Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Ein rechtskräftiger wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid betreffend eine bestimmte Einwirkung auf Gewässer derogiert einem sachgleichen wasserpolizeilichen Auftrag betreffend die Unterbindung der genannten Einwirkung (Hinweis E 7.5.1991, 91/07/0026). In der Erlassung des Bewilligungsbescheides liegt somit keine Verletzung des § 68 Abs 1 AVG wegen entschiedener Sache.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070105.X05Im RIS seit
11.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.08.2013