Entscheidungen zu § 138 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 241-270 von 838

TE Vwgh Erkenntnis 2002/6/27 99/07/0047

Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 23. September 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als bescheidmäßig verpflichteter Liegenschaftseigentümer des Objektes Grundstück Nr. .78, KG L, zu verantworten, dass zumindest am 4. Juni 1998 häusliche und betriebliche Abwässer von der hauseigenen Sickeranlage über einen Oberflächenentwässerungskanal und weiter über eine wasserrechtlich nicht genehmigte Verbindungsleitung direkt in de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2002

RS Vwgh 2002/6/27 99/07/0047

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0151 E 10. Dezember 1991 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kann von geringfügigen und damit bewilligungsfreien Einwirkungen nur dann gesprochen werden, wenn diese einer zweckentsprechenden Nutzung des Gewässers nicht im Wege stehen (Hinweis E 25.5.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/3/21 2000/07/0064

I. Der Zweitbeschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in B, zu der das Grundstück Nr. 275/13, KG K, und (u. a.) das Haus K Nr. 35 gehören. Auf Grund des Verdachtes, dass die auf dieser Liegenschaft befindliche, wasserrechtlich bewilligte Abwasserbeseitigungsanlage undicht sei und nicht konsensgemäß betrieben werde, ordnete die Bezirkshauptmannschaft G (die Erstbehörde) eine wasserrechtliche Überprüfung an. In der Folge führte die Erstbehörde am 14. April 1999, 7. Juni 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/3/21 2000/07/0056

Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. März 2000 wurde gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 i.V.m. § 100 Abs. 1 lit. f leg. cit. dem Antrag der mitbeteiligten Partei vom 14. April 1998 auf Entfernung der Drainage für die (II.) Wiener Hochquellenwasserleitung auf Grundstück Nr. 49/3, KG K., stattgegeben. Der beschwerdeführenden Partei wurde u.e. aufgetragen, diese eigenmächtig vorgenommene Neuerung, das sei die Drainagierung des gegenständlichen Grundstücks, auf ihr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/3/21 2001/07/0174

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 21. Juli 1993 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß den §§ 12, 13, 31c, 32, 99, 105 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung einer Trockenbaggerung bis 0,5 m über Höchstgrundwasserspiegel (158,0 m ü.A.) und Aufhöhung auf 2 m über Höchstgrundwasserspiegel (159,5 m ü.A.) mit grubeneigenem Material und Aufbringung von 0,5 m bewuchsfähigem Material mit anschließe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0056

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0004 E 23. April 1998 RS 1 Stammrechtssatz Nicht nur eine schon von vornherein als nicht bewilligungsfähig anzusehende Maßnahme rechtfertigt einen wasserpolizeilichen Auftrag iSd § 138 Abs 1 lit a WRG über Verlangen des Betroffenen, vielmehr genügt insoweit eine eigenmächtig vorgenommene Neuerung (Hinweis E 13.11.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0056

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0054 E 25. Mai 2000 RS 1 Stammrechtssatz Als eigenmächtige Neuerung ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung einzuholen gewesen wäre, eine solche aber nicht erwirkt wurde. Hiebei kann es sich um völlig konsenslose, aber auch um konsensübe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0064

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0023 E 23. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG 1959 in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein: Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst vorgenommen hat, dan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0064

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §31 Abs6 idF 1990/252;
Rechtssatz: Duldet der Grundeigentümer die (fortgesetzte) Einleitung von Abwässern in die Anlage durch Hausbewohner, die als Bestandnehmer ohne seine Zustimmung handeln, und unterlässt er es zumutbare Abwehrmaßnahmen zu setzen, dann kann von einem bloßen, durch passives Verhalten Bestehenlassen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0064

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §509;ABGB §523;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;
Rechtssatz: Gemäß § 509 ABGB ist die Fruchtnießung (der Fruchtgenuss) das Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkung zu genießen. Dem Eigentümer bleiben alle Befugnisse, deren Ausübung das Recht des Fruchtn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0056

