RS Vwgh 1990/3/19 89/18/0097

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

L60006 Landwirtschaftskammer Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;
AVG §56;
AVG §62 Abs1;
LWKG Stmk 1970 §14 Abs3;

Rechtssatz

Ein rechtswirksamer Beschluß des Hauptausschusses der Landeskammer für Landwirtschaft und Forstwirtschaft in Stmk kann im Wege eines Intimationsbescheides erlassen werden (zumal hier im Bescheid die entscheidende Beh, der Hauptausschuß der Landeskammer für Landwirtschaft und Forstwirtschaft in Stmk, ausdrücklich erwähnt wird).

Schlagworte

Zurechnung von Bescheiden Intimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180097.X02

Im RIS seit

19.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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