Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/10/0089 98/10/0152 97/10/0107 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0586/62 E 17. Oktober 1962 RS 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand des § 34 Abs 3 AVG genügt es, daß die Schreibweise objektiv eine begleichende ist, dh daß die Anstandspflicht gegenüber der Behörde verle... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/10/0089 98/10/0152 97/10/0107
Rechtssatz: Ausdrücke, wie "flaschengrüne psychopatische Marodeure" und "...an wahnhafter (paranoider) Störung erkrankt...", sind als beleidigende Schreibweise anzusehen; es handelt sich nicht um eine auf die Sache beschränkte, den M... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/10/0089 98/10/0152 97/10/0107 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/17 95/10/0221 2 Stammrechtssatz Die Vorschriften des AVG über das Ermittlungsverfahren sind bei der Verhängung von Ordnungsstrafen gemäß § 34 AVG nicht anzuwenden (Hinweis E 30.5.1994, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/10/0089 98/10/0152 97/10/0107 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0048 E 29. April 1987 RS 4(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Ordnungsstrafen fallen nicht unter die Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechtes. Der Behörde kann daher keine Rechtswidrigkeit an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/10/0089 98/10/0152 97/10/0107
Rechtssatz: Die Wertung der Schreibweise als beleidigend stellt die Lösung einer Rechtsfrage dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996100033.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Februar 1997 wurde über den Beschwerdeführer unter Berufung auf § 34 Abs. 3 AVG eine Ordnungsstrafe von S 500,-- verhängt, weil er in seinen Schriftsätzen vom 15. Juni, 6. September und 23. Oktober 1995 die Leiterin des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste als "Idiotin" bzw. "vertrottelte Idiotin" bezeichnet habe. Als Grund dafür habe der Beschwerdeführer angegeben, daß angeblich vom Arbeitsmar... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;MRK Art10 Abs1;MRK Art10 Abs2;
Rechtssatz: Eine Beschimpfung (hier: Idiot, vertrottelter Idiot) ist kein diskutables Werturteil iSd Art 10 Abs 1 MRK sondern vergiftet nur die Atmosphäre im Verfahren. Es liegt im Interesse der öffentlichen Ordnung (Art 10 Abs 2 MRK), der Behinderung von behördlichen Verfahren durch Beschimpfungen entgegenzuwir... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;AVG §37;StGB;VStG §19 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/10/0469 8 Stammrechtssatz Auf die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse des Betreffenden muß bei der Anordnung einer Ordnungsstrafe gemäß § 34 AVG weder aus dem Titel der unmi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0299 2 Stammrechtssatz Auf die Beleidigungsabsicht kommt es ebensowenig an (Hinweis E 29.4.1987, 87/01/0048) wie auf den Endzweck der Eingabe (Hinweis E 22.12.1969, 1119/69, VwSlg 7699 A/1969). Auch kann das ordnungswidrige Verhalten nicht damit entschuldigt werden, daß die Behörde die mit Ordnungsstrafe ... mehr lesen...
Der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol verhängte mit Bescheid vom 7. April 1997 gegen den Beschwerdeführer wegen folgender beleidigender Schreibweise in der Berufung vom 7. Februar 1996 gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck gemäß § 34 Abs. 3 AVG eine Ordnungsstrafe in der Höhe von S 500,--: "Warum es der täglichen Lebenserfahrung widersprechen soll, daß sich eine Studentin der Rechtswissenschaften, die zudem mit ausgezeichnetem Erfolg maturiert... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;StGB §115;VwRallg;
Rechtssatz: Versucht man, dem Inhalt des Begriffes "Beleidigung" näherzukommen, so müssen mit ihm Ausdrucksweisen verbunden werden, die kränkend, verletzend, demütigend, entwürdigend, erniedrigend, herabsetzend, schimpflich, verunglimpfend, schmähend, verspottend, verhöhnend, der Lächerlichke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Behörden einer demokratischen Gesellschaft müssen Äußerungen der Kritik, des Unmutes und des Vorwurfes ohne übertriebene Empfindlichkeit hinnehmenn (Hinweis B VfGH 12.3.1992, B 101/91). Die Kritik an der Behörde und zu ihren Entscheidungen hat sich in den Grenzen der Sachlichkeit zu halten und ist in einer den Mindestanforderungen des Anstandes ents... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;StGB §115;StGB §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0586/62 E 17. Oktober 1962 RS 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand des § 34 Abs 3 AVG genügt es, daß die Schreibweise objektiv eine begleichende ist, dh daß die Anstandspflicht gegenüber der Behörde verletzt wird. Eine beleidigende Absicht "animus iniurandi" wird zum gesetzlichen Tatbestan... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk vom 7. März 1995, war dem Beschwerdeführer zur Last gelegt worden, er habe es als Erziehungsberechtigter pflichtwidrig unterlassen, für einen regelmäßigen Schulbesuch seines Sohnes Michael zu sorgen, sodaß dieser an im einzelnen dargelegten Tagen dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben sei. In seiner dagegen erhobenen Berufung führte der Beschwerdeführer u.a. aus, er sei von den zustän... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Vorschriften des AVG über das Ermittlungsverfahren sind bei der Verhängung von Ordnungsstrafen gemäß § 34 AVG nicht anzuwenden (Hinweis E 30.5.1994, 92/10/0469, VwSlg 14064 A/1994). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995100221.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;AVG §36 Abs1;VStG §16;
