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L82000 BauordnungNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Gegenüber einer Abweichung von dem den Gegenstand der Ladung zur Bauverhandlung bildenden Bauprojekt tritt eine Präklusion nicht ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050004.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009