RS Vwgh 1988/9/20 87/12/0047

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;
AVG §58 Abs3;

Rechtssatz

Die Nichtanführung der Mitglieder einer Kollegialbehörde im Spruch ihres Bescheides verstößt nicht gegen § 58 Abs 3 iVm § 18 Abs 4 AVG 1950.

Schlagworte

Behördenbezeichnung Behördenorganisation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120047.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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