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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §121 Abs1;Rechtssatz
Nur solche vom Bewilligungsträger gesetzten Sachverhalte, die zwar aus Anlaß der Überprüfung des bewilligten Projektes wahrgenommen wurden, aber nicht selbst Projektsbestandteil sind, stellen sich als eigenmächtige Neuerungen iSd § 138 Abs 1 lit a WRG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070105.X11Im RIS seit
11.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.08.2013