1 Die Mitbeteiligte hatte sich mit einem an die Gerichtsvorsteherin des Bezirksgerichtes L (iF auch: BG) gerichteten Schreiben vom 3. Juli 2018 über die Tätigkeit eines Gerichtsvollziehers in einem beim BG gegen die Mutter der Mitbeteiligten geführten Exekutionsverfahren beschwert. Dieses am 6. Juli 2018 beim BG eingelangte Schreiben wurde von der Gerichtsvorsteherin am 26. Juli 2018 „zur dienstaufsichtsbehördlichen Prüfung“ an das Oberlandesgericht Innsbruck (iF auch: OLG I) w... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3GOG §78 Abs4
Rechtssatz: Die Ordnungsstrafe nach § 78 Abs. 4 GOG ist dazu bestimmt, Verletzungen der dem Gericht schuldigen Achtung zu ahnden; sie wendet sich also, ebenso wie die nach § 34 Abs. 3 AVG, nicht gegen den Inhalt des Vorbringens, sondern die Form, in der dieses erfolgt (vgl. VwGH 28.9.1995, 94/17/0427). Von daher ist nicht zu... mehr lesen...
1 Mit Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg vom 31. Juli 2018 wurde über den Revisionswerber wegen beleidigender Schreibweise in einer an das Landesverwaltungsgericht Salzburg gerichteten Eingabe vom 31. Juli 2018 samt Beilagen eine Ordnungsstrafe in der Höhe von 726,-- Euro verhängt. Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte das Verwaltungsgericht für nicht zulässig. 2 Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision ... mehr lesen...
1 Mit Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg vom 25. Juli 2018 wurde über den Revisionswerber wegen beleidigender Schreibweise in an das Landesverwaltungsgericht Salzburg gerichteten Eingaben vom 23. Juli 2018 und 25. Juli 2018 eine Ordnungsstrafe in der Höhe von 500,-- Euro verhängt. Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte das Verwaltungsgericht für nicht zulässig. 2 Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision z... mehr lesen...
1 Mit Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg vom 21. August 2018 wurde über den Revisionswerber wegen beleidigender Schreibweise in einer "Eingabe vom 16.8.2018 samt Beilage (Beiblatt zum Verfahrenshilfeantrag)" eine Ordnungsstrafe in der Höhe von 726,-- Euro verhängt. Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte das Verwaltungsgericht für nicht zulässig. 2 Begründend ging das Verwaltungsgericht - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - davon aus, dass ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3VwGG §42 Abs2 Z2VwGG §61 Abs3
Rechtssatz: Zur Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen einer beleidigenden Schreibweise in schriftlichen Eingaben ist gemäß § 34 Abs. 3 AVG jene Behörde zuständig, die die Angelegenheit, in der die Eingabe eingebracht worden ist, zu erledigen oder sonst in Verhandlung zu nehmen hat. Zur Ahndung von in Einga... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13AVG §34 Abs3B-VG Art133 Abs4VStG §24VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §38 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/09/0129 B 25. September 2019 RS 1 Stammrechtssatz Unter einer Eingabe iSd § 34 Abs. 3 AVG ist ein schriftliches Anbringen iSd § 13 AVG zu verstehen, wobei Voraussetzung für die Strafbefu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13AVG §34 Abs3AVG §56B-VG Art133 Abs4VStG §24VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §38 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/09/0129 B 25. September 2019 RS 2 Stammrechtssatz Zur Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen einer beleidigenden Schreibweise in schriftlichen Eingaben gemäß § 34 Abs. 3 AVG ist je... mehr lesen...
