RS Vwgh 1998/4/23 98/07/0004

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Veröffentlicht am 23.04.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Rechtssatz

Nicht nur eine schon von vornherein als nicht bewilligungsfähig anzusehende Maßnahme rechtfertigt einen wasserpolizeilichen Auftrag iSd § 138 Abs 1 lit a WRG über Verlangen des Betroffenen, vielmehr genügt insoweit eine eigenmächtig vorgenommene Neuerung (Hinweis E 13.11.1997, 97/07/0035).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070004.X01

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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