Mit Straferkenntnis der BH vom 19. November 2001 wurde der Beschwerdeführer unter Spruchpunkt 2 schuldig erkannt, er sei in der Zeit vom 1. März 2000 bis 11. Juli 2001 dem ihm gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 mit Bescheid der BH vom 3. Jänner 2000 (Spruchteil III) erteilten Auftrag, bis spätestens 29. Februar 2000 die Ablagerungen mit Aushubmaterialien, Ziegelbruchmaterialien, Betonbruchanteilen und geringen Mengen von Kunststoffabfällen auf Grundstück Nr. 2882/1, KG T, welche in de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/07/0049 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0063 E 21. Februar 2002 RS 4 Stammrechtssatz Die in § 121 Abs. 1 WRG 1959 vorge... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes Nr. 156/2, KG K. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (BH) vom 11. November 1993 wurde er (u.a.) gemäß § 138 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 1993 auf seine Kosten die Teichanlage samt Gerinneumleitung, Verrohrung und Teichablauf im Bereich des genannten Grundstückes gänzlich zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen (... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft T (BH) vom 15. Jänner 2002 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T-GesmbH, diese als Komplementärin der H und Co. KG (KG), somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ gemäß § 9 VStG, zu verantworten, dass durch die KG ohne Einholung einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959 im nachfolgenden Ausmaß auf den Grundstücken Nr. 6/1 und 686, je KG ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs2 Z5 idF 2000/I/142;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 3 Stammrechtssatz Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rec... mehr lesen...
Im Jahre 1990 wurde durch ein Schreiben der beschwerdeführenden Partei (einer Gemeinde in Niederösterreich) an das Amt der N.Ö. Landesregierung, Koordinierungsstelle für Umweltschutz, bekannt, dass die beschwerdeführende Partei seit Herbst 1987 mit der versuchsweisen Kompostierung von Gartenabfällen begonnen habe. Seit Beginn seien ca. 2.000 m3 Strauch- und Baumschnitt zerkleinert und mit Laub und Rasenschnitt auf Kompostmieten aufgesetzt worden. Das habe 800 m3 Frischkompost ergeben,... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (kurz: LH) vom 31. Oktober 1985 wurde der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung einer Trockenbaggerung auf den Grundstücken Nr. 393/3 und einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 393/2, je KG M., sowie zur anschließenden Wiederverfüllung mit Bauschutt, Aushubmaterial sowie Straßenaufbruch einschließlich Belag unter näher genannten Auflagen und Bedingungen (Spruchpunkt B) erteilt. In der einen Bestandtei... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 156/2, KG K. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten (BH) vom 11. November 1993 wurde er (u.a.) gemäß § 138 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 1993 auf seine Kosten die Teichanlage samt Gerinneumleitung, Verrohrung und Teichablauf im Bereich des genannten Grundstückes gänzlich zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen (Spruchpun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0108 E 21. November 2002 RS 8 Stammrechtssatz Eine Frist zur Erbringung einer Leistung darf nicht für einen in der Vergangenheit gelegenen Zeitraum festgesetzt werden, da sonst dem Verpflichteten die Erfüllung seiner Verpflichtung innerhalb dieser Frist unmöglich ist (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0016 E 24. September 1991 VwSlg 13492 A/1991 RS 4 Stammrechtssatz Das auf öffentliche Interessen gründende Erfordernis nach § 138 Abs 1 lit a WRG, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, schließt einen Alternativauftrag gemäß § 138 Abs 2 WRG aus. Europ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 litb idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0171 E 19. April 1994 RS 8 Stammrechtssatz Sind beide Varianten - Räumung und Sicherung an Ort und Stelle - geeignete Maßnahmen, so kommt dem Kostenfaktor Bedeutung zu. Sind beide Varianten im Hinblick auf das Ziel des wasserpolizeilichen Auftrages gleichwertig, dann stellt die um S 25 Millionen teure... mehr lesen...
Bezüglich der Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. September 2001, Zl. 2000/07/0222, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid des Landeshauptmanns von Niederösterreich vom 19. Juli 2000, mit welchem dem Beschwerdeführer als Liegenschaftseigentümer gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 im Instanzenzug der wasserpolizeiliche Auftrag zur Entfernung der auf den Grundstücken Nrn. 345/1 und 167, KG L., stehenden K-Wehr erteilt wurde, wegen Rechtswidr... mehr lesen...
