RS Vwgh 1989/5/30 85/07/0289

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §85 Abs1;

Rechtssatz

Richtet das Mitglied einer Wassergenossenschaft an diese ein Begehren, lautend auf Entfernung ihres Unrats von seinen Grundstücken, die von der Genossenschaft in ihr Entwässerungsprojekt einbezogen wurden, so liegt keine Streitfall nach § 85 Abs 1 WRG vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985070289.X06

Im RIS seit

09.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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