1 A. Die in Rede stehenden Säumnisbeschwerden vom 16. April 2019 und vom 9. Mai 2019 beziehen sich offenbar auf Angelegenheiten des Strafvollzugsgesetzes. 2 Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass der Bundesgesetzgeber von der ihm durch Art. 94 Abs. 2 B-VG eröffneten Möglichkeit, gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden einen Instanzenzug an die ordentlichen Gerichte vorzusehen, im Anwendungsbereich des Strafvollzugsgesetzes (StVG) Gebrauch gemacht hat... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34AVG §34 Abs3VwGG §62 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):So 2019/03/0004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2019/03/0001 B 21. Jänner 2019 RS 4 Stammrechtssatz Bezüglich einer beleidigenden Schreibweise gegenüber einer Behörde besteht die Möglichkeit der Verhängung einer Ord... mehr lesen...
1.1. Die Kontrollorgane einer Zollwacheabteilung beanstandeten am 3. April 2002, dass am PKW des Beschwerdeführers die Jahresvignette über die Entrichtung der zeitabhängigen Autobahnmaut vorschriftswidrig - lediglich mit einer Selbstklebefolie - an der Windschutzscheibe angebracht gewesen sei. Gemäß § 12 Abs. 3 des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201, in der geltenden Fassung, wurde vom Beschwerdeführer wegen nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der zeitabhängigen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: AVG §34 Abs1;AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;AVG §34;BAO §1;BStFG 1996 §7 Abs1;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs1;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 litA Z13;
Rechtssatz: Die Verhängung von Ordnungsstrafen wegen beleidigender Schreibweise im gegebenen Zusammenhang fällt nicht unter die in § 1 lit. a) und l... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 14. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 14. Jänner 1997 um 12.10 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw in Wals auf der B 1 an einer näher bezeichneten Örtlichkeit gelenkt, wobei er als Lenker das mit Spikesreifen versehene Kraftfahrzeug in Betrieb genommen hatte, obwohl am Fahrzeug keine Tafel nach dem Muster der Anlage 1e zur KDV 1967 angebracht gewesen sei. Er habe hiedurch die Besti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/16 98/02/0271 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Zur Verhängung einer Ordnungsstrafe betreffend beleidigender Äußerungen in der Berufung ist die Berufungsbehörde zuständig. Eine bloße Einbringungsstelle - wie etwa die Erstbehörde im Berufungsverfahren - ist nicht als zuständige Behörde für die Erlassu... mehr lesen...
Zu 1.: Gemäß § 33a VwGG idF der Novelle BGBl. I Nr. 88/1997 kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates durch Beschluß ablehnen, wenn die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil sie von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen R... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/01/0347 E 8. März 1999
Rechtssatz: Zur Verhängung einer Ordnungsstrafe betreffend beleidigender Äußerungen in der Berufung ist die Berufungsbehörde zuständig. Eine bloße Einbringungsstelle - wie etwa die Erstbehörde im Berufungsverfahren - ist nicht als zuständige Behörde für die ... mehr lesen...
Index: 19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;WrKonsÜbk §71 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/01/0347 E 8. März 1999
Rechtssatz: Honorarkonsuln, die Angehörige des Empfangsstaates sind, geniessen lediglich Immunität von Gerichtsbarkeit und persönliche Unverletzlichkeit in bezug auf ihre in Wahrnehmung ihrer Aufgaben vorgenommen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/01/0347 E 8. März 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0299 1 Stammrechtssatz Beleidigende Schreibweise liegt vor, wenn eine Eingabe ein unsachliches Vorbringen enthält, das in einer Art gehalten ist, die ein unziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt. Dabei ist es... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß der Beschwerdeführer gegen ein Verwaltungsstraferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 31. März 1998, mit welchem über ihn wegen Übertretung des § 99 Abs. a lit. a Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 13.000,-- verhängt worden war, ein am 15. April 1998 bei dieser Behörde eingelangtes Rechtsmittel erhoben hat. Mit Bescheid vom 12. Mai 1998 erkannte die be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;AVG §37;VStG §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1994/05/30 92/10/0469 8
