Im Oktober 1980 wurde der Rechtsvorgänger der Beschwerdeführer durch die Bezirkshauptmannschaft R (BH) darauf hingewiesen, dass Beschwerde über die von ihm am Ufergrundstück der GM vorgenommenen Anschüttungen geführt worden sei. Er wurde daher aufgefordert, die Anschüttungsmaßnahmen unverzüglich einzustellen oder bei geplanter Weiterführung vorher um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung anzusuchen. Anlässlich einer in einer anderen Angelegenheit am 8. Juli 2003 durchgeführt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0161 E 28. März 1995 RS 2 Stammrechtssatz Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 WRG 1959 ist derjenige, der die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes übertreten hat, also derjenige, der eigenmächtig eine Neuerung vorgenommen hat. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0035 E 13. November 1997 RS 3(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Die Definition des Betroffenen im § 138 Abs 6 WRG sagt nichts darüber aus, welche Auswirkungen eine eigenmächtige Neuerung auf diese Rechte haben muß, um dem Inhaber eines solchen Rechts einen Anspruch auf Beseitigung dieser Neu... mehr lesen...
I. Mit Bescheid vom 1. Dezember 1988 traf die Bezirkshauptmannschaft G (BH) unter Spruchpunkt A) folgenden Ausspruch: "A) Wasserrechtliche Bewilligung I. (Den Beschwerdeführern) wird gemäß § 38 in Verbindung mit §§ 50 und 105 Wasserrechtsgesetz 1959 die wasserrechtliche Bewilligung für Anschüttungen auf den Grundstücken Nr. 12/2 und 13/3, KG P im Hochwasserabflussbereich der T und des G-baches nach Maßgabe der zur Verhandlung am 25.8.1988 vorgelegenen Projektsunterlage... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3 idF 1990/252;WRG 1959 §38 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0106 E 15. Juli 1999 RS 2
(Hier ohne den letzten Satz. Der angefochtene Bescheid lässt die
hier wesentliche Frage, ob die Anschüttung, die Gegenstand des m... mehr lesen...
I. Die beschwerdeführende Partei ist Eigentümerin und Betreiberin der Wasserkraftanlage "F-Mühle" in S. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 22. April 2003 wurde unter Spruchpunkt 2. der beschwerdeführenden Partei gemäß §§ 50, 99 und 138 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 aufgetragen, bei der wasserrechtlich bewilligten Wasserkraftanlage "F-Mühle" den ursprünglich bestehenden Wildzaun links und rechts des Oberwasserkanales in der ursprü... mehr lesen...
I. Den vorgelegten Verwaltungsakten ist Folgendes zu entnehmen: Mit Bescheid vom 31. März 1981 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) unter Spruchpunkt I. gemäß den §§ 9, 11 bis 14, 21, 50, 72, 99, 105, 111 und 112 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 den Konsenswerbern A M., P R. und Dipl.-Ing. B. als persönlich haftenden Gesellschaftern der R seel. Wwe. & Söhne KG (im Folgenden genannt: R-KG) auf Grund der Ergebnisse der wasserrechtlichen mündlichen Verhandlung... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §50 Abs1;
Rechtssatz: Von einer "unterlassenen Arbeit" iSd § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 kann nur gesprochen werden, wenn eine Verpflichtung zur Durchführung der Arbeit - auf Grund des Gesetzes oder eines wasserrechtlichen Bescheides - besteht. Eine solche gesetzliche Pflicht normiert etwa § 50 Abs. 1 legcit, sodass eine Verletzung der in dieser B... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Auch juristische Personen können iSd § 138 Abs 1 WRG 1959 Bestimmungen des WRG 1959 durch Handlungen oder Unterlassungen übertreten, und es reicht hiefür die objektive Verwirklichung eines diesem Gesetz widersprechenden Zustandes hin (Hinweis E 21. Oktober 2004, 2003/07/0132). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0114 E 29. Juni 2000 RS 1 Stammrechtssatz Als Täter kommt nach § 138 Abs 1 WRG jeder in Betracht, der die Übertretung des Gesetzes verursacht oder mitverursacht hat. Dabei ist es nicht notwendig, dass eine Person schuldhaft Bestimmungen des WRG übertreten hat, vielmehr reicht dafür die objektive Verwirklichung eines de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §6 Abs1;AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0081 E 5. Oktober 1990 RS 1
