Index
19/07 Diplomatischer und konsularischer VerkehrNorm
AVG §34 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/01/0347 E 8. März 1999Rechtssatz
Honorarkonsuln, die Angehörige des Empfangsstaates sind, geniessen lediglich Immunität von Gerichtsbarkeit und persönliche Unverletzlichkeit in bezug auf ihre in Wahrnehmung ihrer Aufgaben vorgenommenen Amtshandlungen (hier: Ein derartiger Zusammenhang liegt jedenfalls bei einer beleidigenden Schreibweise in einer Berufung gegen die Zurückweisung eines Einspruches gegen eine Strafverfügung betreffend eine Übertretung iSd § 103 Abs 2 KFG nicht auf der Hand).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998020271.X02Im RIS seit
27.11.2000