RS Vwgh 1990/5/15 89/02/0083

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4 idF 1982/199;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2162/49 E 10. März 1950 VwSlg 1305 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die Ausfertigung eines behördlichen Bescheides braucht nicht mit dem Amtssiegel versehen zu sein.

Schlagworte

Behördenbezeichnung AmtssiegelVervielfältigung der Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020083.X03

Im RIS seit

15.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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