Entscheidungen zu § 21 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-60 von 60

RS Vwgh 1999/5/27 98/06/0234

Index: L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;KanalG Stmk 1988 §4 Abs1;KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: Die Befristung der wasserrechtlichen Bewilligung einer hauseigenen Pflanzenkläranlage mit dem Wortlaut: "bis zum möglichen Anschluss an die Ortskanalisation" hindert gerade auf Grund der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/4/23 96/07/0030

Mit Bescheid vom 15. November 1977 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Perg (kurz: BH) als Wasserrechtsbehörde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der aus dem Wohnhaus auf der Grundparzelle Nr. 602/1, KG A., Gemeinde W., anfallenden geklärten Abwässer in einen unbenannten Zubringer des T.-Baches sowie die Errichtung der hiezu erforderlichen Anlagen nach Maßgabe der entsprechenden Projektunterlagen sowie weiteren Vorschreibungen. Die Bewilligung wurde ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.1998

RS Vwgh 1998/4/23 96/07/0030

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 1 Stammrechtssatz Eine Befristung iSd § 21 Abs 1 WRG ist eine dem Bescheid auf Bewilligung einer Wasserbenutzung beigefügte Nebenbestimmung, welche die Rechtswirksamkeit dieses Verwaltungsaktes von einem bestimmten künftigen Ereignis abhängig m... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1998

RS Vwgh 1998/4/23 96/07/0030

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 2 Stammrechtssatz Wird ein bewilligtes Wasserbenutzungsrecht mit einem bestimmten Zeitpunkt befristet, soferne nicht eine "Anschlußmöglichkeit an eine öffentliche Kanalisation" bereits früher besteht, so legt letztere Nebenbestimmung dem Bescheidadressaten ke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/3/11 95/07/0036

I. 1. Mit Bescheid vom 11. Mai 1971 genehmigte die Bezirkshauptmannschaft Gmunden (kurz: BH) als Wasserrechtsbehörde dem Beschwerdeführer die Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage auf Parzelle NN, KG. S, Gemeinde Gmunden (vierkammerige Kläranlage, Sickerschacht, Versickerung der mechanisch gereinigten Abwässer auf derselben Parzelle), "... wenn die im Amtsgutachten der Verhandlungsschrift vom 6.5.1971 unter Abschnitt A, Ziffer 1 - 9, angeführten Bedingungen und Auflagen un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.03.1997

RS Vwgh 1997/3/11 95/07/0036

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Erteilt eine Behörde ein Recht auf Abwasserversickerung "befristet bis zur Möglichkeit des Anschlusses an eine Ortskanalisation mit zentraler Abwasserreinigung", so kommt damit klar zum Ausdruck, daß die Behörde den Bestand des Rechtes auf Abwasserversickerung au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.03.1997

RS Vwgh 1997/3/11 95/07/0036

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 2 Stammrechtssatz Wird ein bewilligtes Wasserbenutzungsrecht mit einem bestimmten Zeitpunkt befristet, soferne nicht eine "Anschlußmöglichkeit an eine öffentliche Kanalisation" bereits früher besteht, so legt letztere Nebenbestimmung dem Bescheidadressaten ke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.03.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/7/11 95/07/0020

Mit Bescheid vom 26. April 1994 erteilte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) der Beschwerdeführerin gemäß den §§ 31b, 99, 105 und 111 WRG 1959, unter näher ausgeführten Auflagen, die wasserrechtliche Bewilligung für die "- Ausstattung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk als vom LH ermächtigte Behörde vom 4. Dezember 1995 ..., wasserrechtlich bewilligten Deponie für Produktionsschutt mit einer Kombinationsdichtung westlich an die bestehende Deponie für verunrei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.07.1996

RS Vwgh 1996/7/11 95/07/0020

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1;WRG 1959 §112;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §31b Abs5;
Rechtssatz: Die Gleichsetzung der "Bauvollendung" iSd § 112 WRG mit der Rekultivierung der Deponie nach Betriebseinstellung würde zu einer Befristung der wasserrechtlichen Bewilligung ohne gesetzliche Grundlage führen. Da Abfalldeponien nach § 31b WRG Wasseranlagen und... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/6/26 93/07/0114

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (LH) vom 23. Mai 1949 war der damals als Wasserwerksgenossenschaft bezeichneten Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung für die Versorgung von A. mit Trink-, Nutz- und Feuerlöschwasser ohne Bestimmung eines Maßes der Wasserbenutzung und ohne Beisetzung einer Befristung erteilt und mit Bescheid des LH vom 3. Dezember 1952 die Übereinstimmung des durchgeführten Vorhabens mit der erteilten Bewilligung festgestellt worden, wobei ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.1996

