RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0056

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Veröffentlicht am 21.03.2002
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0004 E 23. April 1998 RS 1

Stammrechtssatz

Nicht nur eine schon von vornherein als nicht bewilligungsfähig anzusehende Maßnahme rechtfertigt einen wasserpolizeilichen Auftrag iSd § 138 Abs 1 lit a WRG über Verlangen des Betroffenen, vielmehr genügt insoweit eine eigenmächtig vorgenommene Neuerung (Hinweis E 13.11.1997, 97/07/0035).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000070056.X02

Im RIS seit

03.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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