RS Vwgh 1997/4/1 AW 97/07/0008

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Veröffentlicht am 01.04.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §138 Abs1;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Die Erteilung eines Auftrages zur Beseitigung des westlichsten Teils der Anschüttung im Uferbereich ohne die Möglichkeit, hiefür um wasserrechtliche Bewilligung anzusuchen, wurde damit begründet, daß fremde Rechte in einer Weise beeinträchtigt würden, die die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung hiefür nicht zulassen. Im Widerstreit zwischen den Interessen des Beschwerdeführers, also desjenigen, der nach den Feststellungen der bel Beh, von denen durch den VwGH vorläufig auszugehen ist, wasserrechtliche Vorschriften übertreten hat, und jenen des Inhabers bestehender Rechte (Betroffener) ist letzterem der Vorzug zu geben. Die aufschiebende Wirkung konnte daher diesbezüglich nicht zuerkannt werden.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997070008.A01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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