I. Laut Sachverhaltsdarstellung der Bezirkshauptmannschaft B (BH) vom 26. Februar 1998 sei das Umweltinstitut des Landes Vorarlberg am 9. Februar 1998 über eine starke Verschmutzung des Mühlbachs unterhalb der Stärkefabrik der Firma D. informiert worden, worauf am selben Tag ein Lokalaugenschein durch das Umweltinstitut (Mitarbeiter B.) und das Landeswasserbauamt Bregenz (Mitarbeiter M.) durchgeführt, dabei je eine Probe aus dem Mühlbach oberhalb der Fabrik nach der Brücke beim Zollam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0117 E 10. Dezember 1991 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Es bedarf einer
Begründung: , warum die Fortsetzung des Verfahrens nicht durch die Berufungsbehörde, sondern nur im Wege der Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung durch die B... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 3 Stammrechtssatz Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist (Hin... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer war mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft M (BH) vom 21. April 1983 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb eines Bewässerungsteiches auf dem Grundstück Nr. 1960/78 KG F erteilt worden. Nach dem Inhalt dieser Bewilligung ist der Beschwerdeführer berechtigt, in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September an maximal 50 Tagen maximal 25 m3 Wasser pro Tag zu entnehmen. Dieser Teich wird ausschließlich vom Grundwasser gespeist. Mit Beschei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0154 E 28. Juli 1994 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz § 138 WRG 1959 gibt den Inhabern bestimmter Rechte die Möglichkeit, bei der Wasserrechtsbehörde den Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages gegen denjenigen zu stellen, der eine eigenmächti... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0035 E 13. November 1997 RS 3 Stammrechtssatz Die Definition des Betroffenen im § 138 Abs 6 WRG sagt nichts darüber aus, welche Auswirkungen eine eigenmächtige Neuerung auf diese Rechte haben muß, um dem Inhaber eines solchen Rechts einen Anspruch auf Beseitigung dieser Neuerung zu geben. Demnach ist... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0096 E 13. November 1997 RS 3 Stammrechtssatz Fehlt es an einer Beeinträchtigung von Rechten des Betroffenen, dann kann auch dann, wenn die Maßnahmen einer Partei einer Bewilligungspflicht unterlagen, kein wasserpolizeilicher Auftrag auf Antrag des Betroffenen erlassen werden. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/07/0084 E 21. September 1995 RS 3 Stammrechtssatz Das Verfahren nach § 138 Abs 1 lit a WRG ist - wenn auch möglicherweise ausgelöst durch das "Verlangen" eines Betroffenen - von Amts wegen durchzuführen. Die rechtmäßige Erlassung eines wasserpolizeilic... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0004 E 23. April 1998 RS 3 Stammrechtssatz Ein bescheidmäßig eingeräumtes Wasserbenutzungsrecht ist eine rechtmäßig geübte Wassernutzung iSd § 12 Abs 2 WRG, deren Beeinträchtigung (Verletzung) durch quantitative Veränderungen des Wasserhaushaltes, aber auch durch qualitative Verände... mehr lesen...
Mit Bescheid des Reichsstatthalters in Oberdonau vom 21. Mai 1941 wurde der Gemeinde T die wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme auf der Parzelle 99 der KG P und zur Errichtung einer zentralen Wasserversorgungsanlage für die Ortschaften T-D-S erteilt. Zum Schutz dieser Wasserversorgungsanlage (Brunnen I) wurde ein Schutzgebiet festgelegt, für welches ein Dünge-, Weide- und Bauverbot sowie ein Verbot für Ablagerungen von Schmutzstoffen und für Aufgrabungen besteht. ... mehr lesen...
Gegenstand des Beschwerdefalles ist der wasserpolizeiliche Auftrag zur Räumung der vom Beschwerdeführer betriebenen "Rotteanlage P". Vom Beschwerdeführer vorgenommene Ablagerungen auf dieser Anlage haben den Verwaltungsgerichtshof schon in seinem Erkenntnis vom 15. Juli 1999, 97/07/0180, beschäftigt, auf dessen Darstellungsteil ergänzend hingewiesen wird. Im Bericht des vormaligen Umweltbundesamtes vom 15. Februar 1993 zur Gefährdungsabschätzung, welcher in der Folge zur Ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob für eine Schutzgebietsabänderung eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt wird, ist keine Vorfrage für die Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages. Die Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung sind daher nicht gegeben. European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita idF 1997/I/074;WRG 1959 §31b Abs1 idF 1997/I/059;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Dass die ungeschützte Lagerung von Abfällen einer wasserrechtlichen Bewilligung schon zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Deponie im Jahr 1972 bedurfte, kann im Grunde der nach der damaligen Recht... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 litb idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0171 E 19. April 1994 RS 8 Stammrechtssatz Sind beide Varianten - Räumung und Sicherung an Ort und Stelle - geeignete Maßnahmen, so kommt dem Kostenfaktor Bedeutung zu. Sind beide Varianten im Hinblick auf das Ziel des wasserpolizeilichen Auftrages gleichwertig, dann stellt die um S 25 Millionen teure... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1 impl;WRG 1959 §138 Abs1 idF 1997/I/074;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Erfüllung eines wasserpolizeilichen Auftrages vom Auftragsadressaten einen Eingriff in Rechte Dritter verlangt, steht für sich allein der Gesetzmäßigkeit eines erlassenen Auftrages nicht entgegen, weil es dem Auftragsadressaten frei steht, zur Überwindung eines d... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0017 E 10. Juni 1999 RS 4
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Bei der Auslegung des § 138 Abs 1 lit b WRG ist zu beachten, dass diese Bestimmung Sachverhalte erfasst, in denen entweder das öffentliche Interesse oder das Interesse eines Betroffenen eine Beseitigung oder Sicherung des dur... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122;WRG 1959 §138 Abs1 lita idF 1997/I/074;WRG 1959 §31b Abs1 idF 1997/I/059;
Rechtssatz: Einstweiligen Verfügungen nach § 122 WRG 1959, die zwar gesetzwidrig waren, aber rechtskräftig wurden, können ihrem Inhalt nach während ihrer zeitlichen Geltungsdauer normative Erlaubnisaspekte (hier: Freiheit des Deponiebetriebes von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht) n... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita idF 1997/I/074;WRG 1959 §31b Abs1 idF 1997/I/059;
Rechtssatz: Die Beweggründe (hier einer "Notlage") für einen Deponiebetrieb durch den Bf ohne Vorliegen der dafür erforderlichen wasserrechtlichen Bewilligung sind für die Verwirklichung des Tatbestandselementes einer eigenmächtigen Neuerung iSd § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 rechtlich irrelevant. ... mehr lesen...