Geschäftsordnung der Slbg Landesregierung und der Geschäftsordnung des Amtes der Slbg Landesregierung, so genügt es, wenn der Bescheid "Für die Landesregierung" von dem betreffenden Beamten gefertigt wird.

Schlagworte

FertigungsklauselZurechnung von Bescheiden Intimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1976002131.X02

Im RIS seit

16.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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