Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §29 Abs1;AWG 1990 §29 Abs2;AWG 1990 §32;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/07/0001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0220 E 29. Juni 2000 VwSlg 15451 A/2000 RS 3 Stammrechtssatz Falls Ablagerungen unter den Bewilligungstatbestand na... mehr lesen...
Auf Grund von Beschwerden betroffener Grundstückseigentümer, darunter auch die Beschwerdeführerin (Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1518/27, KG E), dass der Mitbeteiligte (Eigentümer des Grundstückes Nr. 1506/3, KG E) ein Gerinne teilweise zugeschüttet und Maßnahmen am Ufer vorgenommen habe, führte die Bezirkshauptmannschaft S (BH) ein Ermittlungsverfahren durch. Nach Vorerhebungen durch ein Organ der Gewässeraufsicht am 20. Juni 2001 und einen wasserbautechnischen Amtssachverst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §65;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/07/0014 E 2. Oktober 1997 RS 4
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Da dem verwaltungsrechtlichen Berufungsverfahren ein Neuerungsverbot fremd ist, darf der Berufungswerber, wie dies aus der Bestimmung des § 65 AVG hervorgeht, im Zuge des Berufungsverfahrens auch... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 12. Juli 1996 wandten sich die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer mit der Bitte um Abhilfe an die Bezirkshauptmannschaft H (BH) gegen die mitbeteiligten Parteien, weil diese ein unbenanntes Gerinne nicht ordnungsgemäß räumten, wodurch es zu Überflutungen und Vernässungen eines Grundstückes der Beschwerdeführer komme. Die BH forderte die mitbeteiligten Parteien auf, das Gerinne zu räumen. Darauf reagierten die mitbeteiligten Parteien mit dem Hinweis,... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0023 E 23. Jänner 2002 RS 5 Stammrechtssatz Für die "Aufrechterhaltung und Nutzung" eines konsenslos bestehenden Zustandes genügt es nicht, dass der Liegenschaftseigentümer den durch eine unzulässige Neuerung geschaffenen Zustand lediglich durch passives Verhalten bestehen lässt. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Nach § 138 Abs. 1 WRG 1959 kommt als Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages jeder in Betracht, der eine eigenmächtige Neuerung gesetzt hat. Dieser umfassende Adressatenkreis findet im Falle des § 39 WRG 1959 eine Einschränkung, da die letztgenannte Bestimmung nur den Grundstückseigentümer erfasst (Hinweis E 26. Februar 1998, 9... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4;WRG 1959 §138;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Auch die Aufrechterhaltung und Nutzung eines konsenslos bestehenden Zustandes stellt eine Übertretung von Bestimmungen des WRG 1959 iSd § 138 legcit dar. Hiebei ist jedoch zu beachten, dass die WRG-Novelle 1990 dadurch, dass sie im § 138 Abs. 4 bestimmte Verhaltensweisen als Grundla... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §138;WRG 1959 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0023 E 23. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG 1959 in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein: Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst vorgeno... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 4. August 1992 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß den §§ 32, 99, 105 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Recyclinganlage für Asphalt- und Betonaufbruch auf den Grundstücken Nr. 477/1 und 478/1, beide KG W, nach Maßgabe der im Abschnitt A) enthaltenen Projektsbeschreibung und bei Einhaltung der in Abschnitt B) angeführten Auflagen bzw. Bedingungen erteilt. Die Bew... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0114 E 29. Juni 2000 RS 1 Stammrechtssatz Als Täter kommt nach § 138 Abs 1 WRG jeder in Betracht, der die Übertretung des Gesetzes verursacht oder mitverursacht hat. Dabei ist es nicht notwendig, dass eine Person schuldhaft Bestimmungen des WRG übertreten hat, vielmehr reicht dafür die objektive Verwirklichung ein... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Für die Verpflichtung nach § 138 Abs. 1 WRG 1959 ist eine adäquate Verursachung der Rechtswidrigkeit ausreichend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2003070132.X05 Im RIS seit 15.11.2004 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0128 E 12. Februar 1991 RS 2
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Als Täter kommt nach § 138 WRG jeder in Betracht, der die Übertretung des Gesetzes verursacht oder mitverursacht hat. Dabei ist es nicht notwendig, daß eine Person schuldhaft Bestimmungen des WRG übertreten hat, vielmehr reicht dafür die objektiv... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0023 E 23. Jänner 2002 RS 1
(hier nur dritter Satz) Stammrechtssatz Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG 1959 in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein: Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst vorgenommen hat, dann findet auf ihn § 138... mehr lesen...