RS Vwgh 1996/6/26 93/07/0114

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §21 Abs5 idF 1990/252;
Rechtssatz: Der Gesetzeswortlaut des § 21 Abs 5 WRG über die Neubestimmung der "Frist gem Abs 1" setzt zwingend das Vorhandensein einer Befristung bereits jener Wasserbenutzung voraus, deren bewilligte Änderung zu dem in § 21 Abs 5 WRG genannten Zwecken als Bedingung der in de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1996

TE Vwgh Beschluss 1996/4/25 95/07/0029

Zum bisherigen Verfahrensgang, soweit er für das gegenständliche verwaltungsgerichtliche Verfahren wesentlich ist, wird insbesondere auf die hg. Erkenntnisse vom 10. Dezember 1991, Zl. 91/07/0117, und vom 26. Jänner 1993, Zlen. 92/07/0071 und 0072, hingewiesen. Wie den vorgenannten Erkenntnissen sowie den Beschwerdeausführungen entnommen werden kann, hat die Bezirkshauptmannschaft Bruck/Mur (BH) mit Bescheid vom 19. Dezember 1990 dem J die wasserrechtliche Bewilligung "für die San... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.04.1996

RS Vwgh 1996/4/25 95/07/0029

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §41 Abs1;WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: Die Beurteilung des Vorliegens der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des § 73 Abs 2 AVG ist, wenn die meritorisch zu erledigende Rechtsfrage obsolet geworden ist, ein Akt nachträglicher, bloß abstrakter Prüfung der Gesetzmäßigkeit eines Bescheides, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/1/25 95/07/0232

Der Beschwerde und der dieser beigelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Über das Ansuchen des Beschwerdeführers auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer vollbiologischen Abwasserreinigungsanlage auf dem Grundstück Nr. n1/1 KG F. gab der wasserbautechnische Amtssachverständige u.a. in der mündlichen Verhandlung vom 22. Juni 1995 zu Protokoll, daß die zu erteilende wasserrechtliche Bewillig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1996

RS Vwgh 1996/1/25 95/07/0232

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: Eine Befristung iSd § 21 Abs 1 WRG ist eine dem Bescheid auf Bewilligung einer Wasserbenutzung beigefügte Nebenbestimmung, welche die Rechtswirksamkeit dieses Verwaltungsaktes von einem bestimmten künftigen Ereignis abhängig macht. Die Behörde kann durch Festsetzung eines kalendermäßig bestimmten Zeitpunktes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1996

RS Vwgh 1996/1/25 95/07/0232

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein bewilligtes Wasserbenutzungsrecht mit einem bestimmten Zeitpunkt befristet, soferne nicht eine "Anschlußmöglichkeit an eine öffentliche Kanalisation" bereits früher besteht, so legt letztere Nebenbestimmung dem Bescheidadressaten keine Verpflichtung auf, in einer bestimmten Weise initiativ tätig zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/12/14 94/07/0156

Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg (BM) vom 24. Februar 1964 wurde Dipl.-Ing. Günther R. gemäß § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959 die Bewilligung erteilt, die gereinigten häuslichen Abwässer aus dem auf Grundstück Nr. 2418/2 KG S. geplanten Einfamilienhaus auf diesem Grundstück zur Versickerung zu bringen (Spruchabschnitt I.). Diese Bewilligung wurde gemäß § 21 Abs. 1 WRG 1959 "mit Beschränkung auf jene Zeit, in der ein öffentlicher, für den Anschluß geeigneter Abwasserka... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.1995

RS Vwgh 1995/12/14 94/07/0156

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §33g Abs1;
Rechtssatz: Der weitere Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage, deren wasserrechtliche Bewilligung durch Zeitablauf erloschen ist, stellt eine eigenmächtige Neuerung iSd § 138 WRG dar, wenn er nicht zufolge Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen des § 33g Abs 1 WRG durch die Rechtsfolge der Bewilligungsfiktion ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1995

RS Vwgh 1995/12/14 94/07/0156

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: § 21 Abs 1 WRG idF vor der Nov 1990/252 entzog die einem Bewilligungsbescheid beigesetzte Befristung einer Verlängerung (Hinweis Grabmayr/Rossmann, Das österreichische Wasserrecht/2, Anm 12 zu § 21 WRG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994070156.X02 Im RIS seit 12... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1995

RS Vwgh 1995/12/14 94/07/0156

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §71 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: Die einem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid beigesetzte Befristung nach § 21 Abs 1 WRG ist als Frist des materiellen Rechtes dem Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zugänglich. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/18 93/07/0153