(hier im Zusammenhang mit einem wasserpolizeilichen Auftrag gemäß
§ 138 Abs 1 WRG 1959) Stammrechtssatz Wurde der (erste) Bescheid der Be... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf die hg. Erkenntnisse vom 20. September 2001, Zl. 2000/07/0222, und vom 11. September 2003, Zl. 2002/07/0006, verwiesen. Mit Bescheid vom 30. Mai 2000 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft W (kurz: BH) den Beschwerdeführer mit einem wasserpolizeilichen Auftrag gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959, die auf "seinen" Grundstücken Nrn. 345/1 und 167, beide KG L., befindliche "K. Wehr" zu entfernen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. Dezember 1957 erteilte die Bezirkshauptmannschaft W (BH) den Österreichischen Bundesforsten die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines Fischteiches im S-Bach auf Parzelle Nr. 28 der KG P. Mit Bescheid vom 18. Oktober 2004 erteilte die BH der Österreichischen Bundesforste AG die wasserrechtliche Bewilligung für bauliche Abänderungen beim bestehenden Fischteich in P, Grundstück Nr. 28, gemäß der im Bescheid nachfolgenden Projektbeschreibung ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §38; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0039 E 25. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Nicht jede Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses ist von vornherein geeignet, einen wasserpolizeilichen Auftrag zu tragen, sondern nur eine erhebliche. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 3. September 2003 wurden die Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) verpflichtet, bis spätestens 3. Oktober 2003 auf dem Grundstück Nr. 681 der KG U, im engeren Schutzgebiet für das Wasserwerk H die durch die Errichtung eines Holzzaunes erfolgten Bodeneingriffe, die zu einer Abdeckung der Mutterbodenschicht führten, zu beseitigen und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes f... mehr lesen...
Anfang Jänner 2001 erstatteten die Beschwerdeführer Anzeige bei der Gendarmerie L über eine Gewässerverunreinigung des Zulaufes ihres Teiches auf Grundparzelle 244/5 KG H. Der Teich sei vermutlich mit Jauche verunreinigt worden. Aus einem Erhebungsbericht der Gewässeraufsicht vom 28. Februar 2001 ergibt sich, dass die Abwassersituation der für Gewässerverunreinigungen in Frage kommenden Anwesen (unter anderem) Z (Z., die mitbeteiligte Partei), M (M.) und K (K.) am 21. Februar 2001 übe... mehr lesen...
I. Hinsichtlich der Vorgeschichte wird zusätzlich zur folgenden Darstellung des Sachverhaltes auf diejenige im hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, 2004/07/0178, verwiesen. Wie dort näher ausgeführt wird, stellten die Ehegatten S (in weiterer Folge der leichteren Verständlichkeit halber in der Sachverhaltsdarstellung als Beschwerdeführer, später auch als Teichbesitzer bezeichnet) anlässlich einer im Jänner 2001 erfolgten akuten Verschmutzung ihres Teiches auf Grundstück Nr. 244/5 KG R am ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §34 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/07/0052 E 7. Juli 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0092 E 17. Oktober 2002 RS 2 Stammrechtssatz Eine eigenmächtige Neuerung iSd § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 liegt auch dann vor, wenn gegen die Bestimmungen eines Wasserschutzgebietsbescheides verstoßen wird. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 138 Abs. 1 WRG 1959 müssen im Zeitpunkt der Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages vorliegen. Schlagworte Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004070178.X01 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138;WRG 1959 §34 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/07/0052 E 7. Juli 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0092 E 17. Oktober 2002 RS 4
(Hier haben die Bf entgegen dem Schutzgebietsbescheid einen
Holzzaun im engeren Schutzgebiet einer Wasserversorgungsanlage
