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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0148Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/07/03 90/14/0123 1 (hier: Statt auszuführen, in welchen einfach-gesetzlichen Rechten der Bf verletzt zu sein behauptet, hat er lediglich auf seine Ausführungen in der an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde hingewiesen)Stammrechtssatz
Im Falle eines Mängelbehebungsauftrages wird die versäumte Handlung im Wiedereinsetzungsantrag nur nachgeholt, wenn dort alle Mängel, deren Behebung dem Antragsteller (Bf) schon ursprünglich aufgetragen war, behoben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140116.X01Im RIS seit
03.04.2001