Im Almfluss im Gebiet der Gemeinde S besteht schon seit dem vorigen Jahrhundert das so genannte "Aubauernwehr". Von dieser Wehranlage wird ein Mühlbach, der "Sagbach", ausgeleitet, der ursprünglich dem Betrieb von zwei Wasserkraftanlagen, nämlich der "Aubauernsäge", eingetragen im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft G (BH) unter Postzahl 77, und der "Schiffsäge", Wasserbuch Postzahl 79, diente. Die Schiffsäge steht im Eigentum der Firma Karl D, Inhaber Erhard D (in weiterer Folge: B... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 4. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als bescheidmäßig verpflichteter Liegenschaftseigentümer eines näher genannten Grundstückes in Salzburg zu verantworten, dass, wie am 13. Oktober 1999 vom wasserbautechnischen Amtssachverständigen DI Dr. K. an der Abwasseranlage festgestellt worden sei, der Auslauf aus dem Sammelschacht (Vereinigungsbauwerk) zum Sickerschacht nicht flüssigkeitsd... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 4. Oktober 1988 wurde der Rechtsvorgängerin der erstmitbeteiligten Partei im Zusammenhang mit der Errichtung einer Kieswaschanlage die wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme auf dem Grundstück Nr. 382/1, KG T, im Ausmaß von 20 l/s für den Zeitraum der Inbetriebnahme der Anlage bzw. der Inbetriebnahme eines neuen Beckens und von 4 l/s nach Abdichtung der Becken erteilt. Mit Schriftsatz vom 6. November 2001 b... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin ist (u.a.) Eigentümerin der Grundstücke Nr. 198/2, 2514/3 und 2515, KG D. Am 23. November 1995 führte sie gemeinsam mit dem Obmann einer Bringungsgemeinschaft bei der Bezirkshauptmannschaft S (BH) Beschwerde darüber, dass die mitbeteiligte Partei (der MP) in der Ortschaft A. mehrere Gräben gezogen habe, wodurch der natürliche Abfluss der Niederschlagswässer verändert worden sei und es sowohl im Bereich eines Bringungsweges als auch im Bereich von Grundstücken... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VVG §4 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Ein Auftrag nach § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 muss so bestimmt formuliert sein, dass eine Vollstreckung durch Ersatzvornahme möglich ist. Dieses Bestimmtheitsgebot gilt auch für Aufträge nach Abs 2 dieser Bestimmung. Schlagworte Inhalt des Spruches... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0041 E 23. April 1998 RS 2 Stammrechtssatz Im Verfahren zur Erteilung des amtswegigen wasserpolizeilichen Auftrages kommt außer dem zu Verpflichtenden grundsätzlich niemandem Parteistellung zu (Hinweis E 14.2.1980, 814/78 und E 9.7.1985, 85/07/0001). Europe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs5;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §31 Abs5;WRG 1959 §72; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0061 E 17. Oktober 2002 RS 2(Hier: Dies gilt auch in einem Verfahren zur Erlassung eines amtswegigen wasserpolizeilichen Auftrags nach § 138 Abs 1 WRG 1959.) Stammrechtssatz Werden... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0223 E 15. Juli 1999 RS 1 Stammrechtssatz Handelt ein Grundstückseigentümer der Vorschrift des § 39 Abs 1 WRG zuwider, dann verwirklicht er damit den Tatbestand des § 138 Abs 1 lit a WRG, nach welchem unabhängig von Bestrafung und Schadenersatzpflicht derjenige, der die Bestimmungen dieses Bundes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1934 §12;WRG 1959 §102;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0061 E 17. Oktober 2002 RS 1(Hier: Dies gilt auch in einem Verfahren zur Erlassung eines amtswegigen wasserpolizeilichen Auftrags nach § 138 Abs 1 WRG 1959.) Stammrechtssatz Aus der Bestimmung des § 102 WRG 1959 lässt sich für eine Parteistel... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. 259, bestehend u.a. aus dem Grundstück Nr. 2201, KG W., auf welchem Grundstück sich eine gefasste Quelle befindet. Von dieser Quelle führt eine Rohrleitung über andere Liegenschaften, u.a. die der mitbeteiligten Parteien (MP), zur Liegenschaft Nr. 865 der o. ö. Landtafel mit dem Schloss P. (im Folgenden: "Schlosswasserleitung"). Mit Bescheid der BH vom 24. Juli 1975 war den Eigentümern der Liegenschaft Nr. 865 auf Grund deren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0147 E 14. Dezember 1995 RS 6 Stammrechtssatz Die Rechtsstellung als Betroffener und die Parteistellung im Verfahren über die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages setzt ein Verlangen im Sinne einer Antragstellung auf Erlassung eines was... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwGG §21;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0085 B 28. Juli 1994 RS 1(Hier: Stellung eines Mitbeteiligten iSd § 21 VwGG) Stammrechtssatz Bei einem nach § 138 Abs 1 WRG aus öffentlichen Interessen ergangenen wasserpolizeilichen Auftrag kommt außer dem zu Verpfli... mehr lesen...
I. Auf Grund der insoweit unbestrittenen Feststellungen des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (der belangten Behörde) im angefochtenen Bescheid vom 25. November 2003 ist im vorliegenden Beschwerdefall von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 23. April 1997 wurde E. D. gemäß § 138 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 unter Spruchpunkt I. verpflichtet, auf seine Kosten die a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Aus einem wasserpolizeilichen Handlungsauftrag iSd § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 können Dritte nicht verpflichtet werden. Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §8;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0173 E 11. Juli 1996 RS 3 Stammrechtssatz Der im Wasserrecht vorzufindende Grundsatz der "Dinglichkeit" und der daraus erfließenden Möglichkeit der Rechtsnachfolge in wasserrechtliche Rechtspositionen knüpft an gesetzlich eingeräu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der BH vom 19. November 2001 wurde der Beschwerdeführer unter Spruchpunkt 1 für schuldig erkannt, er sei in der Zeit vom 1. Februar 2000 bis 8. Februar 2001 dem ihm gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 mit Bescheid der BH vom 3. Jänner 2000 (Spruchteil I) erteilten Auftrag, bis spätestens 31. Jänner 2000 die in dem beiliegenden Plan mit Nr. 1 bezeichnete Lagerung von Restmüll auf dem Grundstück Nr. 2882/1 der KG T im Ausmaß von ca. 10 m3 zu entfernen, nicht nachgekom... mehr lesen...
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die bereits in dieser Sache ergangenen hg. Erkenntnisse vom 22. September 1992, Zl. 92/07/0128, vom 2. Oktober 1997, Zl. 95/07/0014, vom 10. August 2000, Zl. 99/07/0184 und zuletzt vom 21. Februar 2002, 2000/07/0063, verwiesen. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 7. Oktober 1971 wurde der Erstbeschwerdeführerin "die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung der im Befund beschriebenen Gemeindewasserversorgungsanlage... mehr lesen...