errichtet.) ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 litc;WRG 1959 §30;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959 §33g Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/07/0056 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0003 E 25. Mai 2000 RS 4(Hier: Eine Nutzung eines Gewässers, die zu einer Verschmutzung (hier: des Vorfluters und des unterliegenden Teiches) führt, geht über ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 4. Oktober 1991 wurde der Vgesellschaft mbH in L, Hstraße 5, und der H-Z-Gesellschaft mbH die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der in ihren Betriebsstätten anfallenden betrieblichen Abwässer und eines Teiles der Niederschlagswässer in die städtische Kanalisation und zur Versickerung der Niederschlagswässer sowie zur Errichtung und zum Betrieb der hiezu dienenden Anlagen erteilt. Punkt 25 der Nebenbestimmungen di... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 24. Juni 2003 suchten die Beschwerdeführer um nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für das unter einem vorgelegte Projekt "Hobbyteich A. in K" bei der Bezirkshauptmannschaft V (BH) an. Aus der beigelegten technischen Beschreibung des Teichprojektes ergibt sich, dass die Oberfläche des an der Zusammenmündung von R-Bach und G-Bach auf dem Grundstück Nr. 131/2 KG P-Bach liegenden Teiches 500 m2 erreiche; der Teich werde grundsätzlich aus Niederschlägen gespeist... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0035 E 13. November 1997 RS 3
(hier nur die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Die Definition des Betroffenen im § 138 Abs 6 WRG sagt nichts darüber aus, welche Auswirkungen eine eigenmächtige Neuerung auf diese Rechte haben muß, um dem Inhaber eines solchen Rechts einen Anspruch auf Beseitigung d... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0161 E 28. März 1995 RS 2 Stammrechtssatz Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 WRG 1959 ist derjenige, der die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes übertreten hat, also derjenige, der eigenmächtig eine Neuerung vorgenommen hat. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §8;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0173 E 11. Juli 1996 RS 3(Hier: Verhängung einer Zwangsstrafe wegen Nichterfüllung der Auflagen eines wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides ) Stammrechtssatz Der im Wasserrecht vorzufindende Grundsatz der "Dinglichkeit" und der... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 23. Mai 2001 teilte die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs (BH) dem Beschwerdeführer mit, auf Grund dienstlicher Erhebungen sei bekannt geworden, dass der Beschwerdeführer eine Fischteichanlage betreibe. Diese sei bewilligungspflichtig; eine Bewilligung liege aber bei der BH nicht vor. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, mitzuteilen, ob für diese Fischteichanlage allenfalls doch eine wasserrechtliche Bewilligung vorliege und ob er beabsichtige, die Fischteicha... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B (BH) vom 20. Oktober 1965 wurde der Erstbeschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung zur Ablagerung von Müll auf den Grundstücken Nr. 524/1 (gemeint offenbar: Nr. 1224/1), 1224/3 bis 5, alle KG W, für die Dauer von drei Jahren erteilt. Gegen diesen Bescheid wurde u.a. von der Erstbeschwerdeführerin Berufung erhoben; in der Berufungsverhandlung vom 23. Mai 1966 wurde festgestellt, dass außer Hausmüll auch noch andere organische und anorg... mehr lesen...
I. Mit Kundmachung vom 7. Mai 2001 ordnete die BH L (BH) unter Hinweis darauf, dass der Beschwerdeführer auf seinem Anwesen in T die freiberufliche Tätigkeit als Zweirad-Oldtimer-Restaurator ausübe, das Anwesen im Grundwasserschongebiet Leibnitzerfeld-West liege und aus Sicht der Wasserrechtsbehörde abzuklären sei, ob wasserrechtlich bewilligungspflichtige Tatbestände vorlägen und allenfalls Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers vorzusehen seien, die örtliche Erhebung und mü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/07/0084 E 21. September 1995 RS 3
(hier ohne ersten Satz; betreffend § 138 Abs. 2 WRG 1959) Stammrechtssatz Das Verfahren nach § 138 Abs 1 lit a WRG ist - wenn auch möglicherweise ausgelöst durch das "Verlangen" eines Betroffenen - von Amts wegen durchzufüh... mehr lesen...