RS Vwgh 1997/2/20 96/07/0105

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs1;
WRG 1959 §30;
WRG 1959 §32 Abs2 lita;

Rechtssatz

Ein rechtskräftiger wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid betreffend eine bestimmte Einwirkung auf Gewässer derogiert einem sachgleichen wasserpolizeilichen Auftrag betreffend die Unterbindung der genannten Einwirkung (Hinweis E 7.5.1991, 91/07/0026). In der Erlassung des Bewilligungsbescheides liegt somit keine Verletzung des § 68 Abs 1 AVG wegen entschiedener Sache.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070105.X05

Im RIS seit

11.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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