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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Die Berufung einer präkludierten Partei ist nicht zurückzuweisen, sondern abzuweisen, wobei die eingetretene Präklusion auch von der Berufungsbehörde beachtet werden muß, ohne daß hiedurch aber etwa die Prüfung der Zuständigkeit der Unterinstanz eingeschränkt wäre (Hinweis E 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1979).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070061.X01Im RIS seit
12.11.2001