Index: L70 Verfassungs- und Organisationsrecht (V)L70/10 Verfassungs-, Organisations- und Gebietsrecht
Norm: B-VG Art11, Art18, Art108, Art109, Art118, Art139 Abs1 Z1 AVG §18 Abs4Stadtverfassung Wr §78, §91 Abs4, §107GeschäftsO für den Magistrat der Stadt Wien §1, §46 Abs4, §46 Abs6, §47 Abs6NamensänderungsG §7 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 11 heute B-VG Art. 11... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Mit an die Landespolizeidirektion Wien (im Folgenden: Versammlungsbehörde) gerichtetem E-Mail vom 5. März 2019 übermittelte NNN*** G*** eine Anzeige des nunmehrigen Beschwerdeführers gemäß §2 Abs1 Versammlungsgesetz 1953 (im Folgenden: VersG), die jenen als Anzeiger einer am 12. März 2019 beabsichtigten Standkundgebung zum Zweck einer Kundgebung für Frieden und Demokratie in Kurdistan sowie N*** G*** als "Kontaktperson... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2AVG §18 Abs4, §58 Abs3VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter betreffend die Untersagung einer Versammlung; Unzulässigkeit der meritorischen Entscheidung des Verwaltungsgerichts über eine elektronisch zugestellte - mangels Amtssignatur nicht als Bescheid zu wertende - Erledigung der Landes... mehr lesen...
Begründung: 1. Aus der Beschwerdeschrift und der angefochtenen, als "Bescheid" bezeichneten Erledigung ergibt sich folgender Sachverhalt: 1.1. Die Beschwerdeführer veräußerten als jeweilige Hälfteigentümer eine nähere bezeichnete Liegenschaft. Mit Zahlungsauftrag vom 21. November 2003 wurde den Beschwerdeführern und dem Käufer der Liegenschaft für die Einverleibung des Eigentums des Käufers eine Eintragungsgebühr gemäß Tarifpost 9 litb Z1 GGG in der Höhe von € 27... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §18 Abs4, §58 Abs3GEG 1962 §7 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Erledigung betreffendBerichtigung eines Zahlungsauftrages für Gerichts- undJustizverwaltungsgebühren; kein Vorliegen eines Bescheides
Rechtssatz: Zur Berichtigung eines Zahlungsauftrages für Gerichts- und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der angefochtene Bescheid der Telekom-Control-Kommission stellt unter Berufung auf §33 Abs4 und §111 Z5 Telekommunikationsgesetz fest, daß folgende Unternehmen auf den genannten Märkten marktbeherrschend im Sinne des Telekommunikationsgesetzes sind: "1. auf dem Markt für das Erbringen des öffentlichen Sprachtelefondienstes mittels eines festen Telekommunikationsnetzes: Post & Telekom Austria AG; 2. auf dem Markt für das Erbringen des öffent... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / BescheidEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienTelekommunikationsG §33TelekommunikationsG §110AVG §18 Abs4AVG §39 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Feststellung der
marktbeherrschenden Stellung der Mobilkom Austria AG im Handy-Netz
gemäß dem TelekommunikationsG in einem nicht den rechtsstaatlichen
Mindestanforderu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In seiner auf Art137 B-VG gestützten Klage vom 27.10.1997 bringt der Kläger vor, daß ihm am 2.12.1994 eine Strafverfügung zugestellt worden sei. Mit dieser seien über ihn wegen zehn Übertretungen der StVO und einer Übertretung des KFG elf Geldstrafen in Höhe von insgesamt S 17.100,-- verhängt worden. Da er am 20.5.1995 von Beamten der Bundespolizeidirektion Graz im Zusammenhang mit einer anderen Verwaltungsstrafsache rechtswidrigerweise, wie sich in Verfah... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / VerzugB-VG Art137 / ZinsenB-VG Art137 / sonstige KlagenAVG §18 Abs4AVG §58 Abs3ABGB §1432
Leitsatz: Stattgabe eines Klagsbegehrens auf Rückerstattung bereits bezahlter
Geldstrafen aufgrund mangelnden Bescheidcharakters der
zugrundeliegenden Strafverfügung; kein Hinweis auf bescheiderlassende