VwSlg 14064 A/1994 Stammrechtssatz Auf die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse des Betreffenden muß bei der Anordnung einer Ordnungsstrafe gemäß § 34 AVG weder aus dem Titel der unmittelbaren oder analogen Anwendung des § 19 Abs 2 letzter Satz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Allgemein gehaltene Vorwürfe wie Manipulation, Unterstellung einer Schädigungsabsicht, Betrinken während der Dienstzeit und Korruption unterstellen eine niedrige Gesinnung und eine nach der Sittenordnung verpönte Vorgangsweise bzw. teilweise auch ein gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßendes Verhalten (Hinweis E 4. 10. 1995, 95/15/0125), und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;AVG §37;AVG §45 Abs2;
Rechtssatz: Die Strafbestimmung nach § 34 Abs 3 AVG soll erreichen, daß die Kritik an einer Behörde oder an einem ihrer Organe sich auf die Sache beschränkt, in einer den Mindestanforderungen des Anstandes entsprechenden Form vorgebracht wird und nicht Behauptungen enthält, die einer Beweisführung nicht zugänglich sind. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Formulierungen, wie "Gendarmerieinspektor D. stellte ein Verhalten an den Tag, wie es nur offensichtlich "Betrunkene" halten, stänkern, absichtlich einschüchtern, anschreien" und "Offensichtlich ist, daß Hauptschüler, welche in den Dienst der Polizei oder Gendarmerie kommen, nicht in der Lage sind, mit der Macht, die übertragen wird, fertig zu werde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/27 92/02/0098 1
(hier: Nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Niemand ist daran gehindert, einen Mißstand, der nach seiner Meinung bei einer Behörde (oder einem Behördenorgan) besteht, der Oberbehörde (oder dem Dienstvorgesetzten des Organs) zur Kenntnis zu bringen, damit sie Abhilfe schaffen. Er muß sich da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde als Untersuchungshäftling in der Justizanstalt Linz mit Straferkenntnis des Leiters dieser Justizanstalt vom 3. Dezember 1996 für schuldig erkannt, nachangeführte Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben, und zwar habe er "1. am 18.9.1996 in der Justizanstalt Linz der Anordnung einer im Strafvollzug tätigen Person, nämlich das Hinaussprechen aus dem Haftraumfenster einzustellen, trotz erfolgter Abmahnung vorsätzlich nicht Folge geleistet; 2. am 24.9.... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;StVG §107 Abs1 Z9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0158 4 Stammrechtssatz Mit der Pönalisierung des vorsätzlichen ungebührlichen Benehmens nach § 107 Abs 1 Z 9 StVG - wie auch mit der Pönalisierung der beleidigenden Schreibweise in § 34 Abs 3 AVG - soll nicht die Möglichkeit einer Partei beschnitten werden, sachliche Kr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Untersuchungshäftling in der Justizanstalt X. Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt X. vom 20. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, nachangeführte Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 107 Abs. 1 Z. 10 und § 26 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 183 Abs. 1 StPO begangen zu haben, nämlich habe er "1. am 1. März 1997 in der Anstaltskirche der Justizanstalt X. vorsätzlich entgegen den allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;AVG §37;AVG §45 Abs2;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0810 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0158 4 Stammrechtssatz Mit der Pönalisierung des vorsätzlichen ungebührlichen Benehmens nach § 107 Abs 1 Z 9 StVG - wie a... mehr lesen...
1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 12. Jänner 1996 wurde ausgesprochen, der Beschwerdeführer habe sich in der schriftlichen Berufung vom 3. Dezember 1995 gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt, vom 15. November 1995, Zl. S 203802/95, durch nachstehende Äußerungen einer beleidigenden Schreibweise bedient: ""Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt Dr. Adolf Hitlerplatz;...flaschengrün Gewandete mit gürtelähnlicher Einschnüru... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;MRK Art10; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/10/0089 98/10/0152 97/10/0107
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise kann als eine Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit gelten, die in einer demokratischen Gesellschaft... mehr lesen...