Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73;WRG 1959 §74;WRG 1959 §75;WRG 1959 §76;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0182 E 29. Juni 2000 VwSlg 15446 A/2000 RS 2 Stammrechtssatz Streitfälle entspringen dann aus dem Genossenschaftsverhältnis, wenn sie Mitglieder oder Organe einer rechtskräftig gebildeten Wassergenossenschaft betreffen und wenn der Rechtsgrund de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der mitbeteiligten Partei. Am 23. Juli 1998 fand eine Vollversammlung der mitbeteiligten Partei statt, in welcher unter TOP 5 über die Aufbringung der Eigenmittel zur Sanierung und Asphaltierung der Bringungstrasse beraten wurde. Grundlage der Beratung war das Ergebnis des Arbeitskreises zur Aufbringung der Eigenmittel, das in einer Aufteilung der Eigenmittel (von ca. S 3,000.000,--) nach einem näher dargestellten Schlüssel bestand. Nach diesem Auftei... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GSGG §5;GSLG Krnt 1998 §17 Abs2;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §78;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Im Fall der Ausstellung eines Rückstandsausweises durch eine Wassergenossenschaft sind die Einwendungen richtigerweise bei dieser zu erheben. Bei Vorliegen v... mehr lesen...
I. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L (BH) vom 17. Juni 1988 wurde gemäß § 74 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 und § 98 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 die mittels freier Vereinbarung gegründete Wassergenossenschaft "P" (die erstmitbeteiligte Partei, im Folgenden: WG) zum Zweck der Errichtung und Erhaltung einer Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage anerkannt und festgestellt, dass die folgenden Grundstückseigentümer, nämlich der Drittmitbeteiligte (Dritt-MP), Franz H, der Er... mehr lesen...
Aus den dem Verwaltungsgerichtshof nur in Teilen vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich folgender Sachverhalt: In der Vollversammlung der Wassergenossenschaft P, der mitbeteiligten Partei, vom 8. November 1996 wurde die G-GmbH als Mitglied in die WG P aufgenommen und eine Änderung der Satzung hinsichtlich der Anschlussgebühr ("Richtlinien zur Festlegung der Änderung der Anschlussgebühren") beschlossen. Gegen diesen Beschluss der Vollversammlung wurden von der G-GmbH Einwendungen er... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 85 Abs 1 WRG 1959 ergibt sich, dass in jenen Fällen, in denen sich ein Mitglied durch den Beschluss einer Genossenschaft in seinen Rechten verletzt erachtet, zu prüfen ist, ob die formellen Voraussetzungen für das Zustandekommen eines gültigen Beschlusses gegeben waren und, falls dies zutrifft, ob der Beschluss den Wirkungsbereich der Genos... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Eine Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Genossenschaftsmitgliedern oder zwischen einem Genossenschaftsmitglied und der Genossenschaft (eines aus dem Genossenschaftsverhältnis entspringenden Streitfalles) ist nur dann gegeben, wenn das in der Satzung vorgesehene Schlichtungsver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;WRG 1959 §85;
Rechtssatz: Dem Mitglied einer Genossenschaft gem § 85 Abs 1 WRG 1959 steht es frei, bei Nichtzustandekommen einer internen Schlichtung (§ 77 Abs 3 lit i WRG 1959) des von ihm begonnenen Streites über die Frage der Gültigkeit eines Genossenschaftsbeschlusses die Entscheidung der zustä... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Wenn in der Satzung einer Wassergenossenschaft vorgesehen ist, dass dann, wenn die Generalversammlung zu Beginn nicht beschlussfähig ist, eine nach einstündiger Wartezeit mit derselben Tagesordnung durchzuführende zweite Versammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Personen und der durch diese vertretenen Stimmen aber beschlussfähig ist, handelt... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine Wassergenossenschaft nach § 74 Abs. 1 lit. a WRG 1959. Nach § 3 der gültigen Satzung der mitbeteiligten Partei aus dem Jahr 1985 sind Mitglieder der Wassergenossenschaft die jeweiligen Eigentümer der im Verzeichnis der Mitglieder ausgewiesenen Grundstücke, Baulichkeiten und Anlagen. Unter OZl. 27 der Mitgliederliste der mitbeteiligten Partei scheinen unter dem Namen Herman und Albine K. die Baufläche .128 KG G. und ein Stimmenanteil von 3,0 auf. Unter... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §78;WRG 1959 §80 Abs1;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Rückstandsausweise dienen der Eintreibung ausständiger Genossenschaftsbeiträge, somit von Beiträgen, die ihre Grundlage im Genossenschaftsverhältnis selbst haben. Daraus folgt, dass Streitigkeiten über den Inhalt eines Rückstandsausweises Streitsachen aus dem Genossenschaftsverhältnis sind. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §78;WRG 1959 §80 Abs1;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Das Genossenschaftsverhältnis stellt in der Regel das Verhältnis zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern (im hier nicht interessierenden Zusammenhang auch das Verhältnis zwischen den Mitgliedern untereinander) dar. Ist die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft selbst oder deren Ausmaß strittig... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG §3 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §78;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0173 E 13. Februar 1990 RS 1(Hier: Die Wassergenossenschaft hat einen Rückstandsausweis gegenüber jemandem erlassen, dessen Mitgliedschaft bzw. deren Ausmaß bei der Genossenschaft selbst strittig ist. Dieser Rüc... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisse je vom 29. Juni 2000, Zl. 98/07/0182 und Zl. 99/07/0039 verwiesen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt (BH) vom 20. Oktober 1966 wurde die beschwerdeführende Wassergenossenschaft (WG) wasserrechtlich anerkannt; gleichzeitig wurde deren Satzung genehmigt. Der Mitbeteiligte ist Eigentümer der Liegenschaften EZ. 11 und EZ. 13, je KG G (in weiterer Folge: KG G), auf welchen die Bauwerke G Nr. 11 bzw. G Nr. 15 errich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §85 Abs1 idF 1999/I/155;
Rechtssatz: Die Frage der Mitgliedschaft bzw. des Ausmaßes des Mitgliedschaftsrechtes an einer Wassergenossenschaft stellt eine Streitigkeit aus dem Genossenschaftsverhältnis dar. Im Rahmen der Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde nach § 85 Abs. 1 WRG 1959 idF 1999/I/155... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 11 und EZ 13, je KG Grablach, auf welchen die Bauwerke Grablach Nr. 11 bzw. Grablach Nr. 15 errichtet sind. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt (BH) vom 20. Oktober 1966 wurde die mitbeteiligte Wassergenossenschaft wasserrechtlich anerkannt; gleichzeitig wurden deren Satzungen genehmigt. Sowohl die Wasserrechtsbehörden als auch der Erstbeschwerdeführer und die mitbeteiligte Wassergenossenschaft gin... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 11 und EZ 13, je KG Grablach, auf welchen die Bauwerke Grablach Nr. 11 bzw. Grablach Nr. 15 errichtet sind. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt (BH) vom 20. Oktober 1966 wurde die mitbeteiligte Wassergenossenschaft wasserrechtlich anerkannt; gleichzeitig wurden deren Satzungen genehmigt. Sowohl die Wasserrechtsbehörden als auch der Beschwerdeführer und die mitbeteiligte Wassergenossenschaft gingen in dem der Bes... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §138;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Eine Zuständigkeit zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 122 WRG kann sich nicht allein auf das Vorliegen eines dem § 138 WRG unterstellbaren Sachverhaltes gründen, sondern könnte sich auch darauf gründen, dass ein Streit nach § 85 Abs 1 WRG vorliegt. (Streitfälle nach der letztgenannten Bestimmung si... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Die Aufsicht über die Wassergenossenschaften gem § 85 Abs 1 WRG ist grundsätzlich von Amts wegen auszuüben; ein subjektives Recht auf eine aufsichtsbehördliche Entscheidung besteht nur in solchen Fällen, in denen das Gesetz der Genossenschaft oder einer anderen Person eine Antragslegitimation zuerkennt. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73;WRG 1959 §74;WRG 1959 §75;WRG 1959 §76;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Streitfälle entspringen dann aus dem Genossenschaftsverhältnis, wenn sie Mitglieder oder Organe einer rechtskräftig gebildeten Wassergenossenschaft betreffen und wenn der Rechtsgrund der strittigen Befugnis oder des strittigen Anspruches in den § 73 bis § 76 WRG oder in de... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;WRG 1959 §85 Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Satzung einer Wassergenossenschaft eine Streitschlichtung iSd § 77 Abs 3 lit i WRG nur für Streitfälle zwischen Mitgliedern aus dem Genossenschaftsverhältnis vorsieht, bei Streitfällen zwischen der Genossenschaft und deren Mitgliedern aber - insoweit dem § 85 Abs 1 WRG widersprechend und daher ges... mehr lesen...
