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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §18 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/09/0156 B 22. Oktober 1986 RS 1Stammrechtssatz
Ausführungen darüber, dass eine - ihrem Inhalt nach über eine Berufung gegen ein mündlich erlassenes Disziplinarerkenntnis nach dem Heeresdisziplinargesetz absprechende - Erledigung, die in der Kopfbezeichnung das "Fliegerregiment 3. Kommando", also einen Truppenkörper, nicht aber eine nach dem HDG bescheidfähige Behörde anführt, und die in der Fertigungsklausel ein bescheiderlassendes Organ nicht nennt, nicht Bescheidcharakter hat.
Schlagworte
Intimation Zurechnung von BescheidenFertigungsklauselUnterschrift des GenehmigendenBehördenbezeichnung BehördenorganisationOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete DienstrechtBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder BehördeneigenschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090012.X02Im RIS seit
06.12.2006Zuletzt aktualisiert am
21.07.2015