Behörde auf dem dem Kläger zu... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen die - über Ersuchen des Verfassungsgerichtshofes auch im Original vorgelegte - in Bescheidform ergangene und auch ausdrücklich als "Bescheid" bezeichnete Erledigung der Landesberufungskommission für Tirol vom 1. Juli 1997, Z LBK 69/97/23. Auf deren letzter Seite findet sich unter der Wendung "Innsbruck, am 1.Juli 1997" die Wortfolge "Der stellvertretende Vorsitzende". Die Erledigung ist jedoch... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen die - über Ersuchen des Verfassungsgerichtshofes auch im Original vorgelegte - in Bescheidform ergangene und ausdrücklich als "Bescheid" bezeichnete Erledigung der Oberösterreichischen Landesregierung vom 27. Juni 1997, Z Gem - 521156/2 - 1997 - SI. Auf deren letzter Seite findet sich unter der Wendung "Im Auftrag:" in Maschinschrift der Name des Bearbeiters. Die Erledigung ist jedoch weder mi... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §18 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Erledigung einer
Landesregierung mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
aufgrund mangelnder Bescheidqualität der nicht unterschriebenen
Erledigung
Rechtssatz: Auf der letzten Seite der angefochtenen E... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen die - über Ersuchen des Verfassungsgerichtshofes auch im Original vorgelegte - in Bescheidform ergangene und ausdrücklich als "Bescheid" bezeichnete Erledigung der Landesberufungskommission für Salzburg vom 16. Jänner 1997, Z LBK 1/96. Auf deren letzter Seite findet sich unter der Wendung "Landesberufungskommission für Salzburg, am 16.1.1997" noch die Wortfolge "Der Vorsitzende:" unter welcher... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen die im Original vorgelegte, in Bescheidform ergangene und auch ausdrücklich als "Bescheid" bezeichnete Erledigung der Schiedskommission nach dem OÖ Krankenanstaltengesetz beim Amt der OÖ Landesregierung vom 29. März 1996. Auf deren letzter Seite findet sich nach dem Ende des Textes der
Begründung: und der Zustellverfügung in Maschinenschrift unter der Wendung "Für die Schiedskommission:" die Na... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §18 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidqualität der
angefochtenen Erledigung der Landesberufungskommission für das Land
Salzburg
Rechtssatz: Einer Erledigung, die weder die Unterschrift des Genehmigenden noch die Unterschrift des die Ausfertigung... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen die im Original vorgelegte, in Bescheidform ergangene und auch ausdrücklich als "Bescheid" bezeichnete Erledigung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 9. Juli 1996. Auf deren letzter Seite findet sich nach der Zustellverfügung unter der Wendung "Für den Landeshauptmann: Der Abteilungsvorstand:" der Name eines Hofrates. Die Erledigung ist jedoch weder mit der Unterschrift dessen versehen, d... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §18 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde aufgrund fehlender Bescheidqualität
des Beschwerdegegenstandes mangels Unterschrift bzw Beglaubigung der
angefochtenen Erledigung
Rechtssatz: Der Ausfertigung einer Erledigung, die weder die Unterschrift des Genehmigenden n... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen die im Original vorgelegte, in Bescheidform ergangene und auch ausdrücklich als "Bescheid" bezeichnete Erledigung der Landesberufungskommission für das Land Steiermark vom 2. Mai 1995. Auf deren letzter Seite findet sich nach dem Ende des Textes der
Begründung: in Maschinschrift das Datum der Erledigung sowie unter der Wendung "Der Vorsitzende:" der Name des Vorsitzenden der Landesberufungskomm... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §18 Abs4ASVG §347 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Erledigung der
Landesberufungskommission für das Land Steiermark wegen offenbarer
Nichtzuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes aufgrund mangelnder
Bescheidqualität wegen fehlender Unterschrift
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen die im Original vorgelegte, in Bescheidform ergangene und auch ausdrücklich als "Bescheid" bezeichnete Erledigung der Landesberufungskommission für Niederösterreich vom 17. November 1993. Auf deren letzter Seite findet sich nach dem Ende des Textes der
Begründung: in Maschinschrift die Bezeichnung der Behörde sowie das Datum der Erledigung. Diese ist jedoch weder mit der Unterschrift dessen ver... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §18 Abs4ASVG §347 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidqualität der
