Entscheidungsgründe: 1. In der auf Art137 B-VG gestützten Klage wird vorgebracht, daß dem Kläger mit Strafverfügung vom 16. April 1986, Z Cst 3205/FD/86, zur Last gelegt worden sei, er habe am 2. April 1986 um 7.40 Uhr in Wien ... das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W ... verwendet, ohne daß eine den Vorschriften entsprechende Begutachtungsplakette angebracht gewesen sei. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach §36 lite KFG 1967 begangen, weshalb gemäß §134 KF... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art20 Abs1B-VG Art23 Abs2B-VG Art129 fB-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144Verordnung der BPD Wien vom 12.1.1984, mit der einzelne Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Strafen im vorhinein festgesetzt werden. ZP 1886/18 / a/83AVG §18 Abs4 letzter SatzVStG §47 Abs2 zwe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137AVG 1950 §18 Abs4 letzter SatzVStG 1950 §47 Abs2 erster Satz
Leitsatz: Klage gegen den Bund auf Rückzahlung einer mit
"Computerstrafverfügung" verhängten und bereits bezahlten
Geldstrafe mangels Vorliegens eines ordnungsgemäßen Bescheides;
"Computerstrafverfügungen" sind auch dann rechtswirksam, wenn
weder die Ausfertigung noch die U... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem auf Art140 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehrt der VwGH, den letzten Satz des §96 der Bundesabgabenordnung, BGBl. 194/1961 idF BGBl. 134/1969 (künftig: BAO), als verfassungswidrig aufzuheben. Hiezu wird vorgebracht: 1.1. Es sei beim VwGH ein vom Bundesminister für Landund Forstwirtschaft erlassener Bescheid angefochten, mit dem gegen 14 Erledigungen des Milchwirtschaftsfonds erhobene Berufungen wegen Unzuständigkeit als unzulässig zurückg... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: AVG 1950 §18 Abs4 letzter SatzVfGG §19 Abs3 Z2 liteVfGG §62 Abs1 zweiter SatzBAO §96 letzter Satz
Leitsatz: Gerichtsantrag auf Aufhebung des §96 letzter Satz
BAO; im Antrag (ua.) Verweis auf Bedenken, die in einem früheren
Verfahren vom VfGH nicht geteilt wurden bzw. auf Bedenken des
VfGH in einem dritten Verfahren - keine ausreichende Darlegun... mehr lesen...
Begründung: Der Bf. legte dem VfGH das ihm zugestellte Original der in Bescheidform ergangenen angefochtenen Erledigung des Landeshauptmannes von Wien (als Berufungsinstanz in einer gegen den Bf. geführten Verwaltungsstrafsache) vor. Sie enthält auf der letzten Seite den in Maschinschrift wiedergegebenen Namen des genehmigenden Beamten sowie eine nicht unterschriebene Beglaubigungsklausel. Wie der VfGH zu §18 Abs4 AVG (idF vor der Nov. BGBl. 199/1982) im Anwendungsbereich des §5... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4AVG §58 Abs3B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; AVG 1950 idF BGBl. 199/1982; mangelnde Bescheidqualität einer Erledigung, die weder die Unterschrift des Genehmigenden noch die Unterschrift des die Ausfertigung Beglaubigenden enthält Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §18 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1950, Anlage 2 zur Kundmachung BGBl. 172, idF des BG BGBl. 199/1982 bestimmt für behördliche Erledigungen: "(1) Die Behörde hat Anbringen soviel als möglich, insbesondere im Falle von Belehrungen und vorläufigen informativen Verhandlungen mündlich oder telephonisch zu erledigen und den wesentlichen Inhalt der Amtshandlung, wenn nötig, in einer Niederschrift oder einem Aktenvermerk festzuhalten. (2) ..... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art20B-VG Art140 Abs3 erster SatzAVG §18 Abs4 idF BGBl 199/1982 AVG §39 Abs2AVG §58
Rechtssatz: AVG 1950 idF BGBl. 199/1982; §18 Abs4 letzter Satz ausreichend bestimmt iS des Art18 B-VG; Ausfertigung mittels ADV - gleichwertig den anderen Formen der Ausfertigung; es liegt im Ermessen der Behörde, s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit Bescheid vom 5. August 1982 hatte die Baubehörde dem Bf. - befristet bis 31. Dezember 1982 - die Errichtung eines 6 X 8 m großen Gebäudes (aus Holz) auf der Fläche zwischen Minigolfplatz, Liliputbahn und Hauptallee im Wr. Prater bewilligt. Für dieses Bauwerk wurde dem Bf. nach seiner Darstellung bei einer behördlichen Besichtigung im März 1983 in Gegenwart des Bezirksvorstehers und eines Beamten der Magistratsabteilung 69 (Grundstücksangelegenheiten) ei... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallStGG Art17, Art17aAVG §18 Abs4Wr BauO-Nov 1984, LGBl 30 ArtIIWr BauO 1930 §129 Abs10Wr BauO 1930 §138
Rechtssatz: Art17a StGG; die Kunstfreiheit - auch in ihrer Tragweite als Gegenstück zur Wissenschaftsfreiheit gedacht - entbindet nicht schlechthin von der Beachtung gesetzlicher Vorschriften... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Dr. B P - sie ist praktische Ärztin in Graz und demnach Kammerangehörige der Ärztekammer für Stmk. - brachte am 14. März 1983 gegen die Vorschreibung der Kammerumlagen und Kammerbeiträge für Jänner bis Dezember 1982 einen Berichtigungsantrag gemäß §3 Abs1 und 2 der in der Vollversammlung der Ärztekammer beschlossenen und von der Stmk. Landesregierung bescheidmäßig genehmigten Beitrags- und Umlagenordnung ein, wobei von ihr jedoch nur die Errechnung des Ka... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / BescheidÄrzteG 1949 §46 Abs5, §46 Abs6, §46 Abs7AVG §18 Abs4 idF BGBl 199/1983 AVG §73GeschäftsO des Verwaltungsausschusses der Stmk Ärztekammer §12 Abs1, §13
Rechtssatz: Geschäftsordnung des Verwaltungsausschusses der Stmk. Ärztekammer; Fristregelung in §12 lediglich interne Ordnungsvorschrift; unzulässiger Devolutionsantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das VergnügungssteuerG für Wien, Anlage zur Kundmachung LGBl. 11/1963 (hier WrVgStG) erklärt unter anderem das Halten von Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten zu steuerpflichtigen Vergnügungen (§2 Abs1 Z5). Betreffs der Höhe der Steuer bestimmt §26 idF der Nov. LGBl. 16/1981: "(1) Für das Halten von Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- und ähnlichen Apparaten, wie zB Flipper, Schießapparate, Kegelautomaten, TV-Spi... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3703 Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art83 Abs2StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungAVG §18 Abs4Wr VergnügungssteuerG 1963 §2 Abs1 Z5Wr VergnügungssteuerG 1963 §26 Abs3 idF LGBl 16/1981
Rechtssatz: Wr. Vergnügungssteuergesetz; keine Bedenken gegen §26 Abs3 idF LGBl. 16/1981 Entscheidungstexte B 385/82 ... mehr lesen...