Rechtssatz: § 34 Abs 2 AVG iVm § 34 Abs 3 AVG sieht die Verhängung einer Geldstrafe, nicht aber einer Ersatzfreiheitsstrafe vor. Da Ordnungsstrafen nicht unter die Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechtes fallen (Hinweis E 30.6.1994, 92/10/0469, VwSlg 14064 A/1994) - lediglich die Bestimmungen des VStG über den Strafvollzug s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Eine beleidigende Schreibweise iSd § 34 Abs 3 AVG liegt vor, wenn eine Eingabe ein unsachliches Vorbringen enthält, das in einer Art gehalten ist, die ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt (Hinweis E 28.9.1995, 94/17/0427 und E 30.5.1994, 92/10/0469, VwSlg 14064 A/1994). Es kommt nicht auf die Eignung der an eine Behörde gerich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. August 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Dezember 1995 um 11.32 Uhr an einem näher bestimmten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kleinkraftwagens eine Wohnstraße vorschriftswidrig durchfahren, weil sie nicht zum Zwecke des Zu- oder Abfahrens, sondern lediglich zum Durchfahren benützt worden sei, obwohl genügend freie Parkplätze vorhanden gewesen seien und dad... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/16 91/07/0084 3 hier: Vorwurf, die Beh gehe davon aus, der Beamte im Dienst habe immer Recht, womit der Schwenk vom Rechtsstaat zum Polizeistaat vollzogen sei). Stammrechtssatz Auch das Vorliegen allgemeiner öffentlicher Kritik (hier: Hinweis des Beleidigend... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0586/62 E 17. Oktober 1962 RS 2(hier: Vorwurf, die Beh gehe davon aus, der Beamte im Dienst habe immer Recht, womit der Schwenk vom Rechtsstaat zum Polizeistaat vollzogen sei) Stammrechtssatz Zum Tatbestand des § 34 Abs 3 AVG genügt es, daß die Schreibweise objektiv eine begleichende ist, dh daß die Anstandspflicht gegenüber der... mehr lesen...
1. Betreffend das Baubewilligungsverfahren: Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 25. Mai 1993 wurde der am 14. Jänner 1988 von der Erstbeschwerdeführerin gestellte Antrag auf Erteilung der Baubewilligung für den Einbau von WC-Anlagen und die Durchführung diverser Umbauarbeiten, die sich aus der Baubeschreibung näher ergeben (wie der Bau einer Senkgrube, das Ausbrechen von Fensteröffnungen, der Einbau von zwei Holzfenstern an der Straßenseite links des Einfahrt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/05/0030 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1807/76 E 8. November 1977 RS 2 Stammrechtssatz Eine Kritik ist nur dann "sachbeschränkt", wenn die Notwendigkeit dieses Vorbringens zum Zweck der entsprechenden Rechtsverfolgung angenommen werden kann. ... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;MRK Art10;StGG Art13; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/05/0030
Rechtssatz: Mit der Äußerung, der Bürgermeister habe Aktenbestandteile entfernt, um "seinen Amtsmißbrauch zu decken", bedient sich eine Person einer beleidigenden Schreibweise iSd § 34... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/05/0030
Rechtssatz: Die Überzeugung der Partei, ihre Kritik sei berechtigt, vermag eine beleidigende Schreibweise iSd § 34 Abs 3 AVG nicht zu entschuldigen (Hinweis E 21.5.1974, 1762/73). Dies gilt auch für die Länge des davon betroffenen Bauvorhabens. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem angeschlossenen angefochtenen Bescheid und den sonstigen Beschwerdebeilagen geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Der Beschwerdeführer hat in einem inhaltlich eine Berufung gegen Abgabenbescheide darstellenden Schriftsatz u.a. folgende Formulierungen verwendet: "..... daß beim Finanzamt neuerdings Bazarmethoden angewendet werden", "Die Heraufsetzung der AfA auf 5 Jahre durch den Bescheidverfasser entbehrt jeder sachlichen Gr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0299 2 Stammrechtssatz Auf die Beleidigungsabsicht kommt es ebensowenig an (Hinweis E 29.4.1987, 87/01/0048) wie auf den Endzweck der Eingabe (Hinweis E 22.12.1969, 1119/69, VwSlg 7699 A/1969). Auch kann das ordnungswidrige Verhalten nicht damit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3;
Rechtssatz: Akte der Rechtsverfolgung dürfen nicht durch übertriebene Empfindlichkeit der Behörde behindert werden (Hinweis E VfGH 12.3.1992, B 101/91). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995150125.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0299 1 Stammrechtssatz Beleidigende Schreibweise liegt vor, wenn eine Eingabe ein unsachliches Vorbringen enthält, das in einer Art gehalten ist, die ein unziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt. Dabei ist es ohne Belang, ob sich die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/30 89/14/0144 7 Stammrechtssatz Unter einer beleidigenden Schreibweise ist nicht nur eine solche zu verstehen, die geeignet ist, ein Behördenorgan in seiner Ehre herabzusetzen; vielmehr ist als "beleidigende Schreibweise" auch eine solche anzusehen, die d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;BAO §112 Abs3;
Rechtssatz: Daß auf den Abgabepflichtigen wegen seiner Tätigkeit als Autor und Regisseur ein anderer (milderer) Maßstab anzuwenden wäre als bei eine derartige Tätigkeit nicht ausübenden Einschreitern, entbehrt einer Grundlage im Gesetz. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...