RS Vwgh 2008/7/24 2007/07/0150

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Veröffentlicht am 24.07.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §1 Abs1;
AVG;
VwRallg impl;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0157

Rechtssatz

Im Verfahren vor den Agrarbehörden sind die Bestimmungen des AgrVG und - auf Grundlage des § 1 legcit - die des AVG anzuwenden. Eine analoge Heranziehung jener Verfahrensgrundsätze, welche auch die Zivilgerichte anzuwenden hätten, kommt daher nicht in Betracht.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070150.X06

Im RIS seit

24.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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