angefochtenen Erledigung infolge Fehlens der Unterschrift des
Genehmigenden oder des die Ausfertigung Beglaubigenden
Rechtssatz: Sofern es sich nicht um den Sonderfall einer telegr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Am 10. Juli 1975 wurde zwischen dem bischöflichen Ordinariat von Gurk namens der Rechtsträger der öffentlichen geistlichen Krankenanstalten Kärntens, insbesondere namens des Konventes der Barmherzigen Brüder in St. Veit/Glan (künftig: Konvent) und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (künftig: Hauptverband) unter Mitfertigung der Kärntner Gebietskrankenkasse (künftig: GKK) ein Krankenanstaltenvertrag abgeschlossen. Darin wird fes... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9440 Krankenanstalt, Spital
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidEMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs1 / VerwaltungsaktAVG §18 Abs4AVG §62Krnt KAO 1978 §48 Abs5Krnt KAO 1978 §66 Abs3Krnt KAO 1978 §67Krnt KAO 1992 §73
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Gehör durch ein unabhängiges undunparteiisches Gericht durch Entscheidung der Schiedskommission gemäßder Krnt KAO üb... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer legte dem Verfassungsgerichtshof das ihm zugestellte Original der angefochtenen Erledigung des Bundesministers für Inneres vom 11. Jänner 1994, Zl. 4.388.014/2-II/13/92, (im Instanzenzug ergangene Abweisung eines Asylantrages) vor. Sie enthält auf der letzten Seite zwar den Namen des die Erledigung genehmigenden Organwalters, aber weder dessen Unterschrift noch einen Beglaubigungsvermerk. Gemäß §18 Abs4 AVG müssen schriftliche Ausfertigungen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §18 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidqualität der
angefochtenen Erledigung infolge Fehlens der Unterschrift des
Genehmigenden oder eines Beglaubigungsvermerks
Rechtssatz: Gemäß §18 Abs4 AVG müssen schriftliche Ausfertigungen - abgesehen von hier nicht i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer - ein Tierarzt mit dem Praxissitz in Lannach - ersuchte am 6. September 1988 die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark (im folgenden kurz: Landeskammer), um "Gewährung eines Samenliefervertrages", ihn also gemäß §19 des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes, LGBl. 155/1969 (Stmk. TierzuchtG) mit der Durchführung der künstlichen Besamung zu betrauen. b) Daraufhin erging am 19. Oktober 1988 an den Beschwerdeführer -... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art83 Abs2 / Ablehnung der SachentscheidungB-VG Art144 Abs1 / BescheidStmk TierzuchtG §19AVG 1950 §18 Abs4AVG 1950 §58AVG 1950 §66 Abs4AVG 1950 §73
Leitsatz: Unrechtmäßige Verweigerung einer Sachentscheidung durch Zurückweisung
einer verfahrensrechtlich zulässigen Berufung gegen eine als Bescheid
zu wertende ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des (gekörten) Trakehnerhengstes "Conrad", welcher der Hengstenkörkommission für das Burgenland zum Körtermin für die Hauptkörung am 19. November 1986 vorgeführt wurde. Während bei der Erstkörung sowie allen darauffolgenden Hauptkörungen die Deckbewilligung (laut Körschein) "für alle Warmblutstuten" erteilt worden war, beschloß die Kommission, die Deckbewilligung für 1987 lediglich "für eigene Warmblutstuten" zu erteilen. Diese ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6300 Rinderzucht, Tierzucht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs3AVG 1950 §18 Abs4 idF BGBl 199/1982 Bgld TierzuchtförderungsG §36 Abs5
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Erledigung der
Hengstenkörkommission für das Burgenland; kein Bescheid infolge
nicht gesetzmäßiger Beurkundung der Willensbildung des
Kollegialorgans auf der Ausfertigung Rechtss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Beim VfGH ist zu A6/86 eine auf Art137 B-VG gestützte Klage anhängig, in welcher vorgebracht wird, daß dem Kläger mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 16. April 1986, Z Cst 3205/FD/86, zur Last gelegt worden sei, eine Verwaltungsübertretung nach §36 lite KFG 1967 begangen zu haben, weshalb gegen ihn in Anwendung des §47 VStG 1950 eine Geldstrafe verhängt worden sei. Da die dem Kläger zugestellte Bescheidausfertigung weder die le... mehr lesen...