Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/07/0052 E 7. Juli 2005Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/07/0092 E 17. Oktober 2002 RS 4 (Hier haben die Bf entgegen dem Schutzgebietsbescheid einen Holzzaun im engeren Schutzgebiet einer Wasserversorgungsanlage errichtet.)Stammrechtssatz
Der Tatbestand der eigenmächtigen Neuerung iSd § 138 WRG 1959 ist bereits durch das bloße Vornehmen der rechtswidrigen Maßnahme verwirklicht, ohne dass es für die Einstufung als eigenmächtige Neuerung noch darauf ankäme, welche Auswirkungen mit diesen Maßnahmen verbunden sind.
(Hier bestand die Maßnahme darin, Aufgrabungen und damit zusammenhängenden Vorkehrungen in einem Schutzgebiet nach § 34 WRG 1959 entgegen dem Schutzgebietsbescheid vorzunehmen. Für den Beseitigungsauftrag kommt es nicht darauf an, ob durch die Maßnahme eine konkrete Gefahr für das Grundwasser besteht).
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070200.X02Im RIS seit
08.08.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008