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0053 E 28. Juni 2001 RS 1 Stammrechtssatz Ein Anspruch auf Beseitigung einer eigenmächtigen Neuerung besteht nur dann, wenn durch diese die im § 138 Abs. 6 WRG genannten Rechte eines Betroffenen auch tatsächlich beeinträchtigt werden (Hinweis E 25.10.1994, 93/07/0018, VwSlg. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0064

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0023 E 23. Jänner 2002 RS 6 Stammrechtssatz Für die "Aufrechterhaltung und Nutzung" eines konsenslos bestehenden Zustandes genügt es nicht, dass der Liegenschaftseigentümer den durch eine unzulässige Neuerung geschaffenen Zustand lediglich durch passives Verhalten bestehen lässt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2001/07/0174

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0054 E 25. Mai 2000 RS 1 Stammrechtssatz Als eigenmächtige Neuerung ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung einzuholen gewesen wäre, eine solche aber nicht erwirkt wurde. Hiebei kann es sich um völlig konsenslose, aber auch um konsensübe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0064

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;WRGNov 1990; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0154 E 28. Juli 1994 RS 4 (gilt auch für Verursacher iSd § 138 Abs 2 WRG 1959) Stammrechtssatz Die WRGNov 1990 hat dadurch, daß sie im § 138 Abs 4 WRG 1959 bestimmte Verhaltensweisen als Grundlage für eine lediglich subsidiäre Haftung (der Grundeigentümer) statuiert hat, eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0064

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0154 E 22. Februar 1994 VwSlg 14011 A/1994 RS 4 Stammrechtssatz Ein wasserpolizeilicher Auftrag ist dann nicht an den Eigentümer zu richten, wenn ein Dritter über die Anlage oder die Liegenschaft rechtlich und tatsächlich selbständig verfügungsberechtigt ist, insbesondere als Bestandnehmer (Hinweis Raschauer, Wasserrec... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0064

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;
Rechtssatz: § 138 Abs. 4 WRG 1959 idF 1990/252 schließt zwar nicht aus, dass der Grundeigentümer primär als Verursacher im Sinn des § 138 Abs. 1 (oder 2) WRG 1959 herangezogen wird; wohl aber ist aus § 138 Abs. 4 legcit zu folgern, dass der Grundeigentümer nicht (allein) wegen der in dieser Bestimmung gena... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/21 2000/07/0063

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 7. Oktober 1971 wurde der Gemeinde K. "die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung der im Befund beschriebenen Gemeindewasserversorgungsanlagen" nach "Maßgabe des eingereichten Bauentwurfes" unter Nebenbestimmungen erteilt. In dem diesem Bescheid zu Grunde liegenden "Befund" ist festgehalten: "Die auf der Gp. 1616, KG. K, des G.W. entspringenden rechtsufrig einer Bachrunse liegenden Quellen mit der Bezeichnung 3, 6 und 7, von de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.2002

RS Vwgh 2002/2/21 2000/07/0063

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Steht der im Zuge des Überprüfungsverfahrens wahrgenommene konsenswidrige Sachverhalt in einem technisch sachnahen Zusammenhang mit dem bewilligten Projekt, liegt eine Abweichung vom bewilligten Projekt vor, über die nach § 121 Abs. 1 WRG 1959 zu verfahren ist (Hinweis E 12.10.1993, 91/07/0087, VwSlg. 13919 A/1993). Die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.2002

RS Vwgh 2002/2/21 2000/07/0063

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die in § 121 Abs. 1 WRG 1959 vorgesehene Funktion des Überprüfungsbescheides ist es, die Beseitigung wahrgenommener Mängel und wahrgenommener, nicht genehmigungsfähiger Abweichungen vom Konsens zu veranlassen (Hinweis E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/23 2000/07/0244

Der Landeshauptmann von Niederösterreich trug der beschwerdeführenden Marktgemeinde mit Bescheid vom 22. Mai 2000 auf, bis spätestens 30. April 2001 sämtlichen verunreinigten Boden auf Grundstück Nr. 198/16 KG W, welcher eine Eluatklasse über I B gemäß ÖNORM S 2082 aufweise, nach Maßgabe näher dargestellter Vorschreibungen zu beseitigen. Als für diese Entscheidung wesentlichen Sachverhalt stellte die Behörde erster Instanz fest, die kommunale (Klein-)Kläranlage W bestehe seit 195... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/23 2000/07/0023

I. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer von in der Gemeinde Sch (Kat. Gem. M) gelegenen Grundstücken, die sich im Hochwasserabflussbereich des K-Baches (auch genannt: T-Bach) befinden. Mit Bescheid vom 10. Jänner 1994 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Gmunden (die Erstbehörde) den Beschwerdeführern die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die Vornahme von Anschüttungen auf ihren Grundstücken im Hochwasserabflussbereich des genannten Baches unter verschiedenen Bedingungen u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/23 2000/07/0286

Im Juli 1993 wandte sich der Erstbeschwerdeführer an die Wasserrechtsbehörde und brachte vor, er habe das Grundstück 3212 (Parzelle 2147) KG A. erworben, in dessen unmittelbarer Nähe, direkt angrenzend, sich ein Naturteich im Eigentum der mitbeteiligten Partei befinde. In den letzten Jahren sei der Teich aufgestaut worden, wodurch eine Beeinträchtigung seines Grundstückes und der dort vorgenommenen Neuanpflanzung gegeben sei. Aus einem Bericht der Gewässeraufsicht des Gewässerbez... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0023

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Für die "Aufrechterhaltung und Nutzung" eines konsenslos bestehenden Zustandes genügt es nicht, dass der Liegenschaftseigentümer den durch eine unzulässige Neuerung geschaffenen Zustand lediglich durch passives Verhalten bestehen lässt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000070023.X05 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0023

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG 1959 in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein: Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst vorgenommen hat, dann findet auf ihn § 138 Abs. 1 (oder 2) legcit Anwendung, und zwar ohne di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0286

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §41 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen über den nachträglichen Eintritt der Bewilligungspflicht (hier: betreffend ein Ableitungssystem) in einem Verfahren iSd § 41 Abs 2 WRG 1959, wobei es sich bei der gegenständlichen Maßnahme ursprüglich um eine nicht bewilligungspflichtige gehandelt hat. European Case Law Id... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0023

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0162 E 19. Mai 1994 VwSlg 14056 A/1994 RS 3 Stammrechtssatz § 138 Abs 4 WRG, der eine subsidiäre Heranziehung des Grundeigentümers vorsieht, wenn der Verpflichtete nach § 138 Abs 1 WRG nicht herangezogen werden kann, schließt nicht aus, daß der Grundeigentümer primär als Verursacher iSd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0244

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Ein wasserpolizeilicher Auftrag stellt keine, auch keine bis zum Ablauf der Erfüllungsfrist befristete wasserrechtliche Bewilligung für den vorgefundenen konsenswidrigen Zustand dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000070244.X01 Im RIS seit 23.04.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0286

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §41 Abs2;
Rechtssatz: Wenn ein Naturteich mit einem Ableitungssystem versehen ist und dadurch der Wasserspiegel des Teiches gesenkt und Schäden für die Unterlieger durch zu hohen Wasserstand des Teiches verringert werden könnten, handelt es sich bei einem derartigen Ableitungssystem um einen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0023

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4;WRGNov 1990; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0154 E 28. Juli 1994 RS 4(gilt auch für Verursacher iSd § 138 Abs 2 WRG 1959) Stammrechtssatz Die WRGNov 1990 hat dadurch, daß sie im § 138 Abs 4 WRG 1959 bestimmte Verhaltensweisen als Grundlage für eine lediglich subsidiäre Haftung (der Grundeigentümer) statuiert hat,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

RS Vwgh 2002/1/23 2000/07/0023

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;
Rechtssatz: Die bloße Zustimmung zur Ablagerung kann für die Liegenschaftseigentümer gemäß § 138 Abs. 4 erster Satz WRG 1959 idF 1990/252 nur dann haftungsbegründend wirken, wenn der Verursacher (§ 138 Abs. 1 legcit) zur Beseitigung der eigenmächtigen Neuerungen gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 nicht verhalten werden könnte. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2002

Entscheidungen 241-270 von 838

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