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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs1;Rechtssatz
Unkenntnis von der Möglichkeit anwaltlicher Vertretung im Rahmen der Verfahrenshilfe sowie die Erkrankung des Bf, die überdies erst mehr als drei Monate nach Ablauf der Beschwerdefrist eingetreten ist, vermögen am Lauf der Beschwerdefrist nichts zu ändern, diese insbesondere nicht zu unterbrechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993080101.X01Im RIS seit
20.11.2000