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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §85 Abs1;Rechtssatz
Richtet das Mitglied einer Wassergenossenschaft an diese ein Begehren, lautend auf Entfernung ihres Unrats von seinen Grundstücken, die von der Genossenschaft in ihr Entwässerungsprojekt einbezogen wurden, so liegt keine Streitfall nach § 85 Abs 1 WRG vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985070289.X06Im RIS seit
09.09.2005Zuletzt aktualisiert am
29.10.2012