RS Vwgh 1991/6/25 88/07/0001

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §52 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Sachverständigenbezogene Einwendungen gegen ein Projekt, die gleichzeitig Umstände betreffen, welche auch von Amts wegen wahrzunehmen sind, können nicht mehr im Berufungsverfahren bei bereits eingetretener Präklusion auf Grund eines allein von präkludierten Antragsgegner erstatteten Vorbringens berücksichtigt werden.

Schlagworte

Anwendungsbereich des AVG §66 Abs4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988070001.X04

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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