Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §50 Abs1;
Rechtssatz: Ein auf § 50 WRG gestützter Instandsetzungsauftrag stellt einen wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 Abs 1 lit a WRG dar (Hinweis E 2.10.1997, 95/07/0100). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998070041.X01 Im RIS seit 12.11.2001 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Im Verfahren zur Erteilung des amtswegigen wasserpolizeilichen Auftrages kommt außer dem zu Verpflichtenden grundsätzlich niemandem Parteistellung zu (Hinweis E 14.2.1980, 814/78 und E 9.7.1985, 85/07/0001). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998070041.X02 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Ein bescheidmäßig eingeräumtes Wasserbenutzungsrecht ist eine rechtmäßig geübte Wassernutzung iSd § 12 Abs 2 WRG, deren Beeinträchtigung (Verletzung) durch quantitative Veränderungen des Wasserhaushaltes, aber auch durch qualitative Veränderungen erfolgen kann, wenn diese die Ausübung des bestehenden Rechtes ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/13 97/07/0035 3 Stammrechtssatz Die Definition des Betroffenen im § 138 Abs 6 WRG sagt nichts darüber aus, welche Auswirkungen eine eigenmächtige Neuerung auf diese Rechte haben muß, um dem Inhaber eines solchen Rechts einen Anspruch auf Beseitigung dieser Neuerung zu geben. Demnach ist als ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Nicht nur eine schon von vornherein als nicht bewilligungsfähig anzusehende Maßnahme rechtfertigt einen wasserpolizeilichen Auftrag iSd § 138 Abs 1 lit a WRG über Verlangen des Betroffenen, vielmehr genügt insoweit eine eigenmächtig vorgenommene Neuerung (Hinweis E 13.11.1997, 97/07/0035). European Case Law Ide... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt: "Sie haben am 15.6.1996 im Gemeindegebiet von I ohne wasserrechtliche Bewilligung Einwirkungen auf den I-Fluß, sohin ein öffentliches Gewässer, vorgenommen, indem Sie in der Zeit zwischen ca. 14 Uhr und ca. 18 Uhr an mehreren Stellen, jedenfalls aber zwischen der F-Brücke und der Eisenbahnbrücke, im Gemeindegebiet von I insgesamt ca. 300 kg roten Farbstoff, und zwar sogenanntes Azor... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist (Hinweis E 10.12.1991, 91/07/0151). Europea... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft M (BH) vom 7. Februar 1995 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und den Betrieb einer Fischteichanlage (vier Fischteiche) mit Nutzung von insgesamt 6,8 l/s Quellwasser bis 28. Februar 2055 nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen und der Beschreibung der Anlage im Abschnitt A) des Bescheides sowie der unter Punkt B) dieses Bescheides verfügten Auflagen erteilt. Unter A) Beschreibung der Anlagen werden zu "2... mehr lesen...
Das Militärkommando Steiermark teilte mit Schreiben vom 29. März 1996 der Bezirkshauptmannschaft Murau (BH) mit, der Beschwerdeführer habe beim Militärkommando beantragt, Uferschutzmaßnahmen am S.-Bach, die sich auf seinem Grundstück befänden, beseitigen zu lassen. Nach einer ersten Erkundung durch das Militärkommando Steiermark habe sich gezeigt, daß es sich dabei um mit Steinen gefüllte Drahtschotterkörbe handle, die vermutlich durch das Militär im Rahmen eines Assistenzeinsatzes vo... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer richteten am 20. Juni 1991 zwei als "Beschwerde nach § 39 iVm § 32 Wasserrechtsgesetz 1990" bezeichnete Schriftsätze an die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (BH). Darin führten sie aus, es sei ihnen bekannt geworden, daß bei der BH von A. bzw. von der mitbeteiligten Partei (mP) um die Rodungsbewilligung für eine größere Fläche aus einem Waldbestand im Bereich der KG W. zum Zwecke des Tonabbaues angesucht worden sei. Da offen sei, ob durch das Ausmaß des ge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 138 Abs 1 lit a WRG hat die Wasserrechtsbehörde bei Vorliegen einer Übertretung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes einen wasserpolizeilichen Auftrag zu erlassen. Für eine Einschränkung dieses eindeutigen Wortlautes im Wege einer teleologischen Reduktion auf Fälle, in denen feststeht, daß der wiederherzustellende ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §73 Abs1;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/21 92/07/0178 3 Stammrechtssatz Zwischen der Bewilligung eines Vorhabens und dem Begehren eines Betroffenen auf Beseitigung des allenfalls wasserrechtlich Bewilligten und Ausgeführten herrscht nicht Identität der Sache iSd § 68 Abs 1 AVG... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0267 E 14. April 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Rechtsmeinung, nur eine schon von vornherein als bewilligungsunfähig anzusehende Maßnahme rechtfertige über Verlangen des Betroffenen einen wasserpolizeilichen Auftrag im Sinn des § 138 Abs 1 lit a WRG 1959, findet im Gesetz keine Deckung. Vielmehr genügt für einen wa... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 lit a WRG ist, daß der Adressat eines solchen Auftrages Bestimmungen des WRG übertreten hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997070149.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Fehlt es an einer Beeinträchtigung von Rechten des Betroffenen, dann kann auch dann, wenn die Maßnahmen einer Partei einer Bewilligungspflicht unterlagen, kein wasserpolizeilicher Auftrag auf Antrag des Betroffenen erlassen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997070096.X03 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Die Definition des Betroffenen im § 138 Abs 6 WRG sagt nichts darüber aus, welche Auswirkungen eine eigenmächtige Neuerung auf diese Rechte haben muß, um dem Inhaber eines solchen Rechts einen Anspruch auf Beseitigung dieser Neuerung zu geben. Demnach ist als Betroffener nur derjenige anzusehen, in dessen Rechte durch die eige... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/07/0093 E 22. Jänner 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein Beseitigungsauftrag gem § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 auf Verlangen des Betroffenen ist nur in jenem Umfang zulässig, als dies der Schutz seiner Rechte erfordert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:19... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Juli 1996 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, "1. hinsichtlich der Einleitung von schwebstoffbelasteten Waschwässern (= erste, obere Einleitung) bis spätestens 1.2.1997, 2. hinsichtlich der Einleitung von schwefelhältigem Heilwasser (= zweite, untere Einleitung) bis spätestens 1.8.1997, bauliche Maßnahmen zu setzen, durc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §69 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997070108.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 22. September 1992, 92/07/0128, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof eine vom Beschwerdeführer auch des vorliegenden Verfahrens gemeinsam mit einer anderen Partei erhobene Beschwerde gegen den Bescheid der auch hier belangten Behörde vom 23. Juni 1992 abgewiesen, mit welchem der Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 28. April 1992 bestätigt wo... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach (BH) vom 13. Oktober 1980 wurde dem Beschwerdeführer und Sylvia P. die wasserrechtliche Bewilligung zum Umbau einer im Wasserbuch eingetragenen Wasserkraftanlage (Einbau einer Drehstromanlage, Einbau eines eisernen Wasserrades, Anbringung einer Stauvorrichtung am Mühlbacheinlauf) nach Maßgabe der eingereichten Projektsunterlagen und der im Befund der Verhandlungsschriften getroffenen Feststellungen unter Auflagen erteilt, deren Punkt 5)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;VVG §1;VVG §5;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §50; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/20 96/07/0105 9 Stammrechtssatz Eines Vorgehens nach § 138 WRG bedarf es nicht mehr, wenn ein entsprechender Exekutionstitel bereits durch rechtskräftige und vollstreckbare Auflagen im Bewilligungsbescheid geschaffen wurd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §65;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Da dem verwaltungsrechtlichen Berufungsverfahren ein Neuerungsverbot fremd ist, darf der Berufungswerber, wie dies aus der Bestimmung des § 65 AVG hervorgeht, im Zuge des Berufungsverfahrens auch neues Tatsachenvorbringen erstatten, das die Berufungsbehörde in ihre Entscheidungsfindung dann auc... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §50 Abs1;
Rechtssatz: Eine Verletzung der Pflichten gem § 50 Abs 1 hat zu einem wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 Abs 1 lit a WRG im Umfang der Rechtsfolge des Auftrages zur Nachholung unterlassener Arbeiten zu führen. Ist der auf § 50 Abs 1 WRG gestützte Auftrag seiner rechtlichen Natur nach aber nich... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 3. November 1995 wurden der beschwerdeführenden Partei in den Spruchabschnitten I bis IV wasserpolizeiliche Aufträge erteilt. Unter Spruchabschnitt V wurde die Feststellung getroffen, daß der beschwerdeführenden Partei folgendes Maß der Wasserbenutzung zustehe, nämlich in den Monaten... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Wurden dem Bf in den Spruchabschnitten 1 bis 4 des erstinstanzlichen Bescheides wasserpolizeiliche Aufträge erteilt, wurde im Spruchabschnitt 5 dieses Bescheides festgestellt, daß dem Bf ein bestimmtes Maß der Wasserbenutzung zustehe, und beantragt... mehr lesen...
Grundanrainer des Perwenderbaches führten bei der Wasserrechtsbehörde Beschwerde darüber, daß die Beschwerdeführerin eine Erhöhung des Ufers dieses Baches durchgeführt habe, wodurch die Hochwasserabflußverhältnisse nachteilig beeinflußt würden. Mit Bescheid vom 16. Jänner 1995 trug die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 138 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 38 und 98 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) auf, die im westlichsten Bereich d... mehr lesen...
Im Zuge einer vom Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) am 16. Jänner 1995 in anderem Zusammenhang durchgeführten Wasserrechtsverhandlung wurde dem Verhandlungsleiter mitgeteilt, daß sich im Bereich der Parzellen 59/5 und 66 KG K eine Hausmülldeponie befinde, für die eine wasserrechtliche Bewilligung nicht erwirkt worden sei. Von Bewohnern der dort befindlichen Ferienwohnsiedlung sei bis zum Jahre 1988 dort Hausmüll abgelagert worden, die Ablagerungsfläche sei zwischenzeitig einge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/17 90/07/0005 1 Stammrechtssatz Zuständig zur Erteilung eines Auftrages nach § 138 WRG ist diejenige Wasserrechtsbehörde, welche für eine nachträgliche Bewilligung der eigenmächtigen Neuerung zuständig ist. (Hinweis E 24.11.1981, 81/07/0131, VwSlg 10599 A/1981). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §58 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4;
Rechtssatz: Wurde einer Partei, die Liegenschaftseigentümer ist ein wasserpolizeilicher Auftrag gem § 138 Abs 1 WRG erteilt, bestreitet diese jedoch, eine eigenmächtige Neuerung vorgenommen zu haben, so wird durch den Hinweis der Beh, der Liegenschaftseigentümer hafte für das Verhalten seiner... mehr lesen...