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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass eine - ihrem Inhalt nach über eine Berufung gegen ein mündlich erlassenes Disziplinarerkenntnis nach dem Heeresdisziplinargesetz absprechende - Erledigung, die in der Kopfbezeichnung das "Fliegerregiment 3. Kommando", also einen Truppenkörper, nicht aber eine nach dem HDG bescheidfähige Behörde anführt, und die in der Fertigungsklausel ein bescheiderlassendes Organ nicht nennt, nicht Bescheidcharakter hat.
Schlagworte
Behördenbezeichnung Behördenorganisation Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft Fertigungsklausel Intimation Zurechnung von Bescheiden Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Unterschrift des GenehmigendenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986090156.X01Im RIS seit
21.06.2006