Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs2 idF 1990/357 ;AVG §18 Abs4 idF 1990/357 ;AVG §56;AVG §58 Abs3;AVGNov 1990; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
E 25. Juni 1992 91/09/0240, 92/09/0069, 92/09/0086, 92/09/0105
E 21. Mai 1992 91/09/0202, 91/09/0209, 91/09/0210, 91/09/0211,
91/09/0229, 91/09/0233, 91/09/0244, 92/09/0010, 92/09/0034,
92/09/0035, 92/09/0036
Rechtssatz: Nach Auff... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §20 Abs7;AVG §18 Abs4 idF 1990/357 ;AVG §56;AVG §58 Abs3;AVGNov 1990 Art4 Abs2;VwGG §41 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
E 25. Juni 1992 91/09/0240, 92/09/0069, 92/09/0086, 92/09/0105
E 21. Mai 1992 91/09/0202, 91/09/0209, 91/09/0210, 91/09/0211,
91/09/0229, 91/09/0233, 91/09/0244, 92/09/0010, 92/09/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs2 idF 1990/357 ;AVG §18 Abs4 idF 1990/357 ;AVG §56;AVG §58 Abs3;AVGNov 1990; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
E 25. Juni 1992 91/09/0240, 92/09/0069, 92/09/0086, 92/09/0105
E 21. Mai 1992 91/09/0202, 91/09/0209, 91/09/0210, 91/09/0211,
91/09/0229, 91/09/0233, 91/09/0244, 92/09/0010, 92/09/0034,
92/09/0035, 92/09/0036
Rechtssatz: Entgegen ... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich stellte der Beschwerdeführerin am 13. Juni 1990 unter der Zl. FrA-5525/90 eine als "Bescheid" bezeichnete Erledigung zu, die keine der gemäß § 18 Abs. 4 AVG (in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 357/1990) erforderlichen Fertigungsarten aufwies. Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/01/0246
Rechtssatz: Formmängel eines erstinstanzlichen Bescheides können von der belBeh nicht in analoger Anwendung des § 13 Abs 3 AVG zum Anlaß eines Verbesserungsverfahrens genommen werden. Für eine Analogie ... mehr lesen...
Mit Erledigung des Arbeitsamtes Persönliche Dienste - Gastgewerbe vom 30. November 1990 wurde der am selben Tag von der Beschwerdeführerin gestellte Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für AC als Bedienerin abgelehnt. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen Berufung und machte u. a. geltend, der "Bescheid" des Arbeitsamtes leide formal an einem Mangel, weil er entgegen § 18 Abs. 4 AVG keine leserliche Beifügung des Namen desjenigen, der die Erledigung genehmigt habe,... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;AVG §62 Abs2;B-VG Art130 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0679/50 B 18. Februar 1952 VwSlg 2454 A/1952 RS 1 Stammrechtssatz Einem behördlichen Schriftstück ohne Unterschrift oder Beglaubigung fehlt von vornherein der Bescheidcharakter. Dieser Mangel kann auc... mehr lesen...
Mit Bescheid des Militärkommandos Tirol vom 21. Juli 1988 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 11. März 1988 auf "gänzliche Befreiung von der Ableistung meines ordentlichen Wehrdienstes" gemäß § 37 Abs. 2 lit. b des Wehrgesetzes 1978 abgewiesen. Der dagegen erhobenen Berufung des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 31. Oktober 1990 "stattgegeben und der angefochtene Bescheid behoben". Zugleich wurde der Beschwerdeführer auf seinen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;AVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Gem § 58 Abs 3 iVm § 18 Abs 4 AVG haben Bescheide die Bezeichnung der Behörde zu enthalten, allerdings nicht notwendigerweise im
Spruch: . Aus der links oben aufgedruckten Bezeichnung der Behörde (hier in Verbindung mit der Fertigungsklausel) ist für den Bescheidadressaten klar erkennbar, wem der Bescheid zuzurechnen ist. ... mehr lesen...
Es ist unbestritten, daß der Beschwerdeführer als Eigentümer und Lenker eines rot lackierten Fahrrades der Marke KTM - in der Folge nur als "Fahrrad" bezeichnet - dieses gegen 12.10 Uhr des 16. Oktober 1989 in einer Halte- und Parkverbotszone mit der Zusatztafel "ausgenommen Dienstfahrzeuge der Bundespolizei" vor dem Polizeiwachzimmer in Wien 3, Juchgasse 19, abstellte, daß der Sicherheitswachebeamte P dieses Fahrrad gegen 12.20 Uhr des genannten Tages ohne Wissen und Zutun des Beschw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 86/18/0213 2 Stammrechtssatz Eine Unterschrift ist ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann. Es ist nicht zu verlangen,... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 10. September 1990, Zl. FrA-R 664/90, mit dem festgestellt worden war, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetz, BGBl. Nr. 126/1968, und im Sinne der Konvention über die Rechtstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, in der Fassung BGBl. Nr. 796/1974, sei, nicht statt. Mit der vorl... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;AVG §62 Abs2;B-VG Art130 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/01/0031
91/01/0008 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0679/50 B 18. Februar 1952 VwSlg 2454 A/1952 RS 1 Stammrechtssatz Einem behördlichen Schriftstück ohne Unterschrift ode... mehr lesen...
Die Wiener Landesregierung erkannte in einem Strafverfahren wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 mit dem angefochtenen Berufungsbescheid über einen gemäß § 49 Abs. 2 VStG in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 358/1990 als Berufung nur in der Straffrage zu behandelnden Einspruch des Beschwerdeführers dahin, daß ihm keine Folge gegeben werde. Dem Beschwerdeführer wurde ein Beitrag zu den Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt. In der wegen Rechtswidrigkeit des Inha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Unterschrift ist ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann. Es ist nicht zu verlangen, daß die Unterschrift lesbar ist. Es muß aber ein die Identität des ... mehr lesen...
Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz erteilte mit Bescheid vom 12. Oktober 1988 (unter anderem) der Firma A-GmbH gemäß § 73 Abs. 2 der Steiermärkischen Bauordnung 1968, LGBl. Nr. 149 (BO), den Auftrag, die, wie am 10. Oktober 1988 von der Baubehörde festgestellt worden sei, auf den Grundstücken Nr. n1, n2 EZ nn, KG T gegenwärtig vorgenommenen Bauarbeiten zur Errichtung von 60 cm breiten Streifenfundamenten und Ortbetonwänden entlang der Grundgrenzen sofort einzustellen und die ohn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0140 E 13. Jänner 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die im Datum eines Bescheides zum Ausdruck kommende Zeitangabe ist für den Eintritt der Rechtswirkung des Bescheides ohne Belang, es sei denn, dass dem Bescheiddatum im betreffenden Einzelfall aus bestimmten anderen Gründen wesentliche Bedeutung zukäme (Hinweis E 7.7... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 21. September 1987 wurden dem Beschwerdeführer als Eigentümer des Gebäudes Grein, A 1, Aufträge gemäß den §§ 2 und 3 der Oberösterreichischen Feuerpolizeiordnung erteilt. Der dagegen erhobenen Berufung wurde mit der dem Beschwerdeführer am 7. Juli 1988 durch Hinterlegung zugestellten Erledigung des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 1. Juni 1988 teilweise Folge gegeben. Gegen diese Erledigung erhob der Bes... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;AVG §62 Abs2;B-VG Art130 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0679/50 B 18. Februar 1952 VwSlg 2454 A/1952 RS 1 Stammrechtssatz Einem behördlichen Schriftstück ohne Unterschrift oder Beglaubigung fehlt von vornherein der Bescheidcharakter. Dieser Mangel kann auc... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Beschwerdeführer, der die türkische Staatsbürgerschaft besitzt und zu diesem Zeitpunkt mit einer Österreicherin verheiratet war, am 13. Oktober 1987 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien die Ausstellung eines (neuen) Befreiungsscheines mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren gemäß § 15 Abs. 1 lit. b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 215/1975 (AuslBG), beantragt. Mit Bescheid des genannten Arbeitsamtes vom 20. Juni 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1817/78 E 31. Oktober 1979 VwSlg 5423 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Die Unterschrift ist ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann. Es ist nicht zu verlangen, daß die Unterschrift lesbar ist. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;
Rechtssatz: Ist aus dem
Spruch: eines Bescheides klar erkennbar, welche Behörde entschieden hat ("Über diese Berufung erläßt der LH als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung in zweiter Instanz gem § 66 Abs 4 AVG nachstehenden
Spruch: ") und ist diese Behörde auf Grund des zur Anwendung kommenden Gesetzes auch zuständig zur Entscheidung, so ka... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;VStG §24;
Rechtssatz: Die Vorschrift, wonach Bescheide die Bezeichnung der sie erlassenden Behörde enthalten müssen, hat die belangte Behörde entsprochen, wenn zwar im Text des Bescheides lediglich "Der Landeshauptmann", aber nicht welchen Bundeslandes, jedoch im
Kopf: des Bescheides "Amt der OÖ Landesregierung" aufscheint. Daraus ist klar, dass der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs3;VwGG §42 Abs2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0997/67 E 21. April 1969 RS 2 Stammrechtssatz Wenn im angefochtenen Bescheid der erstinstanzliche Bescheid von der Landesregierung und vom Landeshauptmann bestätigt wurde, aber aus dem angefochtenen Bescheid nicht hervorgeht, welche Behörde über welche Übertretung tatsächlich in zwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0214 E 18. Juni 1985 RS 2 Stammrechtssatz Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Bescheides gehört die Unterschrift dessen, der die Erledigung genehmigt hat. Fehlt dieses wesentliche Erfordernis eines Bescheides, dann mangelt dem betreffenden Schriftstück die Bescheidqualität schlechthin. (Hinweis auf E vom 3... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;HDG 1985 §24;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0156 B 22. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, dass eine - ihrem Inhalt nach über eine Berufung gegen ein mündlich erlassenes Disziplinarerkenntnis nach dem Heeresdisziplinargesetz absprechende - Erledig... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;HDG 1985 §24;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0156 B 22. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, dass eine - ihrem Inhalt nach über eine Berufung gegen ein mündlich erlassenes Disziplinarerkenntnis nach dem Heeresdisziplinargesetz absprechende - Erledig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0214 E 18. Juni 1985 RS 2 Stammrechtssatz Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Bescheides gehört die Unterschrift dessen, der die Erledigung genehmigt hat. Fehlt dieses wesentliche Erfordernis eines Bescheides, dann mangelt dem betreffenden Schriftstück die Bescheidqualität schlechthin. (Hinweis auf E vom 3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0151 E 20. Juli 1988 RS 1 Stammrechtssatz Ein Bescheid ist auf Grund der gem §§ 58 Abs 3 und 18 Abs 4 AVG maßgeblichen Fertigungsklausel unzweifelhaft der dort genannten Behörde zuzurechnen. Auch die Verwendung eines Briefpapiers mit einem anderen
Kopf: vermag daran nichts zu ändern (Hinweis auf E 22.10.1970, 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/07/0048
Rechtssatz: Dadurch, dass Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörde nicht der Bezirkshauptmann selbst genehmigt und unterfertigt, und auch sonst ein stichhaltiger Grund nicht vorliegt, dem vom Genehmigenden nach den internen Dienstvorschriften ... mehr lesen...