Nach der Satzung - wesentlicher Bestandteil der Satzung sind auch das Verzeichnis der Mitglieder mit Angabe der Anteile und die Wasserbezugsordnung - der durch seit 1976 rechtskräftigen Bescheid der Wasserrechtsbehörde anerkannten, auf freiwilliger Basis gegründeten Beschwerdeführerin, ist Zweck der Genossenschaft die Wasserversorgung der genossenschaftlichen Grundstücke und Anlagen; Mitglieder sind die jeweiligen Eigentümer der im Verzeichnis der Mitglieder ausgewiesenen Grundstücke.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: § 81 Abs 2 WRG ist im konkreten Fall jene
Norm: , deren Tatbestandsverwirklichung von der Wasserrechtsbehörde bei der Erlassung ihres nach § 85 Abs 1 WRG ergebenden Bescheides geprüft werden muß. Ausgelöst wird das verwaltungsbehördliche Verfahren nach § 85 Abs 1 WRG aber durch den Antrag ei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Die Genossenschaft muß nur einem Ansuchen einer nach § 81 Abs 2 WRG hiezu legitimierten Person bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen dieser Gesetzesstelle entsprechen (Hinweis E 14.1.1986, 85/07/0268). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996070128.X06 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §354;ABGB §355;ABGB §362;ABGB §366;ABGB §367;VwRallg;WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Eine Wortinterpretation des in § 81 Abs 2 WRG verwendeten Begriffes "Berechtigter" gebietet ein Verhältnis dieses Ausdruckes dahin, daß Berechtigter nicht schon ist, wer sich als berechtigt bez... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Nicht nur eine ablehnende Entscheidung der Genossenschaft über ein Einbeziehungsansuchen rechtfertigt eine Anrufung der Wasserrechtsbehörde nach § 85 Abs 1 WRG, sondern auch die Verweigerung der Herbeiführung der satzungsmäßig vorgesehenen Willensbildung der Genossenschaft über einen von einer nach § 81 Abs 2 WRG legitimierten P... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §52 Abs1;WRG 1959 §130;WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen auch des Fehlens wesentlicher Nachteile iSd § 81 Abs 2 WRG für die Mitglieder der Wassergenossenschaft ist ein Ermittlungsverfahren zu führen, zu welchem auf die Bestimmungen des § 39 Abs 2 und des ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Dem genossenschaftsinternen Streitschlichtungsverfahren sind nur aus dem Genossenschaftsverhältnis entspringende Streitigkeiten zu unterziehen, nicht jedoch außerhalb des Genossenschaftsverhältnisses liegende Streitfälle, die ihre Wurzel in einem Konflikt über eine die Genossenschaft treffende Verpflichtung iSd § 85 Abs 1 WRG ha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsangelegenheit, welche die bescheidmäßige Verpflichtung einer Wassergenossenschaft zur Einbeziehung einer benachbarten oder im Bereich des genossenschaftlichen Unternehmens befindlichen Liegenschaft und Anlage iSd § 81 Abs 2 WRG zum Gegenstand hat, handelt es sich um ein a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Dezember 1995 wurde die beschwerdeführende Partei gemäß den §§ 81 und 85 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) verpflichtet, das Grundstück Nr. 388, KG B, der mitbeteiligten Parteien (mP) in die Wassergenossenschaft einzubeziehen. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, der Zweck der Genossenschaft werde durch die nachträgliche Einbeziehung einer Liegenschaft nicht geändert. Für die mP sei die n... mehr lesen...