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 17. Juni 1993 wurde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer monovalenten Direkt-Absorber-Wärmepumpenanlage auf Grundstück Nr. 582/20 der KG S zur Raumheizung und Warmwasserbereitung erteilt. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, daß das Wasserrecht bis 31. Juli 2003 befristet erteilt wird. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung machten die Beschwerdeführer im wesentlichen gel... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 93/07/0153

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §21 idF 1990/252;WRG 1959 §31c Abs6;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Eine Befristung eines nach § 31c Abs 6 WRG verliehenen Wasserrechtes kann nicht auf eine analoge Anwendung des § 21 Abs 1 WRG gestützt werden, da eine solche nur im Fall einer echten (planwidrigen) Lücke zulässig wäre, welche aber nicht vorliegt. Wie in den Erläuterungen zur Re... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 93/07/0153

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §31c Abs6;WRG 1959 §31c;
Rechtssatz: Da § 21 Abs 1 WRG auf Bewilligungen zur Benutzung eines Gewässers abstellt und damit eine Rechtsgrundlage für Befristungen nur für Maßnahmen, die eine Gewässerbenutzung darstellen, bietet, und da weiters § 31c WRG Maßnahmen erfaßt, die keine Gewässerbenutzung zum Ziel haben, kann eine Befristung von n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 93/07/0153

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1;WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;
Rechtssatz: Da Anhaltspunkte dafür fehlen, daß das WRG unter Auflagen auch Befristungen versteht, kann eine Befristung nicht unter dem Begriff der Auflage im § 105 Abs 1 WRG subsumiert werden, wogegen auch der Umstand spricht, daß im § 21 WRG eigene Bestimmungen über Befristungen enthalte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/21 88/07/0120

Mit Bescheid vom 3. November 1987 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Villach der beschwerdeführenden Partei auf deren Antrag gemäß den §§ 32 Abs. 2 lit. a, 98 und 111 WRG 1959 unter verschiedenen Vorschreibungen gemäß § 21 WRG 1959 auf die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Tag der Rechtskraft dieses Bescheides, für den Großverschiebebahnhof Villach-Süd nach Maßgabe der Projektsunterlagen die Bewilligung zur Errichtung zweier Abwasserverbringungsanlagen (vollbiologischer Kläranlage... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/25 86/07/0244

Mit Bescheid vom 30. Oktober 1984 verlieh der Landeshauptmann von Steiermark unter Spruchabschnitt I gemäß den §§ 10 Abs. 2, 21 Abs. 1, 99 Abs. 1 lit. h, 107, 111 und 134 Abs. 1 WRG 1959 dem nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Wasserverband unter einer Reihe von Vorschreibungen sowie unter Vorbehalt der späteren Vorschreibung zusätzlicher Maßnahmen die wasserrechtliche Bewilligung für die Erschließung und Nutzung der A-quellen 1 und 2, der N-quellen 1 und 2,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1990

RS Vwgh 1990/9/25 86/07/0244

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WRG 1959 §10 Abs2;WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: Eine
Begründung: , die sich mit der bloßen Wiedergabe der im Berufungsverfahren eingeholten fachkundigen Stellungnahme begnügt, ist im Sinne des § 60 AVG nicht als ausreichend anzusehen (Hinweis E 26.11.1976, 1114/75). Der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1990

RS Vwgh 1989/9/21 87/07/0119

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn ein Widerrufsvorbehalt nicht näher spezifiziert wurde, rechtfertigen nur zureichende sachliche
Gründe: dessen (bescheidmäßige) Ausübung. Ein Widerruf ist im Rahmen des WRG nur dann gerechtfertigt, wenn er nicht solchen Interessen dient, die bereits aufgrund von Bestimmungen des WRG durchgesetzt werd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1989

RS Vwgh 1988/5/31 85/07/0269

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §28;
Rechtssatz: Eine gem § 21 Abs 1 WRG 1959 für die Benutzung eines Gewässers bestimmte Zeitdauer kann nicht - nach Art des § 112 (Abs 2) WRG 1959 - erstreckt werden; zur Festsetzung einer neuen zeitlichen Beschränkung (oder deren Aufhebung) bedarf e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1988

RS Vwgh 1986/12/16 85/07/0034

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §34;WRG 1959 §36;WRG 1959 §99 Abs1 litc;WRG 1959 §99 Abs1 litd;
Rechtssatz: Ist mit einer Wasserbenutzung (hier Ausleitung von 300 l/s Wasser aus einem öffentlichen Gewässer zur Speisung von Fischteichen und darnach Rückleitung in das öffentliche Gewässer) weder ein Verbrauch noch ein einem solchen gleichzuhaltender dauernder Entzug des ausgeleiteten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1986

Entscheidungen 31-60 von 60

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