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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/02/21 92/07/0178 3Stammrechtssatz
Zwischen der Bewilligung eines Vorhabens und dem Begehren eines Betroffenen auf Beseitigung des allenfalls wasserrechtlich Bewilligten und Ausgeführten herrscht nicht Identität der Sache iSd § 68 Abs 1 AVG; das Vorliegen einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Maßnahme oder Anlage begründet ein Hindernis nur für den Erfolg, nicht aber für die Zulässigkeit eines auf § 138 WRG 1959 gestützten Abhilfebegehrens. Der Betroffene hat jedenfalls ein Recht auf meritorischen Abspruch über sein Begehren.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070035.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017