I. Der Beschwerdeführer steht als Primararzt i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zur Statutarstadt K. Im streitgegenständlichen Zeitraum war er als Primararzt Abteilungsvorstand der Urologischen Abteilung des Aö. Krankenhauses K in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt K. Ab dem Jahr 1988 kam es zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Dienstgeber zu Meinungsverschiedenheiten über die Abgeltung von Mehrdienstleistungen (Nachtdiensten) des B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39;AVG §45;
Rechtssatz: Diese Pflicht der Behörde zur amtswegigen Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes befreit allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Partei nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen, um Verzögerungen des Verfahrens hintanzuhalten (vgl. die Nachweise zur ständigen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §37;AVG §39;VwRallg;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. die Nachweise zu dieser Rechtsprechung bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I, 2. Auflage, 1998, S. 336 bis 340) kommt es bei der Auslegung von Parteianbringen auf das aus diesem erkenn- und erschließbare Ziel des Einsc... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39;AVG §45 Abs3;AVG §46;GdBDO NÖ 1976 §46;
Rechtssatz: Nach den auch im Dienstrechtsverfahren anzuwendenden §§ 37 und 39 AVG ist es die Pflicht der Behörde, den maßgeblichen Sachverhalt von Amtswegen zu ermitteln und der Partei Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen (Parteiengehör); dies gilt sowohl für die Anspruchs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §37;AVG §39;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/12/0011 E 28. März 2008 RS 5 Stammrechtssatz Im Falle eines unklaren Anbringens ist die Behörde nicht berechtigt, diesem eine für den Standpunkt der Partei nach Auffassung der Behörde günstige Deutung zu geben, erst recht fehlt der Behörde die Befugnis, einem solchen un... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der an den Agrargemeinschaften Nachbarschaft A, B und W (auch Agrargemeinschaft A-B-W; in weiterer Folge: AG ABW) in EZ 27 GB U und W-Alpe (in weiterer Folge: AG W-Alpe) in EZ 69 GB U anteilsberechtigten Stammsitzliegenschaft EZ 90028 GB U (Hof "N"). Mit Erkenntnis des Landesagrarsenates vom 9. November 2006, LAS-604/38-99, war festgestellt worden, dass für die Stammsitzliegenschaft EZ 90028 das Recht zum Auftrieb von 9 Rindern auf die Alm der AG AB... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §1 Abs1;AVG;VwRallg impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0157
Rechtssatz: Im Verfahren vor den Agrarbehörden sind die Bestimmungen des AgrVG und - auf Grundlage des § 1 legcit - die des AVG anzuwenden. Eine analoge Heranziehung jener Verfahrensgrundsätze, welche auc... mehr lesen...
I. Die 1946 geborene Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Wien. Mit Wirksamkeit vom 1. September 1971 war die Beschwerdeführerin als (zunächst provisorische) Volksschullehrerin ernannt worden. Mit Bescheid vom 29. Dezember 1971 wurde der 14. März 1969 als Vorrückungsstichtag festgesetzt. Auf Grund ihres Antrages wurde der Beschwerdeführerin erstmals mit Bescheid vom 2. November 1973 ein auße... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;AVG §37;AVG §39;
Rechtssatz: Angesichts der andauernden Unklarheit über die Bedeutung des Vorbringens der Beschwerdeführerin hätte die belangte Behörde vor Erlassung des Berufungsbescheides - mit dem ausdrücklich ein Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages abgewiesen wird - Ermittlungen darüber anstellen müssen, was die Beschwerdeführerin mit ihrem ursprü... mehr lesen...
