RS Vwgh 1998/11/20 98/02/0320

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Veröffentlicht am 20.11.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34 Abs3;

Rechtssatz

Allgemein gehaltene Vorwürfe wie Manipulation, Unterstellung einer Schädigungsabsicht, Betrinken während der Dienstzeit und Korruption unterstellen eine niedrige Gesinnung und eine nach der Sittenordnung verpönte Vorgangsweise bzw. teilweise auch ein gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßendes Verhalten (Hinweis E 4. 10. 1995, 95/15/0125), und sind als beleidigende Schreibweise iSd § 34 Abs 3 AVG anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998020320.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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