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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Die Erteilung eines Auftrages zur Beseitigung des westlichsten Teils der Anschüttung im Uferbereich ohne die Möglichkeit, hiefür um wasserrechtliche Bewilligung anzusuchen, wurde damit begründet, daß fremde Rechte in einer Weise beeinträchtigt würden, die die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung hiefür nicht zulassen. Im Widerstreit zwischen den Interessen des Beschwerdeführers, also desjenigen, der nach den Feststellungen der bel Beh, von denen durch den VwGH vorläufig auszugehen ist, wasserrechtliche Vorschriften übertreten hat, und jenen des Inhabers bestehender Rechte (Betroffener) ist letzterem der Vorzug zu geben. Die aufschiebende Wirkung konnte daher diesbezüglich nicht zuerkannt werden.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997070008.A01Im RIS seit
12.11.2001