I. Der 1943 geborene Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war das Amt für Rüstungs- und Wehrtechnik. Aus dem Vorbringen der Parteien und den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich folgender Sachverhalt: Auf Grund der Neufassung der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Landesverteidigung im Jahr 1992 wurde dem Beschwerdeführer mit Wirksamk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass der Verwaltungsgerichtshof nach § 41 Abs. 1 VwGG den bei ihm angefochtenen Bescheid auf Grund des von der Behörde angenommenen Sachverhaltes auf seine inhaltliche Rechtmäßigkeit zu überprüfen hat, kann es nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofes sein, die B... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Oberrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war dem Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK) dauernd zur Dienstleistung zugewiesen. Nachdem der Beschwerdeführer bereits zuvor als Vertragsbediensteter in einem Dienstverhältnis zum Bund gestanden hatte, wurde er mit Bescheid vom 1. Juli 1997 in das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis ernannt. Auf Grund seiner Op... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §37;AVG §39;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/12/0011 E 28. März 2008 RS 5(hier ohne den letzten Halbsatz) Stammrechtssatz Im Falle eines unklaren Anbringens ist die Behörde nicht berechtigt, diesem eine für den Standpunkt der Partei nach Auffassung der Behörde günstige Deutung zu geben, erst recht fehlt der Behörd... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Oberst der Verwendungsgruppe E1, Funktionsgruppe 9, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im Bundesministerium für Inneres beschäftigt. Durch Erlass des Bundesministers für Inneres Zl. 24.731/42- I/A/1/a/02 vom 28. Juni 2002 (in der Fassung der Erlässe Zl. 24.731/47-I/A/1/a/02 vom 23. September 2002 und Zl. 24.731/60- I/2/03 vom 15. Juli 2003) wurde ein "Jahresarbeitsz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §37;AVG §39;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Im Falle eines unklaren Anbringens ist die Behörde nicht berechtigt, diesem eine für den Standpunkt der Partei nach Auffassung der Behörde günstige Deutung zu geben, erst recht fehlt der Behörde die Befugnis, einem solchen unklar... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;MOG 1985 §104;MOG 1985 §105;MOG 2007 §13;MOG 2007 §20;
Rechtssatz: Das Verfahren betreffend die einheitliche Betriebsprämie ist, soweit keine Sondervorschriften (wie § 104 MOG 1985 oder § 20 MOG 2007) bestehen, nach dem AVG durchzuführen [vgl. § 13 MOG 2007, der mit etwas geänderter Formulierung eine § 105 Abs. 1 MOG 1985 entsprechende Vorschrift ent... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die mit 15. September 2004 datierte, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Rahmen einer Überprüfung nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz durch den Beschwerdeführer erhobene, am 17. September 2004 zur Post gegebene Beschwerde zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer habe ausgeführt, am 29. April 2004 sei durch ein Organ des Sozialamtes der Stadt Graz im Pflegeheim Haus der Barmher... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39;AVG §67c Abs2 Z6;AVG §67c;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Hält die Behörde die Angaben des Bf hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Maßnahmenbeschwerde für unrichtig, ist sie zufolge der auch in Verfahren nach § 67c AVG gemäß § 39 AVG geltenden Grundsätze der Amtswegigkeit und der materiellen Wahrheit (Hinweis E 23. September 1998, 97/01/0407... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen die Abweisung einer Berufung in Angelegenheiten der Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages nach § 25 Oö Bauordnung 1994 als verspätet zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der letztinstanzliche Gemeindebescheid am 15. Juni 2005 (dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers) zugestellt worden sei. Die Vorstellung sei jedoch erst am 30. Juni 2005 bei der mitbeteiligten Geme... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1
(hier Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages nach § 25 OÖ ROG) Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegende... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juli 2000 setzte die beschwerdeführende Gemeinde für den Gastronomiebetrieb der mitbeteiligten Partei die Getränkesteuer für das Jahr 1999 für alkoholfreie Getränke mit S 323.996,-- und für alkoholhältige Getränke mit S 511.633,-- fest. Auf Grund der gegen diesem Bescheid erhobenen Berufung setzte der Gemeinderat der beschwerdeführenden Gemeinde mit Bescheid vom 4. Oktober 2001 die Getränkesteuer mit den eben genannten Beträgen fest und zog davon die von der ... mehr lesen...
Index: L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;GdO Slbg 1994 §80;GdO Slbg 1994 §82;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist auch im Verfahren der Gemeindeaufsichtsbehörden die Anwendung des AVG in dem Umfang geboten, als sich nicht aus den Vorschriften über die Gemeindeaufsicht anderes ergibt. Von den für den vorliegenden Fall wesentlichen Regelungen des AVG sieh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 292 m2 eine ergänzende Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 12.848,-- (netto S 11.680,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ergibt sich aus dem hg. Erkenntnis vom 3. Juli 2003, Zl. 2000/20/0419, dessen Entscheidungsgründe: im Wesentlichen wie folgt lauteten: "Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Indiens, reiste am 4. April 1999 in das Bundesgebiet ein und beantragte am 7. April 1999 Asyl. Das Bundesasylamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 30. September 1999 gemäß § 7 AsylG ab und erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1997 §23;AsylG 1997 §28;AVG §37;AVG §39;AVG §45 Abs2;AVG §52;
Rechtssatz: Der Umstand, dass sich ein Parteienvertreter nach einigen Stunden Verhandlungsdauer - am Beginn einer mehrstündigen Unterbrechung - entfernt, ändert im Gegensatz zu der vom unabhängigen Bundesasylsenat offenbar vertretenen Ansicht nichts daran, dass der unabhängige Bun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 322 m2 eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 14.168,-- (netto S 12.880,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 und Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...