Entscheidungen zu § 85 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-81 von 81

RS Vwgh 1996/5/23 96/07/0039

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §81;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Verweigert eine Wassergenossenschaft die nachträgliche Einbeziehung einer Liegenschaft, so hat die Wasserrechtsbehörde über einen solchen Antrag gem § 85 WRG als Aufsichtsbehörde über die Verpflichtung zur nachträglichen Aufnahme zu entscheiden (Hinweis E 31.5.1983, 83/07/0001). European... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/3/28 91/07/0091

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf die hg. Erkenntnisse vom 26. Mai 1981, Zl. 07/3722/80, und vom 30. Mai 1989, Zl. 85/07/0289, verwiesen. Mit dem letztangeführten Erkenntnis war der Bescheid der belangten Behörde, soweit mit ihm dem Antrag des Beschwerdeführers vom 19. November 1980 auf Rückzahlung von Beitragszahlungen in der Höhe von S 75.907,16 nicht Folge gegeben worden war, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben worden. Der Beschwerdeführer erhob in der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.1996

RS Vwgh 1996/3/28 91/07/0091

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §82;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß § 82 WRG Regelungen für die Rückerstattung geleisteter Beiträge im Fall des Ausscheidens eines Genossenschaftsmitgliedes vorsieht, kann nicht der Schluß gezogen werden, eine Rückerstattung von Beiträgen setze generell in jedem Fall das Ausscheiden eines Mitgliedes bzw einzelner Liegenschaft... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.1996

TE Vwgh Beschluss 1993/10/12 93/07/0116

Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde unter Berufung auf die §§ 81 Abs. 3 und 85 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) den Antrag der beschwerdeführenden Partei, den von der Wassergenossenschaft U. ausgestellten Rückstandsausweis vom 15. März 1993 "als verfrüht aufzuheben" und festzustellen, daß die Vorschreibung einer Anschlußgebühr erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Anschlusses von 16 Wohnobjekten an die Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft U... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.10.1993

RS Vwgh 1993/10/12 93/07/0116

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §63 Abs1;B-VG Art103 Abs4;VwRallg;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem Begriff des Instanzenzuges ist die Vorstellung von Überordnungsverhältnissen und Unterordnungsverhältnissen von Verwaltungsbehörden verbunden, ebenso die eines Rechtsmittels, mit dem von einer oberen I... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.10.1993

RS Vwgh 1993/10/12 93/07/0116

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;EGVG Art2 Abs1;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwGG §34 Abs1 impl;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §74 Abs2;WRG 1959 §77 Abs3;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/07/0003 B 16. Februar 1982 VwSlg 10659 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Wassergenossenschaften sind auch funktionell keine Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/24 91/07/0010

Mit Bescheid vom 10. Mai 1973 hat die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (BH) 1.) die Bildung der erstmitbeteiligten Wassergenossenschaft (in der Folge kurz WG) anerkannt und deren Satzungen genehmigt sowie 2.) der WG die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer genossenschaftlichen Abwasserbeseitigungsanlage erteilt. § 19 der Satzungen der WG lautet wie folgt: "Über Streitigkeiten, die zwischen den Mitgliedern untereinander oder zwischen diese... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.1991

RS Vwgh 1991/9/24 91/07/0010

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/13 89/07/0173 1 Stammrechtssatz Wenn von einer in der Satzung einer Wassergenossenschaft vorgesehenen Streitschlichtungsregelung iSd § 77 Abs 3 lit i WRG nicht Gebrauch gemacht wurde, so mangelt es der Wasserrechtsbehörde an einer Zuständigkeit iSd § 85 Abs 1 WRG. Diese Bestimmung kann ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1991

RS Vwgh 1991/9/24 91/07/0010

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Davon, daß eine Streitbeilegung im Wege der Schlichtung nicht gelungen ist, kann nur dann gesprochen werden, wenn ein darauf abzielender Versuch unternommen worden ist, also von der in der genehmigten Satzung verankerten Streitschlichtungsregelung Gebrauch gemacht wurde. European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1991

RS Vwgh 1989/5/30 85/07/0289

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1431;AVG §1;JN §1;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Der Rückforderungsanspruch von Beitragsleistungen an eine Wassergenossenschaft ist kein zivilrechtlicher Anspruch; eine Streitigkeit hierüber stellt einen Streitfall nach § 85 Abs 1 WRG dar, der ohne ausdrückliche gegenteilige ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 85/07/0289

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73 Abs1 litc;WRG 1959 §75;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Eine Ablöse, die seitens einer Wassergenossenschaft mit Beitrittszwang für die Inanspruchnahme von Liegenschaften zum Zweck von Drainagierungsarbeiten an die Mitglieder, die gleichzeitig Eigentümer der betreffenden Liegenschaften sind, gezahlt wird, entspringt keiner Verpflichtung, welche die Genossenschaft nac... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 85/07/0289

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Richtet das Mitglied einer Wassergenossenschaft an diese ein Begehren, lautend auf Entfernung ihres Unrats von seinen Grundstücken, die von der Genossenschaft in ihr Entwässerungsprojekt einbezogen wurden, so liegt keine Streitfall nach § 85 Abs 1 WRG vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985070... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 85/07/0289

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt des § 85 Abs 1 WRG ist die Wasserrechtsbehörde zur Entscheidung nur zuständig, wenn einer der dort näher gekennzeichneten Streitfälle gegeben ist und das in der Satzung vorgesehene Schlichtungsverfahren nicht zur Beilegung des Streites geführt hat (Hinweis E 15.2.1983, 82/07/0198). European Case La... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 85/07/0289

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;JN §1;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Die Wasserrechtsbehörde hat nicht einen Streitfall zu entscheiden, der auf einen in einer Besitzstörung bestehenden Übergriff einer Wassergenossenschaft auf die ihren Mitgliedern gehörenden Grundstücke, die von der Genossenschaft zur Durchführung eines Entwässerungsprojektes herangezog... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/23 85/07/0311

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Streitigkeiten über rückständige Genossenschaftsbeiträge hat die Wassergenossenschaft nach dem das Genossenschaftsrecht beherrschenden Grundsatz der Selbstverwaltung (Hinweis E 15.2.1983, 82/07/0198, VwSlg 10974 A/1983) vorerst durch Ausstellung eines Rückstandsausweises zu erledigen. Erst wenn die gegen einen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1989

RS Vwgh 1988/3/23 87/07/0030

Index: 23/04 Exekutionsordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1 Z10;EO §7 Abs4;WRG 1959 §77 Abs3;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Können zwischen einem Mitglied und der Wassergenossenschaft über einen von dieser ausgestellten Rückstandsausweis und seine Vollstreckbarkeit bestehende Differenzen nicht im Rahmen der diese Verhältnisse regelnden Organisationsnormen der Genossenschaft beigelegt werden, da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

RS Vwgh 1988/3/22 84/07/0391

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2;WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §81 Abs3;WRG 1959 §81;WRG 1959 §85 Abs1;WRG 1959 §85 Abs3;
Rechtssatz: Über Leistungen nach § 81 Abs 3 WRG hat die Wasserrechtsbehörde erst nach erfolgter Einbeziehung zu entscheiden, falls ein Streitfall entsteht (§ 85 Abs 1 WRG). Das Beitragsverlangen der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1988

RS Vwgh 1987/6/16 85/07/0311

Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §141;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Sieht eine noch nicht gem § 141 WRG 1959 angepasste Satzung einer Wassergenossenschaft, die auch durch die Änderung der Rechtslage gem § 141 WRG 1959 ihre Wirksamkeit noch nicht verloren hatte vor, dass die Vollstreckbarkeit von Rückstandsausweisen durch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1987

RS Vwgh 1987/6/16 85/07/0311

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Da Wassergenossenschaften Behördenqualität nicht zusteht und diese sohin auch nicht zur Erlassung von Bescheiden befugt sind, hat über Einwendungen gegen Rückstandsausweise, die von einer Wassergenossensc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1987

RS Vwgh 1987/6/11 86/07/0255

Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §78 Abs2;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Soweit die zwischen einer Wassergenossenschaft und ihren Mitgliedern über die Höhe einer Anschlussgebühr bzw über die Einwendungen gegen den diesbezüglichen Rückstandsausweis und seiner Vollstreckbarkeit bestehenden Differenzen nicht im Rahmen d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1987

TE Vwgh Erkenntnis 1982/3/2 81/07/0179

In der Jahreshauptversammlung der Wasserwerksgenossenschaft S - die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - wurde am 8. November 1973 unter Pkt. 9 der Tagesordnung beschlossen, für größere Zu- und Neubauten eine Anschlussgebühr in der Höhe von S 50,-- pro Quadratmeter einzuheben. In der Ausschusssitzung der Mitbeteiligten vom 29. Mai 1974 wurden sodann die Summen (Beträge) für die Mitglieder beschlossen, hinsichtlich der Beschwerdeführerin - ein Mitglied di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.03.1982

Entscheidungen 61-81 von 81

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