Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/19 93/07/0162 3
VwSlg 14056 A/1994 Stammrechtssatz § 138 Abs 4, der eine subsidiäre Heranziehung des Grundeigentümers vorsieht, wenn der Verpflichtete nach § 138 Abs 1 WRG nicht herangezogen werden kann, schließt nicht aus, daß der Grundeigentümer primär als Verursacher iSd § 138 Abs 1 WRG h... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §130 litd;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §72 Abs1;WRG 1959 §99 Abs1 litl;
Rechtssatz: Zur Erlassung eines Bescheides, mit dem die Duldung von Erkundungsschürfen zur Feststellung von Ausmaß und Zusammensetzung von Hausmüllablagerungen angeordnet wird (§ 72 Abs 1 WRG) ist der Landeshauptmann zuständig; dies sowohl aus dem Grunde der Annexzuständigkeit zu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/22 93/07/0154 1
VwSlg 14011 A/1994 Stammrechtssatz Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein. Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst "vorgenommen" hat, dann findet au... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4;WRGNov 1990; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/19 93/07/0171 4 Stammrechtssatz Die WRGNov 1990 hat im § 138 Abs 4 WRG bestimmte Verhaltensweisen als Grundlage für eine lediglich subsidäre Haftung (des Grundeigentümers) statuiert, was eine Einschränkung des Spektrums jener Verhaltensweisen, die zu einer Heranziehung als Verurs... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/22 93/07/0154 2
VwSlg 14011 A/1994
(hier: statt "§ 138 Abs 1 lit a WRG": "§ 138 Abs 1 oder § 138
Abs 2 WRG") Stammrechtssatz Der Ausdruck "Vornahme von Neuerungen" umfaßt nicht nur die unmittelbar der Herstellung einer solchen Neuerung dienenden Maßnahmen, wie etwa Arbeiten an einer Anl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 13. November 1996 wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, den westlichsten Teil der getätigten Anschüttungen im Uferbereich des P-Baches auf Grundstück Nr. 3208, KG. N, in einer Länge von ca. 20 m ab der bestehenden Feldwegbrücke flußaufwärts zu entfernen. Weiters wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, für die weiteren, auf Grundstück ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Die Erteilung eines Auftrages zur Beseitigung des westlichsten Teils der Anschüttung im Uferbereich ohne die Möglichkeit, hiefür um wasserrechtliche Bewilligung anzusuchen, wurde damit begründet, daß fremde Rechte in einer Weise beeinträchtigt würden, die ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führt einen Omnibusbetrieb in M und betreibt eine Autobusgarage auf dem Grundstück Nr. 59/2 der KG W. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn (BH) vom 22. März 1991 wurde der Beschwerdeführerin gemäß §§ 30, 32 Abs. 2 lit. a, 98 und 138 Abs. 1 WRG 1959 aufgetragen, "die Ableitung der im Bereich der Autobusgarage auf dem Grundstück Nr. 59/2, KG W, Gemeinde M, anfallenden Wasch-, Manipulations- und Niederschlagswässer in den X-Bach ab sofort einzuste... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;VVG §1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Eines Vorgehens nach § 138 WRG bedarf es nicht mehr, wenn ein entsprechender Exekutionstitel bereits durch rechtskräftige und vollstreckbare Auflagen im Bewilligungsbescheid geschaffen wurde (Hinweis E 15.2.1983, 82/07/0161, VwSlg 10973 A/1983). Liegt ein solcher vollstreckbarer Ex... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Nur solche vom Bewilligungsträger gesetzten Sachverhalte, die zwar aus Anlaß der Überprüfung des bewilligten Projektes wahrgenommen wurden, aber nicht selbst Projektsbestandteil sind, stellen sich als eigenmächtige Neuerungen iSd § 138 Abs 1 lit a WRG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §30;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Ein rechtskräftiger wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid betreffend eine bestimmte Einwirkung auf Gewässer derogiert einem sachgleichen wasserpolizeilichen Auftrag betreffend die Unterbindung der genannten Einwirkung (Hinweis E 7.5.1991, 91/07/0026). In der Erlassung de... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/12 91/07/0087 5 VwSlg 13919 A/1993 Stammrechtssatz Es ist eine im Gesetz vorgesehene Funktion des Überprüfungsbescheides nach § 121 Abs 1 WRG, die Beseitigung nicht nur wahrgenommener Mängel, sondern auch wahrgenommener Abweichungen vom Konsens zu veranlass... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/12 91/07/0087 7 VwSlg 13919 A/1993 Stammrechtssatz Steht ein im Zuge des Überprüfungsverfahrens wahrgenommener konsenswidriger Sachverhalt mit dem bewilligten Projekt in einem technischen Zusammenhang, dann liegt eine Abweichung vom bewilligten Projekt vor,... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid vom 24. September 1979 trug die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung (BH) dem Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) auf, entweder die im Bereich des Hauses P., S.-Gasse 14, eigenmächtig vorgenommenen Neuerungen (Überdeckung des Ortsbaches mit Betonfertigteilen auf eine Länge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 1993 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 138 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) der wasserpolizeiliche Auftrag erteilt, die ohne wasserrechtliche Bewilligung auf Grundstück Nr. 500, KG D, eigenmächtig vorgenommene Neuerung, nämlich die massive Ablagerung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall und mineralischen Abfällen in Hanglage zum Ufer des T.-Baches auf ihre Kosten bis spätestens 31... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §19;WRG 1959 §137 Abs4 liti;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Daß die Vornahme eigenmächtiger Neuerungen (hier: der Beschuldigte hat einen Bach überbaut und einen wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 Abs 1 WRG zur Beseitigung der Überbauung mißachtet) bereits lange zurückliegt, ist kein Milderungsgrund, weil das Delikt des § 137 Abs 4 lit i ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §31b;
Rechtssatz: Zwischen einem im öffentlichen Interesse ergangenen rechtskräftigen wasserpolizeilichen Auftrag (hier: zur Beseitigung einer wassergefährdenden Abfalldeponie) und einem Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für dasse... mehr lesen...
Mit einer am 11. Dezember 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen (BH) eingelangten Eingabe einer Wassergenossenschaft wurde die BH darauf aufmerksam gemacht, daß sich im Hochwasserabflußbereich des S.-Baches quer durch dessen Graben auf der Liegenschaft der Beschwerdeführer ein Zaun befinde, der im Falle eines Hochwassers dessen gefahrlosen Abfluß hindern würde, sodaß die darunterliegende Ortschaft einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt wäre. Überdies versperre dieser Zaun der ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Nicht nur die konsenslose Herbeiführung eines einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Zustandes stellt iSd § 138 Abs 1 WRG eine Übertretung von Bestimmungen dieses Gesetzes dar, sondern auch die Aufrechterhaltung und Nutzu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/29 94/07/0136 1
(hier: Maschendrahtzaun) Stammrechtssatz Das öffentliche Interesse fordert jedenfalls dann eine Beseitigung einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung, wenn diese eigenmächtige Neuerung - sei es für sich allein, sei es zusammen mit anderen bereits bestehenden baulichen Anl... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See erteilte dem Beschwerdeführer mit Anordnung vom 28. Februar 1996 gemäß § 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 den Auftrag, auf seine Kosten bis längstens 8. März 1996 auf dem Gelände seiner ehemaligen gewerblichen Betriebsanlage unterlassene Arbeiten im Sinne des Bescheides der Bezi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58;AVG §67a Abs1 Z2;AVG §68 Abs1;B-VG Art129a Abs1 Z2;VVG;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Eine behördliche Anordnung (hier gem § 138 Abs 1 lit a WRG), die als Bescheid bezeichnet ist und die einen
Spruch: , eine
Begründung: und eine Rechtsmittelbelehrung enthält, ist ein Bescheid. Es liegt keine Ausü... mehr lesen...
Auf Grund der Anzeige eines Umweltschutzorganes über eine bewilligungslos vorgenommene Gerinneverrohrung erließ die Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) gegenüber den Dritt- und Viertbeschwerdeführern am 27. Dezember 1984 einen Bescheid mit folgendem Spruch: "Die (BH) verpflichtet (Dritt- und Viertbeschwerdeführer) gemäß den §§ 98 Abs. 1 und 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215/1959 i.d.F. BGBl. Nr. 390/1983, bis spätestens 1. Juni 1985 die am linken Zubring... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im hier interessierenden Umfang im Instanzenzug verpflichtet, die Ableitung der häuslichen Abwässer seines landwirtschaftlichen Anwesens in den F.-Bach einzustellen und nicht wieder aufzunehmen, wozu der bestehende Überlauf der Senkgrube bis spätestens 30. April 1994 durch Abmauerung dicht und dauerhaft zu verschließen sei. Begründend führte die belangte Behörde im wesentlichen folgendes aus: Im erstinstanzlichen Verfahren ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Mai 1993 wies der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) den Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines hölzernen Badesteges und einer hölzernen Uferbefestigung durch Verblendung von Lärchenpfosten am öffentlichen Wassergut des Attersees vor dem Grundstück Nr. 791/9, KG S., ab (Spruchpunkt I.) und erteilte dem Beschwerdeführer gleichzeitig den Auftrag, den Holzsteg und die Uferbefestigung aus Lärchenpfost... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Hat die Berufungsbehörde mit dem angefochtenen Bescheid die Berufung der früheren Grundeigentümer (hier: Drittbeschwerdeführer und Viertbeschwerdeführer) gegen einen wasserpolizeilichen Auftrag abgewiesen, der Berufung dieser Bf inhaltlich aber dadurch im vollem Umfang entsprochen, daß sie die bekäm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs4;
Rechtssatz: Macht der vom wasserpolizeilichen Entfernungsauftrag betroffene Errichter von Uferbefestigungsbauten geltend, diese Bauten auf eigenem Grund und nicht auf öffentlichem Wassergut errichtet zu haben, so hat sich die Behörde mit diesem Vorbringen auseinand... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/12 90/07/0128 1 Stammrechtssatz Unter einer "eigenmächtigen Neuerung" iSd § 138 Abs 1 WRG ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung - sofern sie dieser überhaupt zugänglich sind - einzuholen gewesen wäre, eine solcher aber nicht e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VVG §4 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/25 92/07/0097 9
(hier: der wasserpolizeiliche Auftrag lautet auf Entfernung
einer Verrohrung mit der Maßgabe, daß diese "in einem Bereich
von 10 m bestehen bleiben" könne) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH muß ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §8;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §22;
Rechtssatz: Der im Wasserrecht vorzufindende Grundsatz der "Dinglichkeit" und der daraus erfließenden Möglichkeit der Rechtsnachfolge in wasserrechtliche Rechtspositionen knüpft an gesetzlich eingeräumte Rechtspositionen wie verliehene Wasserechte oder Rechte iSd § 